Alkoholfahrt nach alkoholfreiem Biergenuss

Hallo Wolfgang,

Werkskantinen gabs Bier. Bis heute verkauft jede
Autobahnraststätte Alkohol.

Alkoholverkauf an Autobahnraststätten finde ich durchaus ok, da nicht jede Person im Auto auch automtisch ein Fahrer ist und sich daher auch durchaus ein Bierchen genehmigen kann und darf.

diese Dinge aus der Zeit der Pferdekutschen stammen und die
Pferde waren i. d. R. nüchtern. Außerdem hatten sie nur ein PS
und nicht hundert.

Alkohol auf dem Kutschbock finde ich fast noch gefährlicher, da Pferde - im Gegensatz zu PKWs - durchaus auch mal zum Scheuen und Durchgehen neigen. Und auf dem Kutschbock hat man dann auch nahezu keine Einfußmöglichkeiten mehr. Ein alkoholbenebelter Kutscher ist daher meiner Meinung nach sogar noch eine größere Gefahr als ein PKW-Fahrer da er Schreckreaktionen bzw. -situationen nicht rechtzeitig erkennen kann.
Nur am Rande - Pferde bringen Spitzenleistungen bis ca. 25 PS… bei einem Zweispänner lassen sich also durchaus bis zu 50 PS mobