ALHI + eheähnliche Gemeinschaft

Such jetzt schon was länger im WWW, werd aber nicht schlau daraus…
Hallo erst mal!

Folgendes Problem:
Mein Freund hat keinen Job, bekommt ab nächsten Monat kein Arbeitslosengeld mehr, sondern nur noch Hilfe.
Jetzt wollen die auch meine Verdienstbescheinigungen und meinen Kontostand (Vermögen). Muß ich das angegen oder kann ich das verweigern?

Wir sind doch nicht verheiratet und haben keine Kinder, wir sind doch dann nicht gegenseitig unterhaltspflichtig, oder doch?

Ich find diese Regelung echt zum k…en. ich bekomm nichts vom Staat geschenkt, und jetzt wollen die mir auch noch an die Moneten, respektive ihm kürzen sie dann noch die Bezüge (er will nen Job, kriegt nur keinen, nicht das hier einer glaubt, wir wollen den Staat ausnehmen) wenn ich „zuviel“ verdiene. Nebenbei ist das nciht die Welt, was da rauskommt.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen, wenn die meins mit einberechnen?
Vermögen weiß ich, sind 200? pro Lebensjahr.

Vielen Dank schonmal
Jenny

Hallo, Jenny,

guckst Du hier:
http://www.beamte4u.de/183.html

Gruß
Andrea

Hallo Jenny,

ist ärgerlich, aber stimmt leider: Wenn Du mit Deinem Freund zusammen lebst, gilt das als „eheähnliche Gemeinschaft“. Das heisst, dass Ihr ebenso behandelt werdet, als ob Ihr verheiratet wärt - natürlich nur, was die NACHTEILE betrifft! Du wirst Dein Einkommen und Vermögen angeben müssen. Ohne Euch Angst machen zu wollen: Besonders fatal wird die Sache, wenn Dein Freund keine Arbeitslosenhilfe bewilligt bekommt. Dann muss er sich nämlich auch noch freiwillig krankenversichern, denn die Familienversicherung gibt es nur für (tätääää) EHEpaare. Was meinst Du, wie viele Leute ich kenne, die vor diesem Hintergrund notgedrungen geheiratet haben…

Das Ganze gilt natürlich nur dann, wenn Ihr eheähnlich zusammen lebt. Was jetzt wirklich als eheähnlich gilt, ist recht unklar und schwammig geregelt. Im Zweifelsfall wird Euch das Arbeitsamt schon durch die Tatsache, dass Ihr zusammen wohnt, die Eheähnlichkeit unterstellen. Die im vorigen Posting erwähnte 3-Jahres Regelung wird soweit ich weiss nicht automatisch angewendet. Ich zitiere aus meinem schlauen Buch:
„Entscheidend soll sein, ob sich Dauerhaftigkeit und Kontinuität der Beziehung feststellen lassen. Dies ist anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln“.
Wenn Ihr angebt, keine eheähnliche Gemeinschaft zu haben , müsst Ihr damit rechnen, dass Euch das nicht geglaubt wird und Eure Angaben ggf. auch mit allen Mitteln kontrolliert werden.

Die Berechnung des Einkommens ist recht kompliziert. Grob gesagt (ohne Gewähr - ist nicht mein Fachgebiet!)werden von Deinem Bruttoeinkommen die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Fahrtkosten, Pauschbetrag für Versicherungen und die hypothetische Arbeitslosenhilfe (von DIR) abgezogen. Das, was dann übrig bleibt, wird Deinem Freund von der Arbeitslosenhilfe abgezogen!

Vermögen wird angerechnet, wenn es einen Freibetrag von 200,-€ je vollendetem Lebensjahr übersteigt (max. 13000,-€). Einige Formen von Vermögen sind anrechnungsfrei.

Grundsätzlich empfehle ich Euch die Anschaffung des Buches „Leitfaden für Arbeitslose“ vom Fachhochschulverlag Frankfurt. Kann direkt dort für 11,-€ incl. Versand bestellt werden (069 / 1533-2820).

