Alkohol am Steuer

Mal unter uns, Deine Geschichte klingt nicht gerade glaubwürdig. :smile:
Wenn der Schlüssel steckt, geht man davon aus, das gefahren wurde. Die neuen Mess-Geräte messen mg/l Atemluft. Wenn man diesen Wert nun mal 2 nimmt hat man den zu erwartenden Promillewert. Den Anwalt kannst Du Dir glaub ich sparen. Wenn kein Einkommen da ist, wird zur Not gepfändet.

Lieber Martin,

die schlechte Nachricht zuerst: Besonders glaubwürdig ist deine Schilderung nicht. Du wirst kontrolliert während dein

Partner, der zuvor gefahren war, am Kiosk etwas einkaufen ist. Dass der Partner irgendwann während der Kontrolle

wieder zurück kam, kann man deiner Schilderung nicht entnehmen. Er hätte das ja sofort aufklären können. Als er

zurück kam, fand er also seinen offenen Wagen vor und du warst verschwunden. Und du hast gegenüber der Polizei

mit keinem Wort erwähnt, dass ja gar nicht du gefahren bist. Das klingt nicht besonders glaubwürdig.

Ich erwähne das deshalb, weil für eine Verurteilung deine Fahrereigenschaft feststehen muss. Ein Beifahrer/Mitfahrer

kann nämlich keinen Verstoß gegen § 24a StVG (0,5-Promille-Gesetz) begehen, auch dann nicht, wenn er mal

zwischendurch im geparkten Auto auf dem Fahrersitz Platz nimmt.

Du müsstest also noch mal genauer schildern, ob und wie man dir nachweisen kann, dass du auch tatsächlich gefahren bist. Die Sache mit dem Partner, der gerade am Kiosk war, ist bsi hier jedenfalls nicht plausibel.

Das Verdoppeln des angezeigten Wertes ist die Umrechnung vom Atemalkoholgehalt (gemessen in mg/l) in die Blutalkoholkonzentration. 0,25 mg/l Atemalkoholgehalt entsprechen also 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration. Messungen des Atemalkoholgehalts sind bei Ordnungswidrigkeiten (also unter 1,1 Promille BAK bzw. 0,55 AAK) zulässig, allerdings nur bei speziell dafür eingerichteten, stationären Geräten, nicht bei den mobilen Geräten, die man in der Hand hält. Nach deiner Schilderung wurde das bei dir nicht gemacht.

Hallo, Andreas!

Vielen Dank für Deine Nachricht. Ich habe mich wahrscheinlich in meiner Anfrage nicht verständlich genug ausgedrückt, sorry.

Ich hatte mich nur dadurch verdächtig gemacht, dass ich mit der Bierflasche in der Hand auf der Fahrerseite saß, als die Polizei um die Ecke bog. Da mein Freund ja gerade am Kiosk stand, haben die ja nur mich allein in meinem Auto gesehen. Fakt ist: ich bin zur gleichen Zeit wie mein Freund aus dem Auto gestiegen, weil ich eine bestimmte CD gesucht habe. Diese habe ich auf der Rückbank vermutet, dort war sie nicht. Gefunden habe ich sie in der Ablage der Fahrertür.Dabei sass ich auf dem Fahrersitz, um Licht zu haben, um überhaupt was zu erkennen. Draußen war es ja dunkel. Mein Fahrzeug stand mindestens 3 Minuten mit ausgeschaltetem Motor am Strassenrand, bevor die Polizei mich gesehen hatte. Ich habe denen sofort gesagt, dass ich nicht gefahren bin, mein Freund, der dann vom Kiosk zurückkam, hat dies der Polizei bestätigt. Er wollte auch pusten und es war ein Wert von 0,00, egal ob jetzt Promille oder ml.Dann sind wir alle zusammen zur Wache gefahren. Es fand kein Verhör oder eine Befragung statt, es wurden nur getrennt die Personalien aufgenommen und ich mußte noch mal in das stationäre Gerät (Dräger Alcotest 7110) pusten. Dieser Test wurde 2 x durchgeführt, jedes Mal hat das Gerät aber abgebrochen, sodaß auch kein Ausdruck erfolgte.Da diese Geräte nicht manipulierbar sein sollen, haben mir die Beamten auch geglaubt, dass ich ein sehr geringes Lungenvolumen habe (bei mir sind alle Rippen mit dem Brustbein verwachsen, der Brustkorb kann sich beim Einatmen demnach NICHT ausdehnen).
Somit kam noch mal das mobile Gerät zum Einsatz, das dann (wie ich jetzt weiß, danke) ca. 0,65 Promille ergab.
Die Beamten belehrten mich dann,teilten mir mit, dass das Ganze eine Ordnungswidrigkeit sei und keine Straftat, und rieten mir, auf weitere Aussagen und eine Blutprobe zu verzichten. Dann durften wir beide (mit Führerschein) wieder nach Hause fahren.

Wenn ich nun eine Strafe bekommen sollte, mit dem Monat Fahrverbot und den Punkten in Flensburg könnte ich leben. Da ich aber keinerlei Einkommen oder Vermögen habe und ich mich in der Privatinsolvenz befinde, kann ich die „angekündigten“ € 500,- nicht aufbringen.Mein Freund, mit dem ich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebe, kann wohl nicht belangt werden, da laut Auskunft in diesem Forum niemand für das Fehlverhalten eines anderen aufkommen muss (höchstens Eltern für ihre Kinder in best. Fällen).

Ich kann leider nichts beweisen, die Polizei kann nichts beweisen, bin gespannt, was da noch kommt.

LG aus Dortmund, Martin

Hallo Martin ,
zu 1: Der Tatbestand setzt das Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr voraus. Führen ist nicht gleich fahren, sondern bedeutet, dass auf die bestimmungsgemäßen Kräfte des Fahrzeuges eingewirkt werden kann. Der Motor muss nicht einmal in Betrieb sein. > also ja
zu 2: nur eine Blutentnahme und der daraus resultierende Wert der BAK ist rechtlich relevant.
zu 3: ich kenne keine Quelle, die Beihilfen zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren leistet. Verantwortlich ist hier immer dr Betroffene selbst.
zu 4: auch das ist nicht möglich, siehe zu 3. Nach Ihrer Schilderung kann Ihr Parner nicht in den Fall einbezogen werden, da er nicht betroffenist und auch wohl keine Beihilfe zu dem Ihnen gemachten Vorwurf geleistet hat.
Ich empfehle den Anhörungsbogen der Straßenverkehrsbehörde abzuwarten und sich im Zweifel dort persönlich beraten zu lassen.
Viel Erfolg
Catto

zu 1 : nein, solange der motor nicht lief, kann man sie nicht belangen.

zu 2: relevant ist nur die blutuntersuchung, die atemmessung dürfen sie auch ablehnen.

3 : ja gibt es. suchen sie sich einen rechtsanwalt und er wird sie konkret beraten.

4 : ihr partner hat mit der sache nichts zu tun.

Sorry, war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen geklärt.

Gruß,
Rainer