Alibi Nebenkostenabrechnung

Hallo liebe Experten,

ich habe mir mal folgende Situation ausgedacht:

Mieter A bezieht eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ab 01.11.2008.
Am 21.12.2009 erhät Mieter A eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.11.2008 - 31.12.2008.
Die Rechnung selbst beinhaltet eine erhebliche Nachzahlung von Betriebsnebenkosten von fast 750 Euro für diesen Zeitraum.
Noch dazu wurden leerstehende Wohnungen in der Verteilung berücksichtigt.Also ist der Verteilerschlüssel schon mal falsch.
Gesamtaufstellungen sind vorhanden, auch wenn fraglich ist ob diese Korrekt sind. Auch der bereits bezahlte Abschlag ist aufgeführt.

Des weiteren wurde folgender Punkte berechnet:

„lt. Besonderer Berechnung“ (keine Erläuterung dazu, keine Anhaltspunkte was das sein soll)

Die erhebliche Nachzahlung kam also durch die Betriebsnebenkosten zustande.
Die Heizkosten waren mit Zählerständen und Beträgen jeweils als korrekt anzusehen.

Mieter A hielt Kontakt mit den Nachbarn. Jeder weitere Mieter hatte eine ähnliche Rechnung bekommen. (Utopische Nachzahlungen von mehreren Hundert bis Tausend Euro.)

Da die Situation auf der Hand lag, wiedersprach jeder Mieter der Rechnung schriftlich. Unter anderem Mieter A, der die o.g. Punkte reklamierte und um Korrektur bat.

erst am 31.01.2009 erfolgte schrifitliche Reaktion vom Vermieter an alle Mieter. Die Rechnungen seien falsch erstellt worden. Die Korrektur kann aber erst in einigen Wochen erfolgen, da die Firma die Heizkostenabrechnung übernimmt, auch korrigieren muss.

Ende April 09 erreichte Mieter A dann die korrigierte Nebenkostenabrechnung. Hier sollte ein Betrag von nur noch 82 Euro nachgezahlt werden.
Die Neue Rechnung sah schon komplett anders aus, wurde formell und Inhaltlich anders zusammengestellt. Es wurden auch andere Begriffe verwendet.
„Nach besonderer Berechnung“ trat stillschweigend überhaupt nicht mehr in der Rechnung auf.

Die restlichen Punkte waren eindeutig und verständlich.
Der Vermieter begründete die Verspätung der Abrechnung mit der Korrektur der Heizkostenabrechnung die von einer Externen Firma erstellt wurde. Diese wurde allerdings im Falle von Mieter A nur um ein paar Cent korrigiert.
Die ausschlaggebenden Änderungen waren also an den Betriebsnebenkosten vorgenommen worden.

Der Mieter A schrieb den Vermieter an und lehnte die Nachzahlung ab, mit der Begründung die Abrechnung sei verjährt.

Darauf antwortete der Vermieter:
Er hätte ja bereits eine formell richtige Abrechnung erstellt und nur inhaltliche Korrekturen vorgenommen. Er beruft sich auf mehrere Urteile des BGH und weicht nicht von seiner Forderung ab.

Ist es „legal“ eine Alibi-Rechnung zu erstellen um dann nacher die Rechnung korrigieren zu „dürfen“ ?
Ist die Rechnung so durchsetzbar?
Auf was kommt es hier genau an ?
Wie könnte sich Mieter A die Rechnung ablehnen und mit welcher Begründung ? (wenn überhaupt)

Der Verdacht der erstellten Alibi-Rechnung liegt auf der Hand, da es wie gesagt alle Mieter im Haus

Vielen Dank für eure Mühe und eure Antworten. :smile:

Mieter A

Hallo support81,
leider kann ich dir hier leider nicht helfen, kenn mich damit nicht aus.
viel glück noch
gruß
mahema

Hallo
Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung

Hallo support81,

hier gibt es eine klare Absage an Sie!!!
Begründung:
Die Bereitschaft, bei Bedarf Hilfestellung zu geben,
beinhaltet nicht, meine Zeit mit simulierten Fällen zu vergeuden.
Mit solchen Anliegen verärgern Sie nur uns Experten, denn wir geben unseren Rat ja bekanntlich kostenfrei und da sollte man wirklich nur dann nachfragen, wenn wirklicher Bedarf anliegt und das ist ja wohl bei einer ausgedachten Situation nicht der Fall!

