Alkohol am Arbeitsplatz

Hallo,
folgende fiktive Frage:
In einer Einrichtung (Behindertenhilfe) ist es lt. Dienstordnung den Mitarbeitern grundsätzlich untersagt, vor und während der Arbeitszeit Alkohol zu trinken. Mit Duldung (und Beteiligung) der Chefin wird zu versch. Anlässen jedoch hin und wieder ein Glas Sekt getrunken. Nun stelle man sich vor, die Chefin findet im Mitarbeiterkühlschrank eine angebrochene Flasche Rotwein, konfisziert diese und schüttet sie weg. Ist dieses Verhalten zu rechtfertigen (Sekt und Wein haben ja annähernd die gleiche Prozentzahl)…das heißt, wo ist hier der Unterschied???
Im Voraus vielen Dank für Eure Meinungen!
LG regenbogen

Hallo,

wenn Alkohol verboten ist, gilt das für jeden Alkohol.

Aber Frage wäre hier ja zuerst gewesen „wem gehört die Flasche?“
Könnte ja einem Bewohner gehören, sofern das möglich ist.
Und wenn nicht, hat sie vielleicht jemand zum Kochen benötigt?

Gruß Carmen

Guten Tag,

In einer Einrichtung (Behindertenhilfe) ist es lt.
Dienstordnung den Mitarbeitern grundsätzlich untersagt, vor
und während der Arbeitszeit Alkohol zu trinken. Mit Duldung
(und Beteiligung) der Chefin wird zu versch. Anlässen jedoch
hin und wieder ein Glas Sekt getrunken. Nun stelle man sich
vor, die Chefin findet im Mitarbeiterkühlschrank eine
angebrochene Flasche Rotwein, konfisziert diese und schüttet
sie weg. Ist dieses Verhalten zu rechtfertigen (Sekt und Wein
haben ja annähernd die gleiche Prozentzahl)…das heißt, wo
ist hier der Unterschied???

Der Unterschied wäre der, dass das Weintrinken in der Dienstzeit ein Verstoß gegen die Dienstanweisung ist, der nicht von der Chefin geduldet ist.
Da man in der Regel eine angebroche Flasche Wein nicht im Betrieb zwischenlagert, wenn man den Wein nicht auch dort getrunken hat, spricht viel dafür, dass ein Verstoß erfolgt ist. Da Mitarbeiterkühlschrank spricht auch einiges dafür, dass der Verstoß durch einen Mitarbeiter erfolgte.

Das Wegschütten des Weines ist etwas krass, aber vielleicht besser für den Mitarbeiter, als wenn er sich wegen der konfiszierten, aber aufgehobenen Flasche Wein bei der Chefin meldet und eine Ermahnung/Abmahnung kassiert.

Die Alkoholprozente spielen dabei mE keine Rolle, Bier hat noch weniger als Wein, dennoch würde wohl keiner denken, er könne jetzt Bier während der Dienstzeit trinken. Wenn es eine Dienstanweisung gibt, ist diese einzuhalten, bei einer Behinderteneinrichtung ist ein Alkoholverbot wegen der zu betreuenden Menschen/Sorgfaltspflicht und der Gefahr, dass Bewohner an den Alkohol kommen, sicher noch höher zu bewerten als in einem anderen Betrieb.

Und ein Glas Sekt zum Geburtstag eines MA ist eine nette und tolerable Ausnahme zur DA seitens der Chefin, die man nicht missbrauchen sollte, sonst ist die Ausnahme auch bald weg - zu Recht.

mfG
Björn

Ihr Banausen! Rotwein - Zimmertemperatur!
Na klar schüttet sie den Rotwein weg, denn sie denkt sich (zu Recht!), dass jemand der Rotwein in den Kühlschrank stellt, schon dermaßen benebelt ist, dass er keinen weiteren Tropfen Alk mehr verträgt!

SCNR

FAQ1129

OT: Hüstl.

Na klar schüttet sie den Rotwein weg, denn sie denkt sich (zu
Recht!), dass jemand der Rotwein in den Kühlschrank stellt,
schon dermaßen benebelt ist, dass er keinen weiteren Tropfen
Alk mehr verträgt!

Du meinst weil damals, als die Zimmertemperatur 14 °C betrug, das korrekt war.

Gruß

Stefan

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Spare bei der Heizung, prasse beim Wein!

