Ist eine Frisörin, die offensichtlich Alkoholikerin ist fristlos kündbar? Immerhin arbeitet sie ja am „lebenden Objekt“.
Moin,
Ist eine Frisörin, die offensichtlich Alkoholikerin ist
fristlos kündbar?
Ziemlich sicher nicht. Grund für eine fristlose Kündigung muß eine schwerwiegende Verfehlung sein, wozu alkoholiert auf Arbeit sein i.A. (noch) nicht gehört.
Gruß,
Ingo
Aber ianal.
Hallo,
Ziemlich sicher nicht. Grund für eine fristlose Kündigung muß
eine schwerwiegende Verfehlung sein, wozu alkoholiert auf
Arbeit sein i.A. (noch) nicht gehört.
es kann ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz ausgesprochen werden (ist in vielen Firmen gang und gäbe). Das betrifft dann sowohl während als auch vor der Arbeit genossenen Alkohol.
Bei Zuwiederhandlung ergibt sich dann die Möglichkeit der Abmahnung und im Wiederholungsfall der fristlosen Kündigung.
Gruß, Niels
Ist eine Frisörin, die offensichtlich Alkoholikerin ist
fristlos kündbar?
Nein
Ebenfalls grußlos
Guido
Nein!
Hi!
Bei Zuwiederhandlung ergibt sich dann die Möglichkeit der
Abmahnung und im Wiederholungsfall der fristlosen Kündigung.
Aber nicht, wenn der Alkoholkonsum nicht mehr kontrollierbar ist - dann spricht man vom Alkoholiker (wie HIER) als Suchtkranken, was zur Folge hat, dass eine verhaltensbedingte Kündigung generell ausscheidet.
Personenbedingt (WEGEN der Krankheit) wäre natürlich theoretisch möglich, allerdings setzt das unter anderem voraus, dass man die Möglichkeit der Therapie abwartet.
LG
Guido
Hi auch,
bin jetzt etwas überrascht:
Aber nicht, wenn der Alkoholkonsum nicht mehr kontrollierbar
ist - dann spricht man vom Alkoholiker (wie HIER) als
Suchtkranken, was zur Folge hat, dass eine verhaltensbedingte
Kündigung generell ausscheidet.
Eine Kündigung wegen wiederholten Verstoßes gegen eine Anordnung/Anweisung des AG ist nicht möglich? Zumal sie in einem derartigen Fall auch geschäftsschädigend sein kann?
Fragende Grüße
Der Franke
Hi!
Eine Kündigung wegen wiederholten Verstoßes gegen eine
Anordnung/Anweisung des AG ist nicht möglich? Zumal sie in
einem derartigen Fall auch geschäftsschädigend sein kann?
Natürlich ist eine SOLCHE Kündigung möglich.
Die steht aber gar nicht zur Debatte, wenn der Arbeitnehmer keine „Schuld“ hat - Alkoholsucht ist eine Krankheit.
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/problem-mitar…
LG
Guido