Guten Tag!
Frage vom Kunden.
Wer wer etwas ?
Gruß und Dank
Anno
Ich habe ein paar Fragen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Mir wurde nach einer Alkoholfahrt mit Unfall (1,05 Promille) die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Sperrfrist 9 Monate. Dies war meine erste Auffälligkeit.
Wann kann ich frühestens den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen?
Wo stelle ich den Antrag?
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung beizubringen?
Wann erfahre ich, ob ich mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen habe?
Kann ich, falls erforderlich, die MPU innerhalb der Sperrfrist absolvieren?
Wann kann ich frühestens den Antrag auf Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis stellen?
Der Antrag kann sechs Wochen vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle (meistens Kreisverwaltung).
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung beizubringen?
DAS kann ich leider nicht sagen; frag doch bei der Behörde nach.
Wann erfahre ich, ob ich mit einer Anordnung zur MPU zu
rechnen habe?
Spätestens nach der Antragsstellung. Bei der BAK ist es zwar nicht unmöglich, aber nicht besonders wahrscheinlich, dass eine MPU angeordnet wird. Hier hängt viel von dem Gutachten ab, dass nach der Blutprobe damals erstellt wurde (lässt dein Verhalten auf dauerhaften Alk-Konsum schlißen? etc)
Kann ich, falls erforderlich, die MPU innerhalb der Sperrfrist
absolvieren?
Da die teuer ist, würde ich die Anordnung der Behörde abwarten.
von der Führerscheinstelle kann verlangt werden, daß Du einen Arztbericht über Deine Leberwerte beibringst.
Diese Werte verraten, ob einer Alkoholiker ist oder nicht, und danach kann die Führerscheinstelle sogar die Fahrerlaubnis komplett entziehen, da man sich als ungeeignet zum Führen von KFZ erwiesen hat.