Alkohol von Frankreich nach Deutschland

Hallo,
Person A(16 Jahre) reist mit dem Zug nach Frankreich, Person B,C,D begleiten Person A, Die Personen B,C,D sind 14-15 Jahre alt. Darf Person A alkohol von Frankreich nach Deutschland im Zug transportieren? (Wodka, Bier)?

Was in Frankreich erlaubt ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber
in Deutschland ist die Abgabe von Alkohol an Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, es sei denn, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten…
aber da Alle unter 18 Jahre sind, ist m.E. hier dies eindeutig verboten.

Schönen Abend noch.

Hallo man-nehme-an,

in Deutschland ist die Abgabe von Alkohol an Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, es sei denn, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten…aber da Alle unter 18 Jahre sind, ist m.E. hier dies eindeutig verboten.

auch wenn du geschrieben hast „m.E“ ist diese Aussage so pauschal nicht richtig.

„Insane“ hat geschrieben A wäre 16 Jahre, und die Frage war ob A Wodka und Bier nach Deutschland transportieren dürfte.

Die Abgabe von Bier an 16 jährige ist nicht verboten (siehe § 9 Abs (1) 2.2 JuSchG), doch die Abgabe von Wodka wäre an unter 18 jährige verboten. (siehe § 9 Abs.(1) .1.1 JuSchG) .

http://www.alkohol-lexikon.de/ALCOHOL/AL_GE/juschg.s…

Außerdem stellt die Frage von „Insane“ für mich ein ganz anderes Problem dar. Die Frage war ja nicht ob die „ Abgabe “ verboten sei, sondern:

Darf Person A alkohol von Frankreich nach Deutschland im Zug transportieren? (Wodka, Bier)?

Wenn man sich genau an den Wortlaut des § 9 JuSchG hält, dann sehe ich dort nichts was den Transport verbietet. In diesem § wird (in Bezug auf Alkohol) nur erwähnt dass die Abgabe verboten ist und dass der Verzehr nicht gestattet werden darf.

Wenn der 16 jährige den Wodka in Frankreich gekauft hat, und niemand in Deutschland ihm den Verzehr gestattet hat, wer sollte dann in Deutschland gegen § 9 JuSchG verstoßen haben?

Aber da ich gestehen muss dass ich auf juristischem Gebiet ein Laie bin, überlasse ich die Antwort darauf lieber den wirklichen Experten in diesem Brett.

Gruß
Horst

Hi,

Person A(16 Jahre) reist mit dem Zug nach Frankreich, Person
B,C,D begleiten Person A, Die Personen B,C,D sind 14-15 Jahre
alt. Darf Person A alkohol von Frankreich nach Deutschland im
Zug transportieren? (Wodka, Bier)?

Warum fahrt ihr zum Komasaufen nach Frankreich? Das geht doch viel preiswerter hier. Außerdem kriegt ihr besoffen eh nix mit von Frankreich.

Gruß,
Anja

Hallo,
Hier bekommen sie halt keinen Alk, in Frankreich vielleicht schon. Da muss man dann für später vorsorgen.
Und Du weißt doch: wer sich später dran erinnern kann, war nicht dabei…
Gruß
loderunner

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Person A(16 Jahre) reist mit dem Zug nach Frankreich, Person
B,C,D begleiten Person A, Die Personen B,C,D sind 14-15 Jahre
alt. Darf Person A alkohol von Frankreich nach Deutschland im
Zug transportieren? (Wodka, Bier)?

Sofern die Kinder nicht über die erforderlichen Genehmigungen zu gewerblichen Güterverkehr innerhalb der EU verfügen, dürften die Alkoholika als perönliches Reisegepäck gewertet werden. Die Mitfuhr ist daher beim Zollamt anzumelden, da Freimengen für Alkohol in beiden Ländern erst für Personen ab 17 Jahren gelten.

HTH

Warum fahrt ihr zum Komasaufen nach Frankreich? Das geht doch
viel preiswerter hier. Außerdem kriegt ihr besoffen eh nix mit
von Frankreich.

Eigentlich ist Komasaufen eher auf Malle oder in England beliebt. Frankreich hat doch viel mehr zu bieten.