Alhi - Beleihung

Hallo.

Ich habe mal eine Frage zur Alhi.

Ich habe auf meinen Alhi Antrag eine Ablehnung bekommen (nicht bedürftig). Hierauf habe ich Widerspruch beim AA eingelegt. Diese wollte eine Bescheinigung von mir über die Beleihung meiner Festgeldanlage (Kündigung ist keine möglich).

Die Bank gab mir die Auskunft, daß eine Beleihung möglich ist. Wie wird jetzt der Beleihungsbetrag auf mein Vermögen angerechnet?

z.B.
5.000 Euro Festgeldanlage
4.750 Euro Beleihung (bis 25.02.2005)
281,04 Euro Beleihungs-Zins

Danke für die Antwort.

Highspeed24(dot)net

Das Arbeitsamt wird nun von dir fordern, dass du deine FGA (Festgeldanlage) beleihst oder diese dem Arbeitsamt übergibts.

Du hast dann erst wieder Anspruch auf ALHI, wenn der Betrag der Beleihung aufgebraucht ist.

Der Betrag der Beleihung wird nur im Umfang des Beleihungsbetrages angerechnet.

Die zinsbelastung die durch die beleihung erfährst, kannst du dann beim ALHI Antrag als besondere Belastung angeben.

Mfg
Highspeed24(dot)net

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