Alkohol am Steuer

Hallo ihr Lieben…

Ich stelle nun im Auftrag meines Freundes diese Frage hier ein…

Wir waren am Samstag vor zwei Wochen mit einigen Freunden unterwegs. Am Steuer unseres Auto´s saß eine Freundin die 0,0 Promille hatte. Mein Freund saß auf der Rücksitzbank und ich war Beifahrerin. Da ich schon etwas getrunken hatte fuhr ich natürlich nicht. Wir wollten gegen 23.30 Uhr an einen Badesee der nur bis 23 Uhr geöffnet hatte. Alle Schranken waren unten. Aus Spaß versuchte meine Freundin die Schranke zu umfahren, als sie dies nicht schaffte und Angst vor Schäden am Auto hatte, ließ sie das Auto rückwärts wieder herunter rollen. Es ging um die Schranke herum eine ca. 0,8 Meter hohe Steigung in ein Feld nach oben. Mein Freund meinte dann die Schranke umfahren zu können und tauschte mit ihr die Plätze. Er fuhr um die Schranke herum und als ich ihn dann aufforderte sofort wieder umzudrehen tat er es. In die andere Richtung ging dies nicht so einfach, wir saßen mit dem Motor auf. Unsere anderen Freunde versuchten dann gemeinsam mit uns das Auto rauszuschieben, dies war nicht möglich. Ca. eine halbe Stunde später wurde der Sicherheitsdienst auf uns aufmerksam und befragte uns. Sie sahen jedoch keinen Handlungsbedarf, versuchten uns noch zu helfen das Auto rauszuschieben. Als das nicht möglich war, fuhren sie weiter. Eine Stunde später sahen wir keine andere Möglichkeit als den Abschleppdienst zu rufen. Dieser hatte Meldepflicht an die Polizei und die beiden Herren in grün führten umgehend eine Alkoholkontrolle durch. Mein Freund hatte 1,2 Promille und gestand den Tathergang. Er ließ sich wiederstandslos mit zum nächsten Klinikum nehmen um sich Blut abnehmen zu lassen. Das Ergebnis kennen wir nicht, es wird sich aber zwischen 1,1 und 1,2 Promille bewegen. Er unterschrieb auf der Wache seine Aussage und gab seinen Führerschein an Ort und Stelle freiwillig ab.

Nun wissen wir nicht was die Konsequenzen sind. Meines Wissens nach gibt es 7 Punkte, eine kräftige Geldstrafe und Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis endgültig. Wer kennt sich aus und kann mir eine vorläufige fachliche Auskunft geben?

Über schnelle Antworten wäre ich euch sehr dankbar, viele Grüße, Sandra.

Für mch hört sich die Sache nach zwingender Notwendigkeit eines Verkehrsrechtsanwalters an. Die Winkelzüge eines solchen scheinen hier unerläßlich. Er allein kann aus dieser Situation etwas machen, evtl. herausholen, dass nie eine alkoholisierte Person am Steuer saß…

mfg
G.M.

Hallo Sandra,

im Prinzip hast du dir die Frage schon selbst beantwortet. Punkte, Geldstrafe und Führerscheinentzug. Das sind die Konsequenzen die deinen Freund erwarten. Wie hoch die Geldstrafe und wie lange der Führerschein weg sein wird…das kommt ganz auf das zuständige Justizbehörde an. Genau könnte es deinem Freund nur ein Anwalt vor Ort beantworten. Mit einem Anwalt sollte sich dein Freund im Übrigen auf alle Fälle in Verbindung setzen. In so einem Fall geht es nicht ohne…

So, ich hoffe, dir die gesucht Antwort gegeben zu haben.

Alex

Unbedingt Anwalt nehmen und IMMER alles widerrufen und sofort gegen alles und jedes Widerspruch. Nie zugeben oder so.

Anwalt, unbedingt.

MfG

Hallo und Sorry, dies ist nicht mein Fachgebiet.Es tut mir leid.

LG S. KIrscht

Hallo Engel in Zivil,
da habt ihr so gut wie alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann. Das es keine Glanzleistung war habt ihr ja schon festgestellt.
Wenn ihr Pech habt ist es

  1. Hausfriedensbruch da die Schranken geschlossen waren
  2. Alkohol am Steuer auch wenn es nur eine kurze Strecke war
  3. Blutalkohol über 1,1 Promille. Das ist absolute Fahruntüchtigkeit und eine Straftat
  4. und wenn, man ist doch nicht verpflichtet sich selbst zu belasten, wenn die Rechtslage für einen gefährlich wird ist es immer besser keine Aussage zu machen. Dann kann ein Anwalt vielleicht noch was daraus machen. So hat er ein Geständnis abgelegt und auch ein Anwalt kann nicht mehr viel daraus machen.
    Zu den Konsequenzen
    Die Fahrerlaubnis wird eingezogen und es wird eine Führerscheinsperre ausgesprochen. Wenn bis jetzt noch nichts vorliegt, liegt sie meistens bei 1 bis 2 Jahren.
    Danach bekommt man seinen Führerschein aber nicht wieder, sondern man muss ein MPU Gutachten bestehen. Durchfallquote ca. 80 % Kosten zwischen 250,- bis 700 Euro. Wenn man das bestanden hat kann man sich wieder bei einer Fahrschule anmelden und einen neuen Führerschein mit theoretischer und praktischer Prüfung ablegen. Vorteil man braucht keine theoretischen Unterrichte und auch keine Sonderstunden.
    Um das MPU Gutachten zu umgehen muss man 10 Jahre warten, erst dann ist die Straftat verjährt.
    Dein Freund muss mit 5 bis 7 Punkte rechnen da es sich um Straftatbestand handelt. Da die Punkte durch Alkohol entstehen beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
    Viel Glück
    Georg

Hallo, da ihr Freund alles gestanden hat wird Ihm zur Last gelegt, führen eines Kfz auf öffendlichem Gelände unter Alkehohleinfluß über 0,5 pro mille ohne Persohnenschaden. Hier hat jetzt der Staatsanwalt das Sagen. Hier hilft jetzt nur ein guter Rechtsanwalt Spezialgebiet: Verkehrsrecht und Strafrecht. MfG rpw

Hallo Sandra!

Zweies verstehe ich nicht, wieso hat der Abschleppdienst meldepflicht und wieso hat Dein Freund die Birne hingehalten??? Wieso hat die 0,0‰ Lady nicht die Verantwortung übernommen??? Naja egal, wenn es eine öffentliche Verkehrsfläche war und Dein Freund ab 1,0‰ aufwärts diagnostiziert bekommt, ist es eine Straftat, die vom Staatsanwalt und einem Gericht entschieden wird. Da ich aber die Vorgeschichte Deines Freundes nicht kenne, kann ich nicht genau sagen, was dabei rauskommt. Das ist wie geasgt eine gerichtliche Entscheidung und kann nicht pauschalisiert werden…dafür bräuchte ich mehr Input. Alter?, Probezeit?, Ersttäter?..usw Gruß Mike

Es ist sehr schwierig anhand dieser kurzen Sachverhaltsdarstellung die Rechtsfolgen einzuschätzen. Ganz unverbindlich und grob geschätzt gehe ich davon aus, dass gegen Ihren Freund, sofern er nicht vorbestraft, über 21 Jahre und kein Fahranfänger mehr ist, von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erlassen wird. Darin wird wegen absoluter Fahruntüchtigkeit eine Geldstrafe in Höhe von einem oder einundeinhalb Nettomonatsgehältern und die Entziehung der Fahrerlaubnis, welche dann nach Ablauf einer Sperrfrist neu gemacht werden kann, verhängt. Wird die Fahrerlaubnis ausnahmsweise nicht entzogen, gibt es ein mehrmonatiges Fahrverbot. Die genauen Rechtsfolgen wird er früh genug von der Staatsanwaltschaft oder nach Einlegung eines Einspruchs vom Richter erfahren - einfach Abwarten.

Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weiter geholfen hat und was aus der Sache geworden ist, würde ich mich sehr freuen.

