Alkohol auf dem Fahrrad in der Probezeit

Wenn man mit dem Führerschein noch in der Probezeit ist, darf man dann trotzdem alkoholisiert Fahrradfahren?

Es gilt ja strikt 0,0 Promille beim führen eines KFZ. Für Radfahrer gilt die 1,6 Promille Grenze. Bezieht sich die Sonderregelung mit der 0,0 Grenze auch für Radfahren? Ich habe gehört, dass es nur für KFZs gilt und das Radfahren für alle Alterstufen gleich geregelt ist.

Hi,

mal hier den Tatbestand 424672 aus dem Bußgeldkatalog

Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines
Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen
Getränks angetreten.
§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
A - 2Punkte 250,00€
[http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/…](http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01092009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01092009_pdf.pdf)
Die anderen Tatbestände lauten ähnlich.

Es geht hier nur um Kraftfahrzeuge

Q-Gruß

die magische grenze beim fahrrad liegt bei 1,6 prom.
hauptmann