Mal angenommen Herr A kommt mit 10 Flaschen Rum im Gepäck aus Kuba zurück nach Deutschland. Eine Flassche kostet 40 EUR, Rechnung hat er dabei. Am Frankfurter Flughafen nimmt er den roten Kanal und meldet diese zur Einfuhr für den persönlichen Bedarf an.
Der Zoll sagt dazu: "Falls Ihre Reisemitbringsel die genannten Freimengen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.
Die Einfuhrabgaben werden anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt. Diese Methode vereinfacht und beschleunigt das Verfahren der Abgabenfestsetzung wesentlich. In der Regel ist die Pauschalierung gegenüber der Einzelberechnung der verschiedenen Abgabenarten (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) auch günstiger. Die pauschalierten Abgabensätze beinhalten alle Abgabenarten. Allerdings kommt diese sogenannte Vereinfachte Abgabenberechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht:
der Wert Ihrer einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700 Euro,
die mitgebrachten Waren befinden sich in Ihrem persönlichen Gepäck und
sie sind zu Ihrem persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt.
Herr A würde also 70 EUR am Zoll bezahlen und alles wäre erledigt (vorausgesetzt man unterstellt ihm keine gewerblichen Absichten). Ist das so korrekt?
ich bin zwar auch in einem EU-Land zu Hause, weiß allerdings, dass es mengenmäßige Begrenzungen für die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land gibt:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: Mengen- und Wertgrenzen
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier
Das würde dem von dir angenommenen Fall wohl nicht ganz entsprechen, da ja Rum einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 Volumenprozent hat.
10 Flaschen für den Eigenbedarf?
Nicht ganz, für bestimmte Waren gibt es aber extra Sätze.
So für Alkoholika, und da wird m.E. nach 6,80 €/Liter abgerechnet.
Damit kämest Du noch günstiger weg als mit den 17,5 %.
10 x 0,7 l = 7 l x 6,80 = 47,60 €
Irrtum vorbehalten . Nutze das Infotelefon des Zolls.