Person X muss für die MPU dauerhafte Alkoholabstinenz nachweisen.
Herr X nimmt jedoch täglich 3 verschiedene Psychofarmaka in relativ hohen Dosen ein. Gibt es dann im Blutbild einen Wert, welcher nur auf Alkoholkunsum hinweist oder wird dieser auch von den Tabletten (welche über die Leber abgebaut werden) beeinflusst? Und wenn es einen bestimmten Wert gibt, wie heißt dieser
Ist unter solchen Umständen überhaupt eine Abstinenzkontrolle möglich, bzw. wenn ja, würde ein minimaler, kontrollierter Konsum zweifelsfrei festgestellt werden können?
Herr X nimmt jedoch täglich 3 verschiedene Psychofarmaka in
relativ hohen Dosen ein.
die spezifisch metabolisiert werden.
Gibt es dann im Blutbild einen Wert,
welcher nur auf Alkoholkunsum hinweist oder wird dieser auch
von den Tabletten (welche über die Leber abgebaut werden)
beeinflusst?
Herr X wird ja nachweisen können (Rezepte, Arztbrief), daß er besagte Medikamente nimmt. Die Ärzte, die die Blutuntersuchung machen, kennen diese Sachen mit einiger Sicherheit.
Ist unter solchen Umständen überhaupt eine Abstinenzkontrolle
möglich, bzw. wenn ja, würde ein minimaler, kontrollierter
Konsum zweifelsfrei festgestellt werden können?
Das wird man Herrn X sicher sagen können, wenn er bei der Untersuchung die Karten auf den Tisch legt.
3 verschiedene Psychopharmaka sollten ausreichen, den X dauerhaft von der Straße fernzuhalten - nicht mal die Hersteller wissen, was dabei im Hirn vor sich geht. Dann auch noch von kontrolliertem Alkoholkonsum zu sprechen ist schlicht naiv.
Da aber m. E. nach weit über 80% der Medikamente, die unter den Begriff Psychopharmaka fallen, mit dem Hinweis „eingeschränkte Fähigkeit zur Bedienung von Fahrzeugen“ einhergehen, kann es sein, dass die Fahrerlaubnis deswegen nicht mehr erteilt wird. Person X kann ja mal in die Packungsbeilagen gucken, da steht das explizit drin.
hallo,
die BASt (Bundesanstalt Straßenwesen) fordert heute einen Abstinenznachweis durch forensisch abgesicherte Urinkontrollen oder alternativ Haaranalysen.
Zweifelsfrei wird dann ein Alkoholkonsum nachgewiesen.
Es wird hierbei nicht nach Alkohol sondern nach dem Abbauenzym ETG gesucht, das ausschließlich durch Alkohol in den Blutkreislauf kommt.
Darüber hinaus kann die Führerscheinstelle bei der Einnahme von Psychopharmaka eine weitere Fragestellung (Medikamentenmissbrauch) stellen, was dann sicherlich in eine medizinischen Fragestellung mündet.
Grundsätzlich gehören Medikamente dieser Art ebenso wie Alkohol und schon gar nicht in dieser Kombination in den Straßenverkehr.
Es sollte schon so viel Verantwortungsbewusstsein vorhanden sein, damit niemand im Straßenverkehr (vörsätzlich ?) gefährdet wird.
mfg
mpu24