ALH II und die 160€ zusätzlich

hallo,

kann mir das mit den 160EURO zusätzlich zur ALH2 mal erklären. wem steht das zu, wer bekommt das, wie lange, welche vorrussetrzungen muss man erfüllen?

also jeder westmensch bekommt 345 €. und wer bekommt wann die 160 € dazu?

außerdem wäre interessant zu wissen ob man bei ALH2 noch wohngeld bekommt.

wie is es, wenn man während der zeit in der man ALH2 bezieht bei seinen eltern auszieht und in eine eigene qwohnung zieht. was muss man da beachten?

stimmt es das man ab 2005 nur noch 60 € monatlich dazuverdienen darf??

ich besuche am september04 eine schulung die 6 monate dauert. also falle ich auf jedenfall noch unter ALH2. da die schulung nicht an meinem heimatort ist, wird mir eine wohnung finanziert.
was muss ich jetz beachten bezüglich ALH2?
bekomm ich auch die wohnung 2005 noch finanziert, also bis ende feb??

wenn ich in die wohnung mit meiner freundin zusammenziehe (die am schulungsort wohnt) muss ich sie mit angeben?? oder kann das als WG durchgehen?? oder soll sie offiziell solange noch bei ihren eltern wohnen bleiben?

was ist wenn ich nach den 6 monaten schulung keinen job finden sollte? dann steh ich ja da mit einer wohnung und mit weniger geld als jetz. wie werd ich da unterstützt??

wäre echt dankbar wenn ihr mir konkrete antworten geben könntet, weil ich aus den gesetztestext ned so durchblicke.
bitte keine links von gesetztestexte.

dankeschön!!!

hallo,

kann mir das mit den 160EURO zusätzlich zur ALH2 mal erklären.
wem steht das zu, wer bekommt das, wie lange, welche
vorrussetrzungen muss man erfüllen?

Die 160 € gibt es höchstens ein Jahr lang, im zweiten Jahr dann höchstens 80 €. Dieses jedoch nur, wenn Du in den letzten zwei Jahren vor Alg II Arbeitslosengeld bezogen hast!

also jeder westmensch bekommt 345 €. und wer bekommt wann die
160 € dazu?

…siehe oben!

außerdem wäre interessant zu wissen ob man bei ALH2 noch
wohngeld bekommt.

Nein, das eine schließt das andere aus!

wie is es, wenn man während der zeit in der man ALH2 bezieht
bei seinen eltern auszieht und in eine eigene qwohnung zieht.
was muss man da beachten?

Die Angemessenheitskriterien für Wohnraum z.B.!

stimmt es das man ab 2005 nur noch 60 € monatlich
dazuverdienen darf??

Beim AlgI? Beim AlgII liegen die Frebeträge einkommensabhängig!

ich besuche am september04 eine schulung die 6 monate dauert.
also falle ich auf jedenfall noch unter ALH2. da die schulung
nicht an meinem heimatort ist, wird mir eine wohnung
finanziert.
was muss ich jetz beachten bezüglich ALH2?
bekomm ich auch die wohnung 2005 noch finanziert, also bis
ende feb??

…ja! Unangemessener Wohnraum wird noch bis zu 6 Monate lang übernommen…

wenn ich in die wohnung mit meiner freundin zusammenziehe (die
am schulungsort wohnt) muss ich sie mit angeben?? oder kann
das als WG durchgehen?? oder soll sie offiziell solange noch
bei ihren eltern wohnen bleiben?

…natürlich mußt Du sie mit angeben; Ihr bildet dan schließlich eine Bedarfsgemeinschaft!

was ist wenn ich nach den 6 monaten schulung keinen job finden
sollte? dann steh ich ja da mit einer wohnung und mit weniger
geld als jetz. wie werd ich da unterstützt??

Na, mit AlgII!

wäre echt dankbar wenn ihr mir konkrete antworten geben
könntet, weil ich aus den gesetztestext ned so durchblicke.
bitte keine links von gesetztestexte.

dankeschön!!!

gerne!
Gruß, Enrico

hallo enrico,

erstmal danke für die schnelle antwort!!

wie is es, wenn man während der zeit in der man ALH2 bezieht
bei seinen eltern auszieht und in eine eigene qwohnung zieht.
was muss man da beachten?

Die Angemessenheitskriterien für Wohnraum z.B.!

aha, ich glaub ich habe mal gelesen das das für eine einzelperson ca 50m2 sind, oder??

stimmt es das man ab 2005 nur noch 60 € monatlich
dazuverdienen darf??

Beim AlgI? Beim AlgII liegen die Frebeträge
einkommensabhängig!

hmmm, muss ich dann also beim berater nachfragen, wenn es soweit ist?

ich besuche am september04 eine schulung die 6 monate dauert.
also falle ich auf jedenfall noch unter ALH2. da die schulung
nicht an meinem heimatort ist, wird mir eine wohnung
finanziert.
was muss ich jetz beachten bezüglich ALH2?
bekomm ich auch die wohnung 2005 noch finanziert, also bis
ende feb??

…ja! Unangemessener Wohnraum wird noch bis zu 6 Monate lang
übernommen…

wenn der wohnraum angemessen ist, wird dann die komplette miete übernommen?? wenn ja, wie lange???

wenn ich in die wohnung mit meiner freundin zusammenziehe (die
am schulungsort wohnt) muss ich sie mit angeben?? oder kann
das als WG durchgehen?? oder soll sie offiziell solange noch
bei ihren eltern wohnen bleiben?