Hallo Sandra,

ich kann nur die 7 Punkte in Flensburg bestätigen. Bei 1,1‰ ist die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben.
Eine Geldstrafe legt der Richter fest, Regelsätze gibt es nur zwischen 0,5 und 1,0‰.
Auch die Höhe des Entzuges der Fahrerlaubnis, liegt bei dem Richter.
M.f.G.
W. Gebauer

Am Steuer unseres Auto´s saß eine Freundin die 0,0
Promille hatte.

um schonmal auf das folgende vorzugreifen…es könnte sein, dass deine Freundin auch mit Konsequenzen rechnen muss, weil sie einen unter alkoholeinfluss stehenden hat fahren lassen… schließlich war sie als einzige Fahrtüchtig und hätte es besser wissen müssen…

Mein Freund hatte 1,2 Promille und gestand den :Tathergang. Er ließ
sich wiederstandslos mit zum nächsten Klinikum nehmen :um sich Blut abnehmen zu lassen. Das Ergebnis kennen :wir nicht, es wird sich aber zwischen 1,1 und 1,2 :stuck_out_tongue:romille bewegen. Er unterschrieb auf der Wache seine :Aussage und gab seinen Führerschein an Ort und Stelle :freiwillig ab.

Nun wissen wir nicht was die Konsequenzen sind.

Erstmal wichtig zu wissen wäre, ob dein Freund noch in der Probezeit oder noch keine 22??
Dann hätte er auf jedenfall die 0,0 Promille-Grenze!!
Was dann auf ihn wartet, kannst du auf http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alk… nachlesen.
und wenn er schon über 21 und aus der Probezeit raus ist, wäre die Internetseite vllt hilfreich: http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/f… .
Wie hoch das Bußgeld ist, kann ich nicht sagen. Einfach mal nen Bußgeldrechner suchen und die Daten eingeben…

Meines Wissens nach gibt es 7 Punkte, eine kräftige :Geldstrafe und Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten :bis endgültig.

Gut möglich…

Wer kennt sich aus und kann mir eine vorläufige :fachliche Auskunft geben?

Also ich bin nur Laie, mit hohem Interesse für solche Themen. Wenn ihr wirklich eine 100% gültige Fachauskunft wollt, müsstet ihr vllt euren ehemaligen Fahrlehrer oder einen Anwalt fragen… Oder das ganze nochmal im Forum schreiben (vllt nicht ganz so weit ausholen…), aber das ganze nicht in der „ich“-, und „mein Freund“-Form, sondern eher so „A“ und „B“, oder es als fiktive Story schreiben, dann aber besser nur fragen was einen mit 1,2 Promille erwartet, dass seine Aussage halt bei der Polizeit schon aufgenommen wurde und das mit der 0,0 Promille-freundin vllt auch noch sinnvoll zu erwähnen.

Über schnelle Antworten wäre ich euch sehr dankbar,

Tut mir leid, schneller ging nicht…

Gruß, Tina

Hallo Mike :smile: Musste grade so lachen als ich die „0,0 & Lady“ gelesen habe… :smile: Aber vielen dank dir. Wir wollten es ja so drehen aber wir kannten die Konsequenzen nicht und im schlimmsten Fall wäre es Hausfriedensbruch gewesen und das wollte die 0,0% Lady nicht auf sich nehmen…

Also entweder hatte der Abschleppdienst oder der Sicherheitsdienst Meldepflicht, wir sind uns nicht sicher.

Wenn es dir weiterhilft um mir weiterhelfen zu können hier dein Input: Mein Freund ist 23 Jahre, er hat den Führerschein seit ca. 5 Jahren - ist also seit einem Jahr aus der Probezeit raus. Er hatte eine Nachschukung weil er in seiner Probezeit mit 21 km/h zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde… Mit Alkohol am Steuer war noch nichts, ein, zei Blitzerbilder noch… Oje, alles in allem sieht es nicht gut aus, oder?? :frowning:

Viele Grüße, Sandra.

Hallo Herr Winkler,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Wir hoffen dass es einigermaßen glimpflich abgeht, gelernt hat er allemal daraus.

Viele Grüße, Sandra.

