Ein Arbeitsuchender, der selbständig im Nebenverdienst ist, erhält ALG II.
Bei einer längeren Krankschreibung wegen Burnout sagt der Arzt, er dürfe selbständig zur Erprobung nebenbei arbeiten.
Wodurch ist so ein Fall rechtlich geregelt?
Gibt es für dieses Thema Beratungsstellen in SH oder HH?
Darf so ein Arbeitsloser grundsätzlich dazuverdienen?
Gibt es Grenzen bei der Höhe des monatlichen Einkommens bzw. zeitliche Beschränkungen, außer den üblichen 15 Wochenstd. bei Nebenverdienst zu beachten?
Danke
Angel