…natürlich mußt Du sie mit angeben; Ihr bildet dan
schließlich eine Bedarfsgemeinschaft!

schon ja, aber was machen WG-bewohner?! die können doch schlecht die mitbewohner zwingen ihre finanzen fürs arbeitsamt offenzulegen. wie handhabt man das da??
wenn meine freundin aber offiziell in elternhaus gemeldet ist, dann muss ich sie nicht angeben, oder??

dankeschön!
axl

aha, ich glaub ich habe mal gelesen das das für eine
einzelperson ca 50m2 sind, oder??

…stimmt genau! Im Moment werden die sozialhilferechtlichen Kriterien angewandt und wohl auch am 01.01.2005 für Alg II übernommen.

stimmt es das man ab 2005 nur noch 60 € monatlich
dazuverdienen darf??

Beim AlgI? Beim AlgII liegen die Frebeträge
einkommensabhängig!

hmmm, muss ich dann also beim berater nachfragen, wenn es
soweit ist?

Also die Freibeträge liegen bei 15% für die ersten 400 €, dann von 401 bs 900 € bei 30% und ab 901 € dann wieder bei 15%.

wenn der wohnraum angemessen ist, wird dann die komplette
miete übernommen?? wenn ja, wie lange???

…erstmal ja! Aber dann höchstens für die Dauer von 6 Monaten!

wenn ich in die wohnung mit meiner freundin zusammenziehe (die
am schulungsort wohnt) muss ich sie mit angeben?? oder kann
das als WG durchgehen?? oder soll sie offiziell solange noch
bei ihren eltern wohnen bleiben?

…natürlich mußt Du sie mit angeben; Ihr bildet dan
schließlich eine Bedarfsgemeinschaft!

schon ja, aber was machen WG-bewohner?! die können doch
schlecht die mitbewohner zwingen ihre finanzen fürs arbeitsamt
offenzulegen. wie handhabt man das da??

…falls Du vorhast, Euch als WG zu melden…Ich als Dein Sachbearbeiter würde es prüfen lassen…

wenn meine freundin aber offiziell in elternhaus gemeldet ist,
dann muss ich sie nicht angeben, oder??

…wenn sie bei Dir wohnt, dann mußt Du sie schon angeben! Jeder hat sich dort polizeilich zu melden, wo er sich auch tatsächlich aufhält!

Gruß, Enrico

und nochmal ich :wink:
hallo,

aha, ich glaub ich habe mal gelesen das das für eine
einzelperson ca 50m2 sind, oder??

…stimmt genau! Im Moment werden die sozialhilferechtlichen
Kriterien angewandt und wohl auch am 01.01.2005 für Alg II
übernommen. also versteh ich das richtig: wenn man eine zu große wohnung hat, werden die kosten nur max. 6 moante übernommen?? aber (siehe unten) warum werden die kosten auch bei einer angemessenen wohnung nur 6 monate übernommen??

wenn der wohnraum angemessen ist, wird dann die komplette
miete übernommen?? wenn ja, wie lange???

…erstmal ja! Aber dann höchstens für die Dauer von 6
Monaten!

hmm, und was is nach den 6 monaten?? ein ALG-II-empfänger kann doch von 345 EURO im monat schlecht 250 EURO miete bezahlen. wie handhabt man das da?

wenn ich in die wohnung mit meiner freundin zusammenziehe (die
am schulungsort wohnt) muss ich sie mit angeben?? oder kann
das als WG durchgehen?? oder soll sie offiziell solange noch
bei ihren eltern wohnen bleiben?

…natürlich mußt Du sie mit angeben; Ihr bildet dan
schließlich eine Bedarfsgemeinschaft!

schon ja, aber was machen WG-bewohner?! die können doch
schlecht die mitbewohner zwingen ihre finanzen fürs arbeitsamt
offenzulegen. wie handhabt man das da??

…falls Du vorhast, Euch als WG zu melden…Ich als Dein
Sachbearbeiter würde es prüfen lassen…

tja, dann führt wohl kein weg dran vorbei :frowning:

danke
axl

wenn der wohnraum angemessen ist, wird dann die komplette
miete übernommen?? wenn ja, wie lange???

…erstmal ja! Aber dann höchstens für die Dauer von 6
Monaten!

hmm, und was is nach den 6 monaten?? ein ALG-II-empfänger kann
doch von 345 EURO im monat schlecht 250 EURO miete bezahlen.
wie handhabt man das da?

…nach 6 Monaten werden dann nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft gezahlt. Du kannst Dir dann selbst aussuchen, ob Du den Restteil zur vollen Miete selbst übernimmst oder Dir doch lieber eine neue, angemessene Wohnung suchst! Und dazu gibt es dann natürlich weiterhin die Regelleistung iHv. € 345!

wenn ich in die wohnung mit meiner freundin zusammenziehe (die
am schulungsort wohnt) muss ich sie mit angeben?? oder kann
das als WG durchgehen?? oder soll sie offiziell solange noch
bei ihren eltern wohnen bleiben?

…natürlich mußt Du sie mit angeben; Ihr bildet dan
schließlich eine Bedarfsgemeinschaft!

schon ja, aber was machen WG-bewohner?! die können doch
schlecht die mitbewohner zwingen ihre finanzen fürs arbeitsamt
offenzulegen. wie handhabt man das da??

…falls Du vorhast, Euch als WG zu melden…Ich als Dein
Sachbearbeiter würde es prüfen lassen…

tja, dann führt wohl kein weg dran vorbei :frowning:

danke
axl

gerne!
Gruß, Enrico

Danke
für deine hilfe.

gruß
axl