Folgendes würde mich betreffend einer mir näherstehenden Person interessierern:
Person X hatte in in Nacht (ca. 4 Uhr) einen Unfall in folge von Trunkenheit und glatter Fahrbahn (keine Zeugen und weitere Unfallbeteiligten). Da das Auto im Straßengraben liegt fährt er den restlichen Weg mit dem Taxi nach Hause. Am nächsten Tag um 8:30 steht die Polizei bei X vor der Haustür, weil sie das Auto im Straßengraben gefunden haben. Ein sofortiger Alkotest ergibt 1,0 Promille. Eine halbe Stunde später wird im Krankenhaus ein 2-maliger Blutalkoholteste mit halbstündigem Anbstand zwischen den 2 Entnahmen durchgeführt. X hat zwar den ungefähren Zeitpunkt des Unfalls (4 Uhr) geäußert, jedoch nichts zu protokoll gegeben und auch keine weiteren Angaben (Unfallhergang, Alkoholkumsum und Zeitpunkt) gemacht.
Jetzt die Frage: Theorethisch ist es ja möglich, dass X erst näch dem Unfall mit dem Trinken begonnen hat. Kann die Polizei/Staatsanwaltschaft aufgrund des am Morgen durchgeführten doppelten Bluttests belegen, dass X bereits um 4 Uhr alkoholisiert gewesen war??? Es darf davon ausgegangen werden, dass der Alkoholabbau während der Blutentnahmen schon begonnen hatte. Wer trägt die Beweislast, wenn keine Aussage zu Protokoll gegeben wird?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Hallo,
neben dem Alkohol können auch Begleitstoffe untersucht werden, aus denen Fachleute einiges ablesen können.
Bei einem behaupteten Nachtrunk wird in er Regel auch nahgesehen, ob z.B. eine entsprechende Menge leerer Flaschen vorgefunden wird.
Zum Zeitpunkt wird bei einer Taxifahrt der Fahrer gehört werden.
Cu Rene
Praktische Tipps für Säufer
Interessant, das!
Man sollte also von dem, was man normalerweise so säuft, genügend leere Flaschen vorrätig halten, sauber ausgespült und getrocknet und nicht zu alt. Dann müsste man noch einen Haarfön mit Schlauchaufsatz vorweisen können. Man achtet schließlich auf Hygiene und will sein Leergut stets sauber und trocken entsorgen, hihi.
Gruß
Marzeppa
Hallo,
genügend leere ungereinigte Flaschen sind alleine stehend noch kein Beweis, könnten aber durchaus als Indiz für Alkoholkonsum dienen.
Die wissenschaftliche Auswertung von Blutproben, insbesondere wenn mehrere nacheinander genommen wurden, kann sehr gute gerichtsverwertbare Beweise für oder gegen eine Trunkenheitsfahrt bieten. Dabei wird nicht nur der BAK, sondern auch auf Begleitstoffe untersucht, so dass auch auf die Art des Getränks festgestellt werden kann.
Mein Rat in solchen und ähnlichen Fällen (insbesondere der des Nachtrunks): Besser alles zugeben, denn bewiesen wird es sowieso. Durch Ausflüchte werden nur weitere Untersuchungen fällig, die die Verfahrenskosten (trägt im Falle der Verurteilung der Beschuldigte) immer höher werden lassen.
Gruss
Iru
Praxisfrage
Ich habe hierzu mal eine Frage:
Soweit ich weiß, wird Alkohol konstant abgebaut.
Genauso weiß ich, dass die Alkoholaufnahme irgendwann beendet ist.
Dazu weiß ich auchnoch, dass beim Alkoholabbau Ethanal entsteht, woraus
Essigsäure wird …
So, nun frag ich mich ernsthaft was so ein „Test“ aussagen kann.
Jetzt nehme ich mal an, ich trinke um 20:00 ne halbe Flasche Schnaps
auf nüchternen magen, wird wohl zu einer BAK deutlich über 1 Promill
führen. Resorption dauert sagen wir mal 1.5 Stunden. Jetzt setz ich
meine Karre um 21:15 gegen einen Baum und flüchte.
Die Polizei erwischt mich um 23 Uhr in der Wohnung, ich hab die
Flasche Schnaps inzwischen mit etwas Wasser aufgefüllt.
Ich sitz also total besoffen da und sag: Ich hab meinen Porsche gegen
den Baum gesetzt, dann bin ich erstmal heim und hab gebechert.
Blutprobe um 23:30.
So, jetzt mein Problem: Natürlich bin ich um 23:30 noch „blau“,
nur wie wird jetzt bewiesen dass ich um 20 Uhr getrunken habe und
nicht um 21:30 ? Der Alkohol ist ja vollständig aufgenommen und wird
nur noch abgebaut.
Kennst du dich da aus?
Gruss
Ah, ok , danke,
also ich fass mal kurz zusammen:
Neben dem Alkohol werden noch andere Stoffe erfasst, die im
Schnaps/Bier/Wein vorkommen, und die auch andere Abbaukinetiken haben.
Aus dem Verhältniss der Stoffe zueinander kann man dann feststellen
wann Alkohol getrunken wurde und auch wieviel.
Also wenn man zuviel Bier gesoffen hat alkoholfreies Bier nachschütten
und wenns Schnaps war dann reinen Alkohol trinken, damit kann man den
Trinkzeitpunkt weit in die Vergangenheit schieben, so dass unplausible
werte rauskommen 
Mensch, was die Wissenschaft heute schon kann …
Gruss
Hallo, vielen Dank einstweilen für eure zahlreichen, aufschlussreichen antworten.
Selbst wenn es möglich ist anhand der Begleitstoffe im Blut den Trinkbeginn zurückzurechnen, besteht für X meiner meinung nach eine Möglichkeit. Über den Unfallzeitpunkt hat er nämlich bei der Polizei keine Angaben gemacht und es waren auch keine Zeugen am Unfallort zum Zeitpunkt des geschehens. Es könnte daher jeder beliebige Zeitpunkt vor Trinkbeginn als Unfallzeit gelten. Anderes müsste bei keiner Aussage von X zum Unfallzeitunkt erst noch bewiesen werden. Sehe ich das richtig?
Hallo,
darf ich mal fragen, um was für ein Auto (Typ) es sich handelt?
Gruss
Iru
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Hallo,
auch aus solchen Gründen soll die Blutprobe so schnell wie möglich durchgeführt werden. Wenn der Wert bei der zweiten Probe höher ist, als bei der ersten, kann man davon ausgehen, daß noch bis vor kurzem getrunken wurde. Das Getränk würde im Zweifel sichergestellt und auch untersucht (jetzt aber nciht sagen, daß man stockbesoffen noch daran denkt mit destilliertem Wasser aufzufüllen und das Etikett auszubessern, damit der Alkoholgehalt stimmt), dann wird eins und eins zusammengezählt und der Gutachter kann sagen, ob die Geschichte, die man vorbringt glaubhaft ist.
Cu Rene
Hallo,
sehr gute Frage, aber bevor mir wieder vorgeworfen wird Anleitungen zu geben, sage ich nichts weiter und gebe nur einen Stern.
Cu Rene
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darf ich mal fragen, um was für ein Auto (Typ) es sich
handelt?
Was hat das von Bedeutung?
Durchaus, es gibt Autos die setzt man schnell in den Graben und es
gibt welche bei denen ist es unmöglich *scrn*
Gruss
Auto
Hallo Rene,
ich sehe, du kennst dich aus. 
Gruss
Iru