Guten Abend!
Als meine Tochter gestern zu Halloween mit Freundinnen Süßigkeiten sammeln war, hat ihr irgendwer kleine Schnapsfläschchen ins Körbchen geworfen - diese A… Wenn ich diejenigen finde - ist das Grund für eine Klage? Danke für kurzen Rat!
Guten Abend!
Als meine Tochter gestern zu Halloween mit Freundinnen Süßigkeiten sammeln war, hat ihr irgendwer kleine Schnapsfläschchen ins Körbchen geworfen - diese A… Wenn ich diejenigen finde - ist das Grund für eine Klage? Danke für kurzen Rat!
Mit Klagen kenne ich mich nicht so aus, aber nicht hochprozentiger Alkohol darf laut JuSchG erst ab 16 und hochprozentiger ab 18 verkauft werden. Wie das allerdings mit Schenken ist, weiß ich nicht. Denn wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen, dürfen bestimmte alkoholische Getränke auch schon früher getrunken werden.
Vor dem Zivilgericht kannst du es aber auf jeden Fall versuchen, da es ja eine Art Streit zwischen zwei Privatpersonen ist.