Zumal es auch Bürger wie mich gibt, die selten Alkohol im Haus haben.
Kommt dann spontan Besuch, oder bekommt man kurz vor 22 Uhr spontan Lust auf ein Gläschen Wein, müsste man in eine Gaststätte gehen, obwohl man lieber gemütlich zu Hause sitzen würde.
Da kann man zwar auch eine ganze Flasche kaufen, aber das ist ja extrem teuer.
Ehrlich gesagt würde ich diese Drucksache und Studien, auf die im Urteil verwiesen wird gerne mal lesen.
Die Gesetzesbegründung verweist auf zahlreiche internationale Studien und den Vergleich mit Erfahrungen in Nachbarländern, wonach aufgrund des häufig spontanen sowie stimmungs- und bedürfnisorientierten Kaufentschlusses gerade die jederzeitige Verfügbarkeit den exzessiven Konsum fördert
Das klingt für mich unglaubwürdig. Weil Alk jederzeit und spontan gekauft werden kann fördert das den exzessiven Konsum?
Wenn sich einer die Kanne geben will, dann tut er das auch. Dann geben sie sich halt in der Disco oder Kneipe die Kanne, statt zu Hause. (sonst würden sie es ja nicht an der Tanke und Supermarkt kaufen, sondern gleich in die Kneipe gehen)
Die wirklichen Alkis haben ihren Stoff so oder so meist zu Hause.
Die Anzahl derer, die dann mal spontan noch Abends losziehen, halte ich eher für gering.
Offen gesagt wittere ich da eher wieder eine versteckte Subvention der Gastronomie. So als weiteres Bonbon zur Mwst. Ermäßigung. 
Die Leute haben nämlich weniger Geld und trinken mehr und mehr zu Hause, statt in Kneipen. Vielleicht gibt dieses Verkaufsverbot einen minimalen Schub.
Also wird sich jetzt ein Vorrat angelegt.
Liegt das Zeug dann zu Hause, sind labile Menschen genau so gefährdet, exzessiv zu trinken und trinken evtl. mehr. Die Hemmschwelle das Haus verlassen zu müssen ist dann nämlich weg, wenn immer ein Vorrat da ist. Da wird der Griff zur Flasche einfacher.
Ich bin ja mal gespannt, ob der Alkoholkonsum und spontane Kriminalität o. Gewalt durch exzessives spontansaufen wirklich zurückgeht.