Tut mir Leid, dass ich Euch nicht viel Positives mitteilen konnte.
Viele Grüße
Jens

Hallo,

das bereits Gesagte ist zutreffend. Bei der Beechnung der Alhi wird Dein Einkommen mit berücksichtigt; ebenso vorhandenes Vermögn ( Sparguthaben etc. ). Wer allerdings nur in einer räumlichen , nicht jedoch häuslichen Gemeinschaft lebt, für den gilt dieses nicht. Unterschied: Küche wird gemeinsam genutzt, Bad ebenso etc. Mahlzeiten, Einkäufe usw. werden gemeinsam vorgenommen. Manchmal kann ein Untermietvertrag mit dem anderen Mitbewohner helfen. Nur Vorsicht! strafrechtlich kann das nach hinten losgehen!1 Viel Glück! Gruß Jürgen

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Vielen Lieben Dank für eure Antworten.

Ich hoffe ja ganz stark, daß mein Freund bald einen Job bekommt, damit er/ wir nciht auf die Arbeitslosenhilfe angewiesen ist…

Was ich nur nicht verstehen kann, wieso man mit einem Mal mit Ehepaaren gleichgestellt wird, das ist doch Beschiß hoch drei!!
Aber in der Welt gehts ja selten fair zu.

Keine Sorge, darauf erwarte ich jetzt keine Antwort, aber ich bin im Augenblick so wütend, daß ich mir irgendwie Luft machen muß, die Tante vom Arbeitsamt war nämlich nicht sehr hilfsbereit (Tja, daß ist halt so) und der wär ich am liebsten durch den Telefonhörer gekommen.

Was solls
kann ja jetzt nichts dran ändern.

Nochmals Danke
Jenny

Nun, Jenny…

die Motivation des Gesetzgebers ist die bundesdeutsche Verfassung, nämlich der Schutz der Familie, der Ehe. Eine eheähnliche Gemeinschaft soll nicht besser gestellt sein als eine Ehe, was sie ja wäre, wenn man (entgegen der Unterhaltspflicht bei Eheleuten) die Partner einer eÄ nicht gegenseitig in die Pflicht nähme.

By Turtle

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Nun, Turtle,
schön wäre es allerdings dann, wenn die in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden nicht nur in den Genuß der NACHTEILE, sondern auch in den Genuß der VORTEILE der Ehe, wie Familienversicherung, Ehegattensplitting etc. kämen, oder?
Viele Grüße
Jens

Um die Diskussion über die Vor- und Nachteile etwas abzukürzen: Noch sind Ehen und eheähnliche Gemeinschaften nicht gleichgestellt. Der Gesetzgeber fordert zwar, das eheähnliche Gemeinschaften nicht besser gestellt sein sollen als Ehen. Sind sie auch nicht. Die zahlreichen und erheblichen Nachteile der eheähnlichen Gemeinschaft wiegen den einzigen Vorteil bei weitem nicht auf - aber dieser eine Vorteil ist gravierend: Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sind sich nicht zum Unterhalt verpflichtet. Das sind nach BGB nur Ehegatten.

Zahlungen in eheähnlichen Gemeinschaften erfolgen also immer freiwillig. Wenn diese Zahlungen erfolgen, dürfen sie von Sozialleistungsträgern auf die zu gewährenden Sozialleistungen angerechnet werden. Erfolgen keine Zahlungen, müssen Sozialleistungsträger die Leistungen ohne wenn und aber erbringen.

@ Jenny: Vielleicht hilft Dir dieser ausführliche Fachaufsatz zum Thema eheähnliche Gemeinschaft weiter: http://www.geocities.com/bgb_hamburg/sozhilfe/ehegem

Liebe Grüsse

Holger von oben

Hallo!

Zahlungen in eheähnlichen Gemeinschaften erfolgen also immer
freiwillig. Wenn diese Zahlungen erfolgen, dürfen sie
von Sozialleistungsträgern auf die zu gewährenden
Sozialleistungen angerechnet werden. Erfolgen keine
Zahlungen, müssen Sozialleistungsträger die Leistungen ohne
wenn und aber erbringen.

Das ist zwar völlig richtig, aber die Behörden, also zumindest die Sachbearbeiter, sind an dieser Rechtslage nicht sonderlich interessiert. Wenn man daher in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und geltend macht, dass keine Unterhaltszahlungen seitens des Lebenspartners erfolgen, dann muss man sich auf einen juristischen Kampf mit der Behörde gleich einstellen.

Gruß
Tom

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Getrennte Wohnungen
Hallo Jenny,

leider ist das nunmal so mit der eheähnlichen Gemeinschaft, und aus diesem Grund haben sehr viele der Betroffenen (ich kenne schon 5) getrennte Wohnsitze.

