ALGII Wohnen in der Ruine oder so

Wir stellenuns vor, der ALGII-Empfänger will
sich selber helfen.
Er sucht sich eine abbruchreife Wohnung und
zieht ein.

Kein Wasser,
Kein Abwasser,
Kein Strom,
Keine Heizung,
Keine Fenster,
Dach undicht.

Der Eigentümer der Ruine hat ein gutes
Herz und sagt ja gegen 5 Euro,- Miete
je Monat.

Nun geht es los :

der ALGII-Empfänger bewirbt sich jeden Tag
um Arbeit - wie von HARTZVI gewünscht.
Kein Erfolg !

In Überstunden erledigt er nun :

Kein Wasser, - legt er selbst, Masterialkosten Euro 2.000,-
Kein Abwasser, - macht er selbst,Materialkosten 2.000,-
Kein Strom, - macht er selbst, Material 3.000,-
Keine Heizung, - erhöhter Stromverbrauch !
Keine Fenster, - Materialkosten 2.000,-
Dach undicht. - Materialkosten Euro 500,-
usw. - 500,-
Zusammen : Euro 10.000,- als Beispiel !
Dieses Geld hat sich Herr Mustermann von einem Freund
blanko geliehen. Laut Vertrag 10 % Annuität pro Jahr.

In der Musterrechnung soll die Annuitätsrate (also incl.
Zinsen, Gebühren und Abtrag) Euro 100,- je Monat
betragen.

Wie geht es nun mit HATZIV ???

Hi,

igerdwie ziemlich sinnlos, so fällt dann auch die Antwort aus:
indem von den 345 EUR 100EUR an den Freund bezahlt werden.
Man kann alternativ auch für 400 EUR einen immer erhältlichen Job beim Regale einräumen annehmen, dann fällt man der Allgemeinheit nicht zur Last und hat fast die ganzen abzuzahlenden 100 EUR mehr in der Tasche als bei ALG2. Das renovieren dauert aber länger.

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Falsche Antwort…

Es geht in diesem fiktiven Falle nicht darum,
die Absicht zu verfolgen, irgendeiner Kasse
der öffentlichen Hand „zur Last zu fallen“.

Der Sinn ist genau anders herum, nämlich die
hohen Mietkosten einer „neuen fremden
Wohnung“ nach unten „zu drücken“…

Es gibt keinen seriösen, vernünftigen Grund,
über „öffentliche Kasse“ mehr Miete zu zahlen,
als man es selbst machen würde.

Der Sinn, selbst das einzusetzen, was möglich ist,
soll erfüllt werden durch gesunde Kompromisse.

Falsche Antwort…na gut, 2. Versuch
Hi,

in diesem Fall wäre die Lösungsmöglichkeit:

der Vermieter borgt sich das Geld und kauft das benötigte Material.
Der ALG2-Empfänger zahlt, festgelegt im Mietvertrag, für eine definierte Zeit 105 EUR, wobei sofort 100 EUR vom Vermieter an den kreditgebenden Freund abgetreten werden. Nach Abzahlung greifen die 5 EUR…

Wenn Du mit solchen Konstruktionen ankommst, muss meine auch erlaubt sein :wink:)

Gruß,
Micha

Tach,
die AW ist schlicht:

Dieses Geld hat sich Herr Mustermann von einem Freund
blanko geliehen. Laut Vertrag 10 % Annuität pro Jahr.

Für Altschulden übernimmt die Behörde keine Verantwortung und ansonsten gibt es ab 1.1. auch keine einmaligen Beihilfen mehr- deswegen

Wie geht es nun mit HATZIV ???

nein.

Grüße
Len

Klar, Micha, deshalb diskutieren wir ja…

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