Schon mal gut, das er noch nicht wegen Alk belangt wurde, denn als Wiederholungstäter würde die Sache übler enden! Gegen den 0,0er verstößt er mit 23 und außerhalb einer Probezeit auch nicht mehr…Ob seine sonstige Auffälligkeit im Straßenverkehr in das Verfahren einspielt oder nicht, das liegt wie gesagt an der Morgenlaune des Richters. i.d.R gibt eine 1,1er Tat ca. 6 Monate Sperrzeit und den Entzug der Fahrerlaubnis…Danach entscheidet aber noch die Morgenlaune des Sachbearbeiters der Führerscheinstelle, ob er bei der erneuten Antagstellung zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, vorher eine MPU ablegen muß…ich kenne Eure FS-Sachberarbeiter-Freaks nicht. Unser Landkreis-FS-Heiliger z.B. kennt in Sachen Alk oder Blödmachern keine Gnade, der wirft sofort mit MPU’s um sich, das die Wälder rauschen! Aus diesen Gründen, würde ich mir an Eurer Stelle einen Rechtsverdreher nehmen und die Tat wiederufen, am Steuer haben ihn die Greifer ja wohl nicht ertappt, oder!? Aber flott, sonst verfallen bestimmt wieder irgend welche Fristen…lg Mike

Hallo Sandra,

leider kann ich hier nur den aktuellen Bußgeldkatalog zitieren:
— Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft. —

Ist das Gelände eigentlich öffentlich gewesen? Wichtig wäre nämlich das Führen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsbereich (kann auch Privatgelände sein, wenn es öffentlich zugänglich ist; einmal durchs „Beet im Garten“ und wieder raus zählt vielleicht nicht dazu…)
(Das Führen eines Fahrzeuges setzt voraus, dass das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird. Selbst ein Anlassen des Motors, um das Fahrzeug in Bewegung zu setzen, ist straflos, solange sich die Räder nicht drehen, da § 316 StGB den Versuch der Trunkenheitsfahrt nicht unter Strafe stellt (BGHSt 35, 390)).
Allerdings kann dein Freund doch viel (Märchen) erzählen. Blöd natürlich, dass er was unterschrieben hat. Aber wenn er in seinem Zustand nicht gefahren ist… Ich weiß nicht, was eine Falschaussage bedeutet.
Letztlich wurde er doch nicht „erwischt“ beim Fahren…

Aber wie gesagt - fachlich ist meine Auskunft in diesem speziellen Fall nicht. Verkehrsrechtsanwalt wäre hier ratsam.

Hallo Sandra,

das ist soweit richtig.
Das ist eine Verkehrsstraftat gem. § 316 StGB.
Das bedeutet in der Regel, bei einem Erstverstoß so ca. 9 Monate Führerscheinentzug, sowie ungefähr 1 Monatsgehalt an Strafe und wie du bereits angemerkt hast, sieben Punkte in Flensburg.
Sollte es sich aber bereits um einen Zweitverstoß handeln dürfte sich der Strafrahmen nach oben verschieben.
Außerdem könnte das dann noch von der Führerscheinstelle her Schwierigkeiten geben, wovon ich im Moment allerdings nicht ausgehe.

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/

Anmerkung: Wie oben beschrieben sind das die Mindeststrafen für solche vergehen, welche aber auch ohne weiteres durch die zuständige Behörde erhöht oder erweitert werden können. Mit Begründung (z.B. Wiederholungstäter) zusätzlich eine MPU (Idiotentest) oder des gleichen!

Hoffe geholfen zu haben
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Engel - in - Zivil,

das ist echt hammer was Ihr da erlebt habt, aber so kommt es manchmal.
In Eurem Fall werde ich gar nichts sagen, denn es kann alles dabei raus kommen, von Freispruch bis Verurteilung jeglicher Höhe.

Mein ganz großer Rat :
Nehmt Euch einen super Anwalt, echt super Anwalt, und lasst Ihn für Euch machen.
Nur so könnt Ihr das beste für Euch erwirken, und vor allem seit Ihm gegenüber ehrlich!!

Viel Glück
Herzlichst
Momo