Hallo,
Wenn jemand mit einer Waffe in der Hand ertappt wird, kann er
nicht festgehalten werden, weil es ja auch möglich ist, daß er
sie vielleicht nur reinigen wollte?
Das ist doch was ganz anderes.
Stimmt. Aber nicht sehr. Das rumfuchteln mit der Waffe allein ist ja schon den meisten Leuten verboten.
Wurde jemand beispielsweise erschossen
Das ist jetzt aber wieder was anderes.
und man sieht 5 Minuten später jemanden mit einer
Waffe rumlaufen, dann liegt eine Straftat vor (der Totschlag)
und die prozessualen Maßnahmen gegen denjenigen mit der Waffe
beziehen sich jetzt darauf, ob er die Tat begangen hat. In dem
Fall mit dem Alkohol steht aber doch gar nicht fest, ob
überhaupt eine Straftat vorliegt!!!
Also dürfte nach Deiner Logik niemand bei einer normalen Straßenkontrolle zum Blasen oder zur Blutprobe gezwungen sein?
Es ist doch wohl so, daß jeder, der nicht Blasen will, dann zur Blutprobe verpflichtet ist. Wo siehst Du denn den Unterschied zum Fall in unserer Diskussion hier?
(Weiterhin kann bereits der Besitz der Waffe eine eigene
Straftat sein, egal ob diese zum schießen oder zum reinigen
besessen wird. Allein der Besitz begründet dann den
Anfangsverdacht, der aber durch den entsprechenden
Waffenschein entkräftet werden kann.)
Du hast oben im Thread behauptet:
‚Solange andere Gründe ebenso möglich sind, ist kein Anfangsverdacht gegeben und entsprechende prozessuale Maßnahmen sind nicht zulässig.‘
Das war der ‚Auslöser‘ für mein Beispiel mit der Waffe. Darf ich davon ausgehen, daß Dein Satz nur unglücklich ausdgedrückt war?
Natürlich kann heutzutage fast alles
nachträglich erforscht und nachgewiesen werden, aber eben nur,
wenn die Polizei das auch darf. Hier darf sie es aber eben
nicht, weil kein Anfangsverdacht besteht.
Genau das sehe ich anders. Wer sich derartig auffällig verhält, erzeugt damit sehr wohl einen Anfangsverdacht.
Man kann doch nicht
jemanden zur Blutentnahme schicken und hinterher sagen:
Siehste, hab ich doch einen guten Riecher gehabt (oder eben
auch nicht). Die StPO fordert mehr als einen guten Riecher,
nämlich alkoholtypische Beweisanzeichen, um jemanden zur
Blutentnahme zu schicken. Sonst könnte man ja jeden
verdächtigen und müßte sich hinterher nicht mal entschuldigen,
wenn das Ergebnis der Blutprobe negativ ist.
S.o… Wer bei einer Polizeikontrolle das Blasen verweigert, wird zur Blutprobe mitgenommen. Willst Du das jetzt abstreiten? Und da braucht es in keiner Weise alkoholtypische Beweisanzeichen.
Gruß
Axel