ALGII Zuverdienst

Ein Arbeitsuchender, der selbständig im Nebenverdienst ist, erhält ALG II.

Bei einer längeren Krankschreibung wegen Burnout sagt der Arzt, er dürfe selbständig zur Erprobung nebenbei arbeiten.

Wodurch ist so ein Fall rechtlich geregelt?

Gibt es für dieses Thema Beratungsstellen in SH oder HH?

Darf so ein Arbeitsloser grundsätzlich dazuverdienen?
Gibt es Grenzen bei der Höhe des monatlichen Einkommens bzw. zeitliche Beschränkungen, außer den üblichen 15 Wochenstd. bei Nebenverdienst zu beachten?

Danke

Angel

Hallo

nicht zur Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit , aber zu dem Punkt:

Ein Arbeitsuchender, der selbständig im Nebenverdienst ist, erhält ALG II… Gibt es Grenzen bei der Höhe des monatlichen Einkommens bzw. zeitliche Beschränkungen, außer den üblichen 15 Wochenstd. bei Nebenverdienst zu beachten?

Diese Regelung bzgl. max. Wochenarbeitszeit und anrechnungsfreiem Einkommen gilt für ALG 1. http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zen…

LG

Hallo

nicht zur Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit , aber zu dem
Punkt:

Ein Arbeitsuchender, der selbständig im Nebenverdienst ist, erhält ALG II… Gibt es Grenzen bei der Höhe des monatlichen Einkommens bzw. zeitliche Beschränkungen, außer den üblichen 15 Wochenstd. bei Nebenverdienst zu beachten?

Diese Regelung bzgl. max. Wochenarbeitszeit und
anrechnungsfreiem Einkommen gilt für ALG 1.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zen…

primär wird Angel diese Regel gemeint haben. Allerdings kommen den 15 Stunden auch bei ALG II eine Bedeutung zu. Zum Einen gilt ein eHb ab 15 h nicht mehr als ALO, zum Anderen sollte es dadurch auch Auswirkungen auf Wiedereingliederungsmaßnahmen etc. haben.

Gruß

osmodius

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Allerdings kommen den 15 Stunden auch bei ALG II eine Bedeutung zu. :Zum Einen gilt ein eHb ab 15 h nicht mehr als ALO
zum Anderen sollte es dadurch auch Auswirkungen auf Wiedereingliederungsmaßnahmen
etc. haben.

Richtig. Hat mir damals in meiner Arbeitslosigkeit meine Sachbearbeiterin auch so erklärt. Als mir dann eine neue SB zugewiesen wurde, schien die davon noch nie was gehört zu haben. Die störte es überhaupt nicht,ob man über 15 Wochenstunden kam oder nicht,sondern verteilte fleißig Sinnlosmaßnahmen. Im Gegenteil: Sie forderte sogar, bestehende Jobs zugunsten der Maßnahme aufzugeben oder auf die Abendstunden oder aufs Wochenende zu verschieben (schon geil,wenn man als Arbeitsloser dann 60h/Woche beschäftigt ist). Selbst ihr Chef (Geschäftsführer dieses Jobcenters) bließ in dieses Horn hinein und vertrat diese Meinung.