Alkoholfahrt in der Öffentlichkeit

Moin,

man stelle sich vor, ein Justizminister wird am Dienstag mit etwas zu viel Promille am Steuer von der Polizei erwischt. Kurz darauf steht es in allen Medien.

Wie kommt so etwas eigentlich? Auf welcher rechtlichen Basis werden solche Geschehnisse an die Öffentlichkeit gegeben - sofern eben dies passiert sein sollte?

Gruß
Ultra

Zusatzfrage:
Wie kommt man mit einem drei- oder vierstelligen Kennzeichen (Dienstwagen) überhaupt in die Verlegenheit, von einem Polizisten angehalten zu werden?

PW:
…wenn man nicht gerade verpetzt wurde

Hi,

wenn man von der Polizei aufgehalten wird und wegen Alkohol der Führerschein gezwickt wird, kommt das in den sogenannten „Blotter“ der Polizei. Da sind alle Geschehen eines Tages festgehalten. Täglich ruft die Presse bei der Polizei an und fragt nach dem aktuellen Polizeibericht und nach den Sachen die sie in den Zeitungen veröffentlichen dürfen. So kommt es manchmal vor, wenn nichts wichtigeres passiert ist, das auch mal eine Alkoholfahrt in der Zeitung steht.

Hallo Alex,

mit Namen und allen Daten?

Sich wundernd und

mit herzlichen grüßen

Helmut

Wie kommt so etwas eigentlich?

  1. Indiskretionen
  2. auf Grund der noch weit verbreiteten Funktechnik. Polizeifunk abhören ist mit einem 100€ Gerät möglich.

Auf welcher rechtlichen Basis
werden solche Geschehnisse an die Öffentlichkeit gegeben -
sofern eben dies passiert sein sollte?

Irgendwas sicker immer durch.
(Das wollen nur unsere lieben Verschwörungstheoretiker nicht glauben…)

Hallo Ultra,

das erinnert mich daran, als Jörg Kachelmann verhaftet wurde. Die Polizei hat die Presse gleich mitgebracht.
Jeder x-beliebige Ladendieb wird mit Herr K. aus M. betitelt, hier war es nicht so.

Viele Grüße

Gesine

Hsllo, alle zusammen.
Namen und persönliche Daten werden i. d. R. aus datenschutzrechtlichen Gründen - hier greift das sog. Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG - nicht von den Pressestellen der Polizei weitergegeben. Leider, oder glücklicherweise, gibt es für Personen des Öffentlichen Lebens hier eine Ausnahme. Die Begründung ist simpel: Das Interesse der Öffentlichkeit (oder vielmehr des Volkes) an der Integrität seiner Vertreter ist höher zu bewerten als das Einzel-Interesse der betroffenen Person an der „Geheimhaltung“ seines Fehlverhaltens.
Darüber hinaus ist es auch durchaus möglich, wie hier schon gesagt wurde, dass vertrauliche Informationen über Dritte, polizeifremde, Personen abgehört und weitergegeben werden.
Zur Frage, warum ein Dienstwagen von der Polizei angehalten und kontrolliert wird, lautet die Antwort: Warum nicht? Ist der Fahrer eines Dienstwagens etwa anders zu behandeln als der Normalbürger? Vor dem Gesetz sind alle gleich, ausgenommen Abgeordnete des Bundestages, Staatsoberhäupter, Diplomaten und Militärs, die zunächst einmal strafrechtliche Immunität genießen (Art. 46 GG), was sie jedoch nicht unbedingt vor Strafe schützt. Einer Polizeikontrolle müssen sich aber auch solche Personen unterziehen, und auch solche Personen dürfen daran gehindert werden, beispielsweise betrunken Auto zu fahren. Ein Landesminister genießt diesen (strafrechtlichen) Schutz grundsätzlich nicht, sodass seitens der Polizei überhaupt nichts dagegen spricht, ihn wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu belangen.