ALHI + eheähnliche Gemeinschaft

Hallo!

Und wenn ich gegen eine versaute Frisur nichts machen,
also nicht auf Schadenersatz, Wandlung usw. klage bzw.
fordere, dann passiert (außer dem mitleidigen Lächeln meiner
Kollegen und den hoffentlich tröstenden Worten meines Mannes
-was ich allerdings nicht glaube-) ebenfalls nichts!

Das es schwierig ist, die Situation zu lösen ist mir klar, aber dein Beispiel passt überhaupt nicht. Es ist nämlich rechtlich ein großer Unterschied, ob man sich im Zivilprozess (also Frisör gegen Kunden) streitig gegenübersteht, oder ob es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt, was man als Rechtsfürsorgeverfahren verstehen kann. Die Behörde und der Antragsteller stehen sich ja gerade nicht (!) als Gegner gegenüber und es ist ein grundsätzlicher Unterschied, ob einem ein Privatmann sein Recht streitig macht oder der Staat im Rahmen der Hoheitsverwaltung. Im Verwaltungsverfahren ist die Behörde ja auch amtswegig verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln, was gerade zu Gunsten des Antragstellers, oft dann nicht gemacht wird, wenn es der Behörde unangenehm ist. Also zB wenn das Sozialamt etwas zahlen muss oder wenn eine Behörde ein Visum ausstellen werden soll.

Das ist jetzt eine sehr allgemeine Diskussion geworden, aber es ist halt ein Grundsatzproblem, welches meiner Erfahrung nach in der Verwaltung deutlich hervortritt und keinesfalls einen Einzelfall darstellt - und gerade deshalb viele Leute betrifft und immer wieder zu Recht verärgert. Ich bin absolut dagegen, wie manche andere, eine Hetze gegen Beamte oder öffentlich Bedienstete zu veranstalten, ich bin da wirklich dagegen, aber es gibt eben von meiner Seite diesen konkreten Kritikpunkt. Ich stehe auch nicht an zu sagen, dass ich sowohl mit österreichischen und deutschen Behörden auch schon sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Man muss sich aber mal in die Lage eines normalen Rechtssuchenden versetzen, der sich in der komplizierten Rechtsordnung nicht so auskennt - und hier sind neben den rechtsberatenden Berufen vor allem die Verwaltungsbehörden als erste Anlaufstellen der Bürger gefragt.

Gruß
Tom

Hallo,
besser hätte das kein Politiker formulieren können…
nix für ungut
Jens

Ist in Ordnung… Ich sag Bescheid, wenn ich Bundestagspräsidentin bin :wink:))…
Müßte ich mir langsam mal eine Partei aussuchen… Oder eine gründen…

By Turtle

Hallo,
besser hätte das kein Politiker formulieren können…
nix für ungut
Jens

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob nach geltendem Eherecht jetzt auch bei gleichgeschlechtlichen WGs gleich der eheähnliche Zustand angenommen wird.

Hat da jemand Erfahrungen?

Gruß

Bisegim

Gleichgeschlechtliche WG
Hi Bisegim,

nein § 122 BSHG greift hier nicht, denn er stellt nur ab auf

a) „wilde“ Ehen von Mann und Frau

b) eingetragene Lebenspartnerschaft bei Schwulen und Lesben.

„Wilde“ Ehen von Schwulen und Lesben kennt diese Vorschrift nicht (juristische Lücke, hahaha…!).

Ich selber wohne mit meinem Freund - wir sind beide Alhi-Empfänger - schon seit 1 1/2 Jahren zusammen und bekommen beide problemlos die volle Alhi.

Soweit mein Erfahrungsbericht aus Gallien

Gruß Asterix