Dein Freund sollte sich eine kleine eigene Wohnung (als Hauptwohnsitz) anmieten - und schon bist du aus dem Schneider. Ihr könnt euch ja trotzdem hauptsächlich in einer Wohnung aufhalten.

Gruß Carolin

Ja,

und die Grunsatzurteile dazu bestimmt nicht die Behörde, sondern bestimmen die Gerichte, die sich an die Gesetzgebung, also an den Staat halten, der mit Par. 122 BSHG und dem Grundgesetz (Schutz der Ehe) nunmal dies so bestimmt hat!

By Turtle

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Hi Jens!

Nun ich fürchte eben, dafür sieht der Gesetzgeber folgende Behörde vor: Standesamt.

Ansonsten gibt es nicht nur Nachteile: 2 alleinerziehende ziehen zusammen und bekommen weiterhin beide LStKl II, währende Ehepartner nur zwischen IV/IV und III/V wählen können… Auch nicht das Gelbe vom Ei…

Turtle

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Hallo Diskutanten,

Ansonsten gibt es nicht nur Nachteile: 2 alleinerziehende
ziehen zusammen und bekommen weiterhin beide LStKl II,

obwohl das sehr am Rand des Themas liegt: Das gibt es seit 01.01.2004 nicht mehr; ist zwar bei Verstoß gegen die Meldepflicht nicht so ganz leicht nachprüfbar, aber jedenfalls sachlich nicht mehr gegeben.

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

Na da hab ich ja wohl nichts anderes gesagt und Gott sei Dank gibt es diese gerichtliche Kontrolle der Verwaltung.

Ich habe gesagt, dass sich die Behörden oft um das Gesetz (und die Auslegung durch die Verwaltungsgerichte) einfach nicht kümmern, sondern es vielfach erst dann beachten, wenn man ihnen das Gesetz oder eine entsprechende Entscheidung unter die Nase hält oder ein Rechtsmittel ergreift. Wenn Verwaltungsbehörden etwas zahlen sollen, gibt es erfahrungsgemäß nunmal oft Probleme und dabei geht es nicht immer um vertretbare Rechtsansichten. Dabei möchte ich den Sachbearbeitern eigentlich im Großen und Ganzen keinen persönlichen Vorwurf machen, das ergibt sich so aus dem System.

Probier doch mal bitte bei einer Behörde irgendetwas zu beantragen, was dir nach dem Gesetz zwar zusteht, aber gerade bei dieser Behörde noch nie jemand beantragt hat - die Standardantwort bei der Behörde wird sein: das gibt es nicht, denn das haben wir noch nie gehabt und wenn du dann noch den Antrag hinbringst, dann heißt es: das gibt es nicht, daher nehmen wir den Antrag nicht. Dass die Annahme des Antrages nicht verweigert werden darf und dass die Behörde verpflichtet ist einen begründeten Bescheid zu erlassen, gegen den man wiederum Rechtsmittel hat, das wissen die meisten Leute nicht - und in dieser Situation werden sie von der Behörde über dieses Recht gerade nicht (!) belehrt. De facto, nicht de iure, werden so viele um ihren gesetzlichen Anspruch gebracht, weil sie auf die Richtigkeit der Auskunft der Behörde vertrauen.

Ich will nicht sagen, dass das immer so ist, aber es kommt nunmal nicht so selten vor.

Gruß
Tom

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Hi Turtle

Nun ich fürchte eben, dafür sieht der Gesetzgeber folgende
Behörde vor: Standesamt.

Das „fürchte“ ich auch und genau das ist ja die Ungerechtigkeit: Zwei Menschen werden zum heiraten gezwungen, wenn sie gerecht behandelt werden wollen! Das ist für mich einfach nicht nachvollziehbar.
Ausserdem macht es sehr wohl einen erheblichen Unterschied, ob man Lohnsteuerklasse 1 oder 5 hat.
Nebenbei bemerkt: ich bin verheiratet, gehöre also nicht zu den Betroffenen. Trotzdem ärgere ich mich über diese Ungerechtigkeit.
Gruß
Jens

