Hallo liebe Experten,
ich habe mir mal folgende Situation ausgedacht:
Mieter A bezieht eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ab 01.11.2008.
Am 21.12.2009 erhät Mieter A eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.11.2008 - 31.12.2008.
Die Rechnung selbst beinhaltet eine erhebliche Nachzahlung von Betriebsnebenkosten von fast 750 Euro für diesen Zeitraum.
Noch dazu wurden leerstehende Wohnungen in der Verteilung berücksichtigt.Also ist der Verteilerschlüssel schon mal falsch.
Gesamtaufstellungen sind vorhanden, auch wenn fraglich ist ob diese Korrekt sind. Auch der bereits bezahlte Abschlag ist aufgeführt.
Des weiteren wurde folgender Punkte berechnet:
„lt. Besonderer Berechnung“ (keine Erläuterung dazu, keine Anhaltspunkte was das sein soll)
Die erhebliche Nachzahlung kam also durch die Betriebsnebenkosten zustande.
Die Heizkosten waren mit Zählerständen und Beträgen jeweils als korrekt anzusehen.
Mieter A hielt Kontakt mit den Nachbarn. Jeder weitere Mieter hatte eine ähnliche Rechnung bekommen. (Utopische Nachzahlungen von mehreren Hundert bis Tausend Euro.)
Da die Situation auf der Hand lag, wiedersprach jeder Mieter der Rechnung schriftlich. Unter anderem Mieter A, der die o.g. Punkte reklamierte und um Korrektur bat.
erst am 31.01.2009 erfolgte schrifitliche Reaktion vom Vermieter an alle Mieter. Die Rechnungen seien falsch erstellt worden. Die Korrektur kann aber erst in einigen Wochen erfolgen, da die Firma die Heizkostenabrechnung übernimmt, auch korrigieren muss.
Ende April 09 erreichte Mieter A dann die korrigierte Nebenkostenabrechnung. Hier sollte ein Betrag von nur noch 82 Euro nachgezahlt werden.
Die Neue Rechnung sah schon komplett anders aus, wurde formell und Inhaltlich anders zusammengestellt. Es wurden auch andere Begriffe verwendet.
„Nach besonderer Berechnung“ trat stillschweigend überhaupt nicht mehr in der Rechnung auf.
Die restlichen Punkte waren eindeutig und verständlich.
Der Vermieter begründete die Verspätung der Abrechnung mit der Korrektur der Heizkostenabrechnung die von einer Externen Firma erstellt wurde. Diese wurde allerdings im Falle von Mieter A nur um ein paar Cent korrigiert.
Die ausschlaggebenden Änderungen waren also an den Betriebsnebenkosten vorgenommen worden.
Der Mieter A schrieb den Vermieter an und lehnte die Nachzahlung ab, mit der Begründung die Abrechnung sei verjährt.
Darauf antwortete der Vermieter:
Er hätte ja bereits eine formell richtige Abrechnung erstellt und nur inhaltliche Korrekturen vorgenommen. Er beruft sich auf mehrere Urteile des BGH und weicht nicht von seiner Forderung ab.
Ist es „legal“ eine Alibi-Rechnung zu erstellen um dann nacher die Rechnung korrigieren zu „dürfen“ ?
Ist die Rechnung so durchsetzbar?
Auf was kommt es hier genau an ?
Wie könnte sich Mieter A die Rechnung ablehnen und mit welcher Begründung ? (wenn überhaupt)
Der Verdacht der erstellten Alibi-Rechnung liegt auf der Hand, da es wie gesagt alle Mieter im Haus
Vielen Dank für eure Mühe und eure Antworten. 
Mieter A