Hallo,
meine Frau erhält ALH und ich bin noch in der glücklichen lage, dass ich arbeit habe. Bisher hatten wir die Lohnsteuerklassen III und V. Am Jahresende haben wir die steuerklassen geändert auf IV - IV. Nun weigert sich das arbeitsamt die ALH auf grund der steuerklassen änderung neu zu berechnen. Ist das rechtens?
Und was kann ich tun ,dass die ALH neu berechnet wird?
MfG Peter
Hallo Peter,
da wirst Dich hart tun, meines Wissens orientieren die sich nach dem letzen Nettoeinkommen und daraus wird nach für einen Laien undurchsichtigen Verfahren, ich hab es mir mal erklären lassen aber kapiert habe ich es noch nicht ganz, der Anspruch errechnet.
Aber es ist bei uns alles gesetzlich geregelt, man kann es alles nachlesen im Sozialgesetzbuch 3, leicht im Internet zu finden, da steht alles fein säuberlich drin.
Wenn es den Staat betrifft, knapp und kurz und wischíwaschi mit immer offenem Hintertürchen, wenn es Dich als Betroffener betrifft dann natürlich ausführlich und ohne wenn und aber, wie im richtigen Leben halt.
Gruss
Gerd
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Hallo,
das ist wirklich Pech, denn Arbeitslosengeld/-hilfe wird ausgehend vom letzten Netto-Einkommen festgesetzt. Um ein höheres ALG/ALH zu bekommen, hääte man mindestens 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit die bessere Steuerkombination wählen müssen.
Beatrix
http://www.belzig-online.de
Hi Peter,
in dem Heft, das jeder Arbeitslose bekommt ist dieser Fall genauestens, (entgegen den anderen Anmerkungen hier) erklärt und mit Beispielen unterlegt.
Eine Steuerklassenänderung, die dazu führt, daß ein höheres ALH erzielt wird, wird demnach nicht berücksichtigt, sondern nur die Steuerklasse mit der zuletzt verdient wurde.
Ich habe dazu vor einiger zeit hier mal genau zitiert: such mal im Archiv.
Zudem hätte das nur kurzfristige Wirkung, denn beim LStJa muß das Einkommen aus ALG und ALH mit angegeben werden und dann tritt (früher jedenfalls) das Splitting in Kraft, so daß sich der Gewinn/Verlust ausgleicht. Nur eben das AA müßte mit höheren Ausgaben belastet werden. Das ist der Grund, warum das nicht gemacht wird. Es würde Geld zwischen 2 töpfen verschoben, die nichts miteinander zu tun haben: 1. ALH und 2. Einkommenssteuer
gruss
winkel
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hallo Peter,
hier die Rechtsgrundlage zum Nachlesen:
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/hoehe/…
Bei Dir ist es vermutlich so, dass die bisherigen Steuerklassen den bisherigen Einkommen angemessen waren, so dass die neue Lohnsteuerklasse Deiner Frau unbeachtlich ist.
mfg
erle
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