Hallo,
habe eine allgemeine Frage zum Unterhaltsrecht ( der verbleibenden Alimentepflicht bei Privatinsolvenz des Kinds-Vaters).
Folgende Situation :
Sohn, 16 -17 Jahre alt, ist Schüler ohne eigenes Einkommen. Er wohnt bei der Mutter. Mutter hat nie mit Vater zusammengelebt – Trennung zu Vater erfolgte vor der Geburt des Sohnes. Sohn hat nie Kontakt zum Vater gehabt. Mutter ist voll berufstätig, wohnt mit Lebenspartner zusammen. Vater zahlt erst seit 2-3 Jahren Alimente , vorher nie, wegen Arbeitslosigkeit. Die ersten sechs Lebensjahre des Sohnes hat das Jugendamt an die Mutter die Alimente für den Vater vorgestreckt. Dann nicht mehr . Ausstehende Alimente wurde über die Jahre vom Jugendamt gestundet und beläuft sich als Schulden des Vaters bei der Mutter (Gläubigerin) auf einen unteren 5-stelligen Eurobetrag und beim Jugendamt (für die ersten sechs vorgestreckten Jahre) zusätzlich auf knapp die Hälfte davon. Jugendamt setzte vor kurzem die Mutter in Kenntnis, das der Vater Privatinsolvenz eingereicht hat und fragt die Mutter um Einwilligung. In dem Falle würden die Gläubiger (Jugendamt und Mutter) noch jeweils 18 % der ausstehenden Schulden (s.o.) nach einer erfolgten 6- jährigen Wohlverhaltensphase (ohne weitere Einkommen, Erbschaften oder sonstigen Geldzuflüsse) vom Vater bekommen. Sohn könnte neben der Schule nicht jobben( bzw. nur für einen mittleren 2-stelligen Eurobetrag monatlich), da sonst die Alimentepflicht des Vaters um den entsprechenden Betrag (Verdienst des Sohnes) gekürzt werden würde.
Gedanke :
Ginge der Sohn umgerechnet für die Höhe des laufenden monatlichen Alimentebetrags neben der Schule arbeiten , würde für den Vater die laufende monatliche Alimentezahlung entfallen. Dadurch erhöht sich das monatliche Einkommen des Vaters über die Pfändungsgrenze. Müsste für 6 Jahre dann nicht der Vater einen monatlichen Betrag (bis seine monatliche Pfändungsgrenze erreicht ist) an seine Gläubiger (Mutter und Jugendamt) während der Wohlverhaltensphase zahlen und seine oben erwähnten Schulden bei Amt und Mutter tilgen ? Dies würde einen erheblichen Anteil seiner ausstehenden Schulden bei seinen Gläubigern tilgen. Wie muss die Mutter hier vorgehen ? Muss man hier Zwangsvollstreckung beantragen damit das Gehalt gepfändet wird ? Muss das über einen Anwalt gehen oder auch geht das auch ohne (direkt beim Gericht oder anderen Behörden) ? Vor allem ,wann sollte das beantragt werden ? Vor oder nach Einwilligung der Mutter ? Mutter hat beim Jugendamt die von ihr eingeforderte Einwilligung zur Zwangsvollstreckung noch nicht gegeben. Das Jugendamt hat der Mutter gesagt, dass sie im Falle einer fehlenden Einwilligung oder Ablehnung der Privatinsolvenz des Vaters absolut nichts mehr von den ausstehenden Schulden des Vaters bekommen würde.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen