Seit wann sind Bach-Blüten-Tropfen Arzneimittel und seit wann
sind die apothekenpflichtig?
Hast du diese schonmal im Super- oder Drogeriemarkt zu kaufen
gesehen?
Ich hab jetzt mal nachgeforscht. Tatsächlich scheint das äußerst unklar zu sein, ob das jetzt Arzneimittel sind oder nicht.
So sagt das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) am 02.10.08 sehr schwammig:
"Bachblütenpräparate sind bisher in Deutschland als Arzneimittel nicht
zugelassen. Über offene Zulassungsverfahren können wir aus Gründen des
Geheimhaltungsschutzes gem. § 30 VwVfG keine Auskünfte geben. Die Zulassung wird von einem pharmazeutischen Unternehmer für ein bestimmtes Fertigarzneimittel beantragt.
Die HAB-Kommission hat auf ihrer 98. Sitzung am 02.02.2006 die Aufnahme von Bachblüten in das homöopathische Arzneibuch (HAB) abgelehnt. Dies ist von der Kommission D (Kommission für die homöopathische Therapierichtung) akzeptiert worden.
Inwieweit es sich bei bestimmten Bachblütenprodukte um Arzneimittel oder eher um Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel handelt, ist von der Behörde zu entscheiden, in dessen Bundesland der Inverkehrbringer (pharmazeutischer Unternehmer oder Importeur) seinen Sitz hat."
Allerdings gibts noch ein Urteil vom OLG Hamburg vom 21.02.08 (Az. 3 U 235/06), da heißts: „keine Arzneimittel“
Dagegen gibts noch eine frische Stellungnahme des Landesamts Baden-Württember vom 02.04.09:
„Bach-Blütenprodukte werden vom Inverkehrbringer oftmals als Lebensmittel oder Kosmetikum vertrieben. Hier stellt sich die Frage, ob es sich wirklich um diese Produktkategorien handelt oder ob diese Erzeugnisse nicht als Arzneimittel zu beurteilen sind. Die Arbeitsgruppe für Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und
Betäubungsmittelwesen Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass eine pauschale Zuordnung von Bachblüten-Produkten zu den Arzneimitteln nicht möglich ist. Eine Entscheidung ist demzufolge nur auf Grundlage des jeweiligen Produkts möglich. In Baden-Württemberg sind Bach-Blütenpräparate bisher in den Fällen, in denen diese Erzeugnisse mit Arzneimittelwirkungen beworben wurden als (Präsentations-) Arzneimittel eingestuft worden. Außerdem muss auch ein eindeutiger Bezug zur Therapie des Dr. Bach erkennbar sein.“
Und dann gibts natürlich noch Unterschiede, ob das importierte Arzneimittel sind nach § 73 AMG (die Stockbottles aus GB), oder ob die Deutschland hergestellt werden.
Aber genug, anscheinend ist das noch in einem offenem Stadium. Weiter damit dann auch eher im Rechtsbrett.
Grüße, Bernhard