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Brassel

Hallo support81,

nach insgesamt 3 Jahren, ab Ende des NK-Abrechnungsjahres, laufen alle Fristen aus!!
Somit besteht aus meiner Sicht die grundsätzliche Mieterpflicht zu zahlen.

Inwieweit es sich bei der ersten NK-Abrechnung um eine Alibi-NK-Abrechnung handelt, ist sehr schwer zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Frist zur Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt ist. Auf die inhaltliche Richtigkeit kommt es für die Einhaltung der Frist demzufolge nicht an. Ob also als Grund ausreicht, die NK-Nachzahlung wegen Verjährung nicht zu zahlen, ist fraglich. Vermutlich würden Anwälte und Richter es so oder so sehen, aber wer letztendlich Recht bekommt ist sehr sehr unsicher.

Beste Grüße
Kocki

Hallo,

dies ist keine Rechtsberatung, lediglich die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung angelehnt an die Bekannte Gesetzgebung bzw. laufende Rechtsprechung. Im Zweifelsfalle ist ein Rechtsanwalt oder eine rechtsberatende Stelle zu konsultieren.

Ich rate in diesem Fall dringend einen Rechtsanwalt oder eine rechtsberatende Stelle zu konsultieren.

Die Gesetzgebung gibt nur eine Regelung für den Normalen Fall wieder. Eine Gesetzgebung gegen „Umgehungen“ des Gesetzes gibt es nicht, dafür gibt es Gerichte und deren Urteile.

In meinen Augen ist es nur deutlich, der Eigentümer hat zunächst rechtzeitig abgerechnet. Für den Mieter besteht dann ein Jahr nach Erhalt der Abrechnung Frist, dieser Abrechnung zu widersprechen. Dementsprechend hat der Eigentümer dann auch die Abrechnung zu korrigieren.
Es gibt diverse Urteilssprüche in denen die Korrektur, wie der Vermieter schon sagt, die Tatsache der rechtzeitigen Abrechnung nicht verändert wird, lediglich die Höhe der Abrechnung. Wie es in diesem Fall gehandhabt wird, wo nicht nur eine einzelne Abrechnung sondern scheinbar die gesamte Abrechnung nicht gestimmt haben soll und somit für Alle (bis auf den Vermieter/Verwalter) Grund genug vorhanden war, der Abrechnung zu widersprechen, darüber mag ein Schlichter oder gar ein Richter urteilen. Ich persönlich wage es nicht, hier eine Meinung zu sprechen, da mir persönlich ein solcher Fall in solchem Ausmaß nicht bekannt ist.

Daher mein dringender Rat: Suche einen Rechtsanwalt oder eine rechtsberatende Stelle (Mieterschutzverein) und lass dich dort gut beraten, ggf. könnt ihr als Mieter eine Interessengemeinschaft gründen.

Freundliche Grüße,

J. L.

Hallo Support 81,

na dann denke ich mir mal eine Antwort aus:

Meines Erachtens hat der Vermieter absolut richtig gehandelt.
Dein Vermieter hat wohl gut mit der Heizkostenfirma Tacheles geredet, oder sie sogar gewechselt. Ihm ist nichts vorzuwerfen - ich glaube nicht an „Alibi-Abrechnungen“. Jeder, der schon Nebenkostenabrechnungen gemacht hat, weiß wie furchtbar das ist. Das macht man nicht zum Spaß…

Gruß
Mary