Grüßt Euch,
glücklich bin ich, voraussichtlich Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres mit meinen Plastiken wieder an einer größeren Ausstellung teilnehmen zu können.
Zu dieser Zeit werde ich (seit vergangen Juli in meinem Brotjob arbeitslos) ALH beziehen. Nun ist es so, dass ich ja nicht weiß, ob ich da was verkaufen werde (freuen tät’s mich schon 
Wie mache ich das mit den entsprechenden Angaben an das Arbeitsamt? Wenn ich einen möglichen Verkauf erst nach Abwicklung angebe - wie wird das bewertet? Reicht eine Angabe beim Finanzamt?
Am liebsten hätte ich ja die ICH-AG-Regelung für mich in Anspruch genommen, aber für Künstler gilt das nicht, leider.
Danke für Eure Infos,
Anja
Keiner eine Idee? Schade, owT
…
Hi anja,
Such mal nach Künstlersozialkasse.
dort sollte man dir raten und helfen können.
kenne leider die genaue Bezeichnung und Net-Adresse nicht.
gruss
hmmm…
Hi Anja 
ich dachte, es antworten noch ein paar Leute, die vom Fach sind, ist aber wohl leider nicht so.
Ich an Deiner Stelle würd aufs Arbeitsamt gehen und den Fall schildern. Ich könnte mir vorstellen, dass das dann so geregelt wird, dass Du nach der Ausstellung dann angeben musst, was Du dort verdient hast und eine entsprechendfe Anrechnung erfolgt. Deiner Verpflichtung, die „Beschäftigung“ anzugeben, bist Du ja durch Deinen Gang zum A’Amt nachgekommen (vielleicht diesen Gang besser schriftlich bestätigen lassen, bevor sich im Zweifelsfall keiner dran erinnert…).
Viele Grüße
vom
Jens
Hallo Anja,
ich würde es eher bei mediafon (www.mediafon.net ) versuchen - die KSK ( www.kuenstlersozialkasse.de ) wird Dir vermutlich nicht weiterhelfen können, da Du als ALH-Empfängerin nicht über diese versichert sein dürftest.
Übrigens, warum gilt die Ich-AG-regelung nicht für Künstler? Wäre mir neu.
Gruß
Ayla
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Hallo Anja,
ich würde es eher bei mediafon (www.mediafon.net ) versuchen
- die KSK ( www.kuenstlersozialkasse.de ) wird Dir vermutlich
nicht weiterhelfen können, da Du als ALH-Empfängerin nicht
über diese versichert sein dürftest.
Das ist genau der Punkt. Ich „pflege“ ja diesen Spagat (fehlt da ein „h“?) zwischen Brotjob und Künstlerdasein seit Jahren. Mit einem festen Arbeitsverhältnis im Rücken konnte ich ja beliebig mit der Kunst hinzuverdienen, wenn es denn vom Arbeitgeber genehmigt war und ich diese Einkünfte dem Finanzamt gemeldet und damit auch meine Steuern bezahlt habe.
Übrigens, warum gilt die Ich-AG-regelung nicht für Künstler?
Wäre mir neu.
Das ist genau das Problem: Du musst für den Antrag auf den Status als Ich-AG einen „Wirtschaftsplan“ (sorry, der genaue amtliche Begriff fällt mir gerade nicht ein) vorlegen, der die Aussicht auf einen „wirtschaftlichen Erfolg“ glaubwürdig dokumentiert (oder phantasiert). Wie soll man das als Künstler??? (Van Gogh hat in seinem Leben ein einziges Bild für 200 Gulden verkauft - und das an seinen Bruder.)
Ich war übrigens schon Mitglied (?) der Künstlersozialkasse. Mein Leben (genauer: das Leben anderer) hat mich dann aber dahin gezwungen, nicht nur für mich Geld verdienen zu müssen - deshalb habe ich dann wieder einen Brotjob angenommen.
Es ist schwierig,
aber danke für Deine Antwort…
Anja
Hallo Anja,
hmm, eine Freundin von mir hat seit Anfang des Jahres eine „Ich-AG“ (ich hasse dieses Wort) und zwar als Bildhauerin!! Deswegen fragte ich nach. Das AA hat sich wohl erst etwas quer gestellt, aber das ganze dann doch genehmigt.
Für die Ich-Ag benötigst Du m.W. im Gegensatz zum Überbrückungsgeld keinen Businessplan und auch keine Beurteilung einer fachkundigen Stelle.
Viel Glück
Ayla
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