Hallo Maxiking95,
Ich habe mich im Internet bezüglich des Themas Alkohol ab 16
informiert und konnte meine Frage nicht genau beantworten.
Manchmal steht da, alles ausser Brantwein und
brantweinhaltiges ist erlaubt, andere Quellen sprechen davon,
dass nur Bier erlaubt ist, wiederum andere, dass Bier, Wein
und Sekt legal ist. Eine Freundin wiederum meint das alles bis
zu einer bestimmten Alkoholgehaltsgrenze erlaubt ist. Aber was
davon stimmt jetzt nun? Ich freue mich über jede Auskunft!
in Deutschland gilt was im Gesetz steht:
"§ 9 JuschG: Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt."
Was unter „Branntwein“ zu verstehen ist erklärt der kleine Wiki ganz gut:
…dass Bier, Wein und Sekt legal ist…Demnach müss…