ALHi-Eltern werden beteiligt?

Hi,

mein Nachbar (26 J.) ist nach etwas mehr als 9 Jahren Beschäftigung arbeitslos geworden.
Ab Januar 2003 hat er ALG bekommen, jetzt soll er Hilfe bekommen, soll aber seine Mutter mit Auskunft erteilen lassen…?
Kann da tatsächlich was an Unterhalstverpflichtung kommen?

Am Rande: Junior ist gesund und arbeitswillig, aber hier auf dem Land gibt es wirklich keine Arbeit, außer Leiharbeit für 6.50 Euro per Stunde, also ist er keine faule Socke.

Sippenhaft bei einem mehr als Volljährigen?

Danke für die Hilfe.

cu

ede

Hallo Ede,

dem ist (leider) so. Grundsätzlich müssen bei Sozialhilfeleistungen (als solche zählt die AlHi) die Verwandten ersten Grades (das sind Eltern bzw. Kinder) einspringen, soweit es ihre Leistungsfähigkeit zulässt.

Gruß
HaWeThie

Moin Ede

mein Nachbar (26 J.) ist nach etwas mehr als 9 Jahren
Beschäftigung arbeitslos geworden.
Ab Januar 2003 hat er ALG bekommen, jetzt soll er Hilfe
bekommen, soll aber seine Mutter mit Auskunft erteilen
lassen…?
Kann da tatsächlich was an Unterhalstverpflichtung kommen?

Wohnt er mit der Mutter in einem Haushalt?

Am Rande: Junior ist gesund und arbeitswillig, aber hier auf
dem Land gibt es wirklich keine Arbeit, außer Leiharbeit für
6.50 Euro per Stunde, also ist er keine faule Socke.

Und wo ist das Problem? 6,50 ist zwar nicht die Welt, aber sollte doch reichen, ihn über Wasser zu halten, bis er eine andere Arbeit gefunden hat.

Sippenhaft bei einem mehr als Volljährigen?

Den Einwand versteh ich jetzt nicht. Dann kannst du nämlich genau so gut fragen, wieso soll der Staat, bzw. ich als Steuerzahler für einen mir völlig unbekannten Menschen aufkommen ?

Danke für die Hilfe.

Bitte.
Gruss
Marion

Hi,

Danke, dass ging ja fix.

Junior wohnt alleine in einer angemessenen Junggesellenbude.

Zur Antwort: Unglaublich.

Zu Marion: Wenn der Staat alles dran setzt, Arbeitsplätze zu vernichten, sollte er auf der anderen Seite nicht die Kleinen noch treten.
Über Zeitarbeitsfirmen möchte ich nicht streiten. Der Weg zur Arbeit ist keine Arbeitszeit, egal wo. dafür aber kostenpflichtig.
Wenn keine Arbeit da ist, wirst Du auch nicht „angefordert“, verdienst also nichts.
Weißt Du, wie weit Du da „über Wasser“ bist?

Danke, cu

ede

Moin,

Zu Marion: Wenn der Staat alles dran setzt, Arbeitsplätze zu
vernichten, sollte er auf der anderen Seite nicht die Kleinen
noch treten.

Es ist nicht Aufgabe des Staates, Arbeitsplätze zu schaffen (mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes), und er kann auch keine „vernichten“. Das ist einer der hartnäckigesten populären Irrtümer dieser Gesellschaft mit Vollkaskomentalität.

Der Staat kann allenfalls günstigere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen, zum Beispiel in Form von Reduzierung der Abgabenlast und arbeitgeberfreundlichen Gesetzen. Nur wenn er das macht, sind die „Kleinen“ häufig die ersten, die schreien.

Über Zeitarbeitsfirmen möchte ich nicht streiten. Der Weg zur
Arbeit ist keine Arbeitszeit, egal wo.

Ich kenn Leute, die nehmen täglich Anfahrtszeiten von 1,5 Stunden (für einen Weg!) in Kauf. Die kriegen das auch nicht bezahlt.

dafür aber

kostenpflichtig.

Das muss allenfals den jucken, der die Rechnung bezahlen muss.

Wenn keine Arbeit da ist, wirst Du auch nicht „angefordert“,
verdienst also nichts.

Wenn dich eine Zeitarbeitsfirma fest einstellt, dann zahlt sie im Allgemeinen dein Gehalt, egal ob Arbeit da ist oder nicht. Deshalb auch der niedrige Stundenlohn. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte ich gerne mal einen Blick in den Arbeitsvertrag geworfen.

Weißt Du, wie weit Du da „über Wasser“ bist?

Ich hab selbst schon für Zeitarbeitsfirmen gearbeitet und ich kenne wesentlich geringere Stundenlöhne. (Vielleicht solltest du dich mal erkundigen, was Taxifahrer, Lagerhilfen oder Servicekräfte in der Gastronomie so verdienen).

Wenn der Herr meint, er käme mit dem Sozialhilfesatz finanziell besser zurecht, dann bitte. Sein Bier.

Gruss
Marion

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Warum bist Du so verbiestert?

dem ist (leider) so. Grundsätzlich müssen bei
Sozialhilfeleistungen (als solche zählt die AlHi) die
Verwandten ersten Grades (das sind Eltern bzw. Kinder)
einspringen, soweit es ihre Leistungsfähigkeit zulässt.

Hallo,

falsch. Bei Arbeitslosenhilfe werden nur die Eltern Minderjähriger, wenn diese im gleichen Haushalt wohnen, herangezogen. Steht auch so im Antragsvordruck.

Gruß
Andreas

Wenn ich verbiestert bin sieht das anders aus.

Ist ein offenes Wort so schwer zu ertragen?