Da Google mir nur höchst unterschiedliche Angaben liefert hoffe ich hier jemanden zu finden, der mir bei meinem Problem weiterhelfen kann.
In diversen Quellen habe ich gefunden, dass man aus Russland zwei Liter Spirituosen (hochprozentigen Alkohol wie Wodka, Wein, Champagner) in die EU ausführen darf.
Nun habe ich hier einen Liter Wodka und zwei Liter Bier. Wäre also Ein Liter zuviel - meine Frage ist nun, ob Bier überhaupt unter diese Regelung fällt oder nicht.
bei Russland ist es so eine Sache … ich könnte auf jeden Fall den Handelsdelegierten in Russland fragen, nur das kostet ein bisschen was - ca. EUR 36,- …
LG
Auszug aus der offiziellen Zollseite (www.zoll.de)
Reisefreimengen
Als Reisender können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einführen:
1.Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
2.Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
2.Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
•1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
•2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
•eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
•4 Liter nicht schäumende Weine und
•16 Liter Bier
Sie dürfen lediglich einen Liter Wodka abgabenfrei in die EU einführen. Für den zweiten Liter Wodka müssen Sie dann beim Zoll noch die entsprechenden abgaben entrichten.
Unabhängig von dem mitgeführten, hochprozentigen Wodka dürfen Sie bis zu 16 Liter Bier abgabenfrei mitbringen.
Achten Sie unbedingt darauf, die mitgeführten Waren dem Zoll eigentständig (nicht erst auf Befragen!) anzumelden.
Ich nehme einmal an dass Sie per Flugzeug reisen. Passieren Sie den Zoll unbedingt durch den roten Kanal!! Wenn Sie durch den grünen Kanal gehen, obwohl Sie abgabenpflichtige Waren mit sich führen, dann wird das für Sie ein teures Nachspiel haben.
Wenn Sie ordnungsgemäß durch den roten Kanal gehen, werden lediglich einige Euros für die überzählige Wodkaflasche fällig.
Hallo,
Deine Frage ist schnell beantwortet.
Bier gehört nicht unter den alkoholischen Waren die einer direkten Mengenbeschränkungen unterliegen. die 2 Liter Bier kannst Du also ohne Probleme in die EU einführen.
Als Reisender können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einführen:
Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier
Arzneimittel
die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
Kraftstoffe
für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
andere Waren
bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
hi redaxo,
entschuldige bitte meine späte antwort - ich war berufl. verhindert. gehe mal bitte folgenden weg im i-net:www.zoll.de / privatpersonen / reisen / reisen nach deutschland / zoll und steuern / reisefreimengen. da siehst du was alles erlaubt ist.
hier der auszug:
2.Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
•1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
•2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
•eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
•4 Liter nicht schäumende Weine und
•16 Liter Bier
gruss
detlef