Du meinst weil damals, als die Zimmertemperatur 14 °C betrug,
das korrekt war.

Kommt außerdem etwas auf den Wein an.

Gruß, FAQ1129

Du meinst weil damals, als die Zimmertemperatur 14 °C betrug,
das korrekt war.

Kommt außerdem etwas auf den Wein an.

Nu red dich nicht raus 14 Grad am Arbeitsplatz geht gar nicht, frag
mal deinen BR.

Der Plem

Ugh.

In einer Einrichtung (Behindertenhilfe) ist es lt.
Dienstordnung den Mitarbeitern grundsätzlich untersagt, vor
und während der Arbeitszeit Alkohol zu trinken. Mit Duldung
(und Beteiligung) der Chefin wird zu versch. Anlässen jedoch
hin und wieder ein Glas Sekt getrunken.

Sowas kommt von sowas. Kein Alkohol heißt kein Alkohol und nicht „kein Alkohol, außer die Chefin darf mitsaufen“.

vor, die Chefin findet im Mitarbeiterkühlschrank eine
angebrochene Flasche Rotwein, konfisziert diese und schüttet
sie weg.

Ist schlicht und ergreifend Diebstahl, und es spielt überhaupt keine Rolle, ob in der Pulle Rotwein oder Tomatensaft ist. Siehe diverse Frikadellenurteile … und damit ist die Geschichte auch schon zu Ende.

Aga,
CBB

Hallo und erstmal DANKE (an alle Beteiligten natürlich) für die Antwort!
Najaa…es kam evtl. etwas verschoben rüber- also die Chefin duldet in diesem fiktiven Fall den Sekt nicht nur, wenn sie „mitsäuft“, sondern generell zu Anlässen wie Geburtstag etc.- da ist es üblich, „einen auszugeben“, was dann eben meistens mit Frühstück & Sekt passiert…sie selber ist da natürlich nicht jedesmal dabei und das Ganze beschränkt sich auf ein Glas Sekt/ Mitarbeiter, meist noch gemischt mit Saft oder so.
Und Diebstahl? Von der Seite hab ich es noch gar nicht betrachtet- aber, wie Björn schon geschrieben hat- sollte die Chefin dann eher darauf bestehen, dass der Mitarbeiter, der das Corpus Delicti, sprich die Pulle Rotwein mitgebracht hat, selber zu ihr kommt und diese „entfernt“??? Wäre schon peinlich, nicht?!
LG regenbogen

Ugh.

die Chefin duldet in diesem fiktiven Fall den Sekt nicht nur, wenn :sie „mitsäuft“, sondern generell zu Anlässen wie Geburtstag etc.-

womit sie erstens die geltende Betriebsordnung torpediert und zweitens ihren eigenen Job nicht richtig macht. Aufgabe einer nicht näher spezifizierten Chefin ist es nämlich auch, darauf zu achten, dass die Betriebsordnung eingehalten wird, ohne Wenn und Aber.

Und wenn die Anlässe „Geburtstag etc.“ heißen, dann entschließe ich mich, dass ich heute einen anlässlich das abnehmenden Mondes und morgen anlässlich meiner schwangeren Hamsterin zur Brust nehme, und niemand wird wegen dieser Etceteras etwas gegen mich ausrichten können - weil es ja betriebliche Übung ist, anlässlich Etcetera einen zu heben. Auf dieser Grundlage kann man die entsprechende Passage in der Arbeitsordnung komplett in den Harz kicken.

Und Diebstahl? Von der Seite hab ich es noch gar nicht betrachtet

Sollte man aber. Eine gültige Ausrede für das Entnehmen und Wegschütten des Weins ließe sich allenfalls über Gafahr im Verzuge herleiten - wenn nämlich die Gefahr besteht, dass sich Betreute, akut Alloloabhängige an dem Zeug vergreifen oder ähnliches.

Ansonsten bleibt die Frage „Wem hört dem Rat vor Tür?“, und wenn die Antwort „Ich“ dann nicht kommt, muss man eben darauf warten, dass man dendiedasjenigen in Campari erwischt. Dass man dann, wegen der obigen Ausnahmen, die betriebliche Übung darstellen, doch wieder die Büchse der Pamplona aufmacht, rollt dann auch schon keine Spiele mehr.

Aga,
CBB