Alkohol am Steuer

Nehmen wir mal an jemand wird mit circa 1,3 Promille am Steuer erwischt.
Handelt es sich hierbei um eine Straftat die im Führungszeugnis erscheint?

Hallo,

Jein… es hängt von der Höhe der Strafe ab. Bei Ersttätern dürfte es aber nicht erscheinen.

Gruss

Iru

jemand wird mit circa 1,3 Promille am Steuer erwischt.
Handelt es sich hierbei um eine Straftat die im Führungszeugnis erscheint?

Nein, wenn die Strafe keine 90 Tagessätze übersteigt.
Jein wenn bedenkt, dass es zwei verschiedene Führungszeugnisse gibt.

Hallo,

Jein wenn bedenkt, dass es zwei verschiedene Führungszeugnisse
gibt.

Nein, wenn man bedenkt, dass auch im erweiterten Führungszeugnis keine Alkoholstrafen unter 90 TS aufgeführt, werden sondern nur bei Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs.
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Gruss

Iru