Wenn man mit dem Führerschein noch in der Probezeit ist, darf man dann trotzdem alkoholisiert Fahrradfahren?
Es gilt ja strikt 0,0 Promille beim führen eines KFZ. Für Radfahrer gilt die 1,6 Promille Grenze. Bezieht sich die Sonderregelung mit der 0,0 Grenze auch für Radfahren? Ich habe gehört, dass es nur für KFZs gilt und das Radfahren für alle Alterstufen gleich geregelt ist.