Hallo.
Ich habe letztens von einer mir bis dato unbekannten urban legend - zumindest halte ich es dafür - gehört. Und zwar besagt diese, dass bei einer allg. Verkehrskontrolle die ausführenden Beamten auschließlich entweder den Alkoholtest durchführen dürfen, oder einen Drogenschnelltest, nicht jedoch beides zugleich. Hat man nun Drogen konsumiert, gibt man zu Alkohol getrunken zu haben, lässt sich auf 0,00 ‰ testen und kann weiterfahren.
Mir kommt das gelinde gesagt spanisch vor und ich kann mir nicht vorstellen, dass das tatsächlich so reglementiert ist. Oder etwa doch, und wenn ja wo?
mfG Dirk