Hallo!
Ich habe gehört das man wenn man in Harz4 fällt die Kontoauszüge und sonstige einnahmen der letzten 8 Wochen vorlegen muss.
Nun zu meiner Frage! Ich wohne mit meiner Freundin zusammen sind aber noch nicht verheiratet.Wir von ihr auch das einkommen der letzten 8 Wochen mitberechnet, oder nur von mir?
Hallo Markus,
ja ihr Einkommen wird mit gerechnet, weil ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft seit, unabhängig davon ob ihr noch nicht verheiratet seit. Von ihr wird dann ein Gehaltsnachweis verlangt (Vodruck liegt dem Antrag bei)
Liebe Grüße
Noa
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
kleine Ergänzung
Hallo!
Ich habe gehört das man wenn man in Harz4 fällt die
Kontoauszüge und sonstige einnahmen der letzten 8 Wochen
vorlegen muss.
Hallo Markus,
es sind die Auszüge der letzten 3 Monate, also 12 Wochen. In der Regel reicht auch der Ausdruck aus dem Internet, wenn du Online-Banking nutzt.
Gruß
Sticky
Hallo Markus,
die Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft resultiert auf keinem Fall aus einfachem Zusammenleben. Das wird seitens der ARGEn gern unterstellt/angenommen. Noch gilt zwei getrennte Konten, zwei Einkommen (kann auch Hartz VIIIIII sein) zwei getrennte Rechnungen. ließ mal hier http://www.baczko.de/Z/a/cr/bczk/content/aktuell/ehe…
Hallo!
Ich habe gehört das man wenn man in Harz4 fällt die
Kontoauszüge und sonstige einnahmen der letzten 8 Wochen vorlegen muss.
Dein Einkommen mußt Du nachweisen
Nun zu meiner Frage! Ich wohne mit meiner Freundin zusammen
sind aber noch nicht verheiratet.Wir von ihr auch das
einkommen der letzten 8 Wochen mitberechnet, oder nur von mir?
das könnte Dir auch von Nutzen sein.
http://www.gesetze-urteile.de/InfoSozialhilfe.html
Die Beweislast was Lebensgemeinschaft und damit Bedarfsgemeinschaft wird, soll umgekehrt werden.
Dann wird das Einkommen Deiner Partnerin angerechnet.
Freundliche Grüße
Solbane