Nein,

es wird ja niemand gezwungen, wo denn? Sie müssen nur einfach die wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile in Kauf nehmen und haben dafür die Vorteile, sich bei einer Trennung nicht so auseinandersetzen zu müssen wie eben Eheleute. Das der Staat die Ehe favorisiert, nun ja, dass ist nunmal gesellschaftlich verwachsen und nicht nur hier so. Rechtliche Rahmenbedingungen dienen nämlich immer der Absicherung. In der Ehe meist der Absicherung von Unterhaltspflichten, die sonst leicht (bei der nichtehelichen Gemeinschaft) dem Staat übertragen werden. So ist nämlich ein Ehegatte seiner Ehefrau unterhaltsverpflichtet, besonders, wenn sie, um ihm den Rücken für die Karriere freizuhalten, ihre eigenen hintenangestellt hat, während der Partner einer eÄ die gute Frau, die für ihn dasselbe geleistet hat, wie die Ehefrau des Nachbarn in o. g. Situation) vor die Tür setzen kann ohne einen Pfennig zahlen zu müssen, es sei denn, das gemeinsame Kind/die Kinder sind noch unter 3 Jahre alt…

Gerechtigkeit liegt eben immer im Auge des Betrachters.

By Turtle

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Hi Tom!

Nun ja, über das Gebahren von Behörden diskutieren zu wollen, wäre ziemlich langatmig. So wie überall gibt es dort Neuanfänger, erfahrene Mitarbeiter oder auch Mitarbeiter bei denen Hopfen und Malz verloren ist, wie man so schön sagt.
Dafür hat aber eben der Gesetzgeber die Rechtsmittel erfunden. Natürlich legen viele keine Rechtsmittel ein, vielleicht aus Angst, vielleicht aus Unkenntnis, vielleicht im Glauben an die richtige Aussage des SBs. Nur, das wird kaum irgendwie zu beeinflussen sein, es sei denn man ersetzt Menschen durch Maschinen, wobei ich auch da Zweifel hätte, dass diese auf den Einzelfall eingehen können. Es verbleibt uns einfach nur, zu glauben, dass die Eigeninitiative des betroffenen Menschen ihm hilft, sich selbst zu helfen, indem er Entscheidungen hinterfragt und Rechtsmittel in Anspruch nimmt.

By Turtle

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Hi…

Soweit ich weiß, nur für „Neuzugänge“, oder? Für die bestehenden bleibt es m. E. nach gleich…

Aber das ist auch egal, pinzipiell gibt es auch weitere Vorteile, wie eben die fehlende Unterhaltspflicht bei Trennung usw…

By Turtle

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Hallo!

Ich gebe dir wieder völlig recht und mir persönlich ist das auch völlig klar. Ich habe auch kein Problem ein Rechtsmittel einzulegen, no na net, dann hätte ich wohl den falschen Beruf:wink:

Wie gesagt es sind bei Behörden meines Erachtens vor allem Strukturprobleme (der Sachbearbeiter ist sozusagen der arme Trottel am unteren Ende der ganzen Kette, den man gerne alleine lässt und von dem die übergeordneten Behörden oft gar nicht wollen, dass der auch selbst denkt) in Kombination mit einem Qualifikationsproblem, da hapert es meist am richtigen Umgang mit dem Gesetz - und da fehlt es oft am einfachsten Grundverständnis (nicht für das einzelne Materiengesetz, sondern für die Gesamtheit der Rechtsordnung - reiße ich aber eine einzelne Vorschrift aus dem Zusammenhang, kommt oft nicht das richtige heraus).

Das Problem ist, dass es relativ schwierig ist, ohne eigene Rechtskenntnis, mit Behörden umzugehen (und auch Rechtsmittel zu ergreifen) und es ist leider in der Praxis so, dass die Leute keine Rechtskenntnis haben.

Gruß
Tom

Hi Tom!

Ja, du wirst nur keine Lösung für das Problem finden. Ich schrieb erst heute in einem anderen Forum, dass es eben überall, in jeder Branche schwarze, weiße und gefleckte Schafe gibt, sei es nun aus Unkenntnis, aus Willkür oder Unlust… Alles ist möglich. Das kann mir beim Frisör aber auch so gehen. Und wenn ich gegen eine versaute Frisur nichts machen, also nicht auf Schadenersatz, Wandlung usw. klage bzw. fordere, dann passiert (außer dem mitleidigen Lächeln meiner Kollegen und den hoffentlich tröstenden Worten meines Mannes -was ich allerdings nicht glaube-) ebenfalls nichts!

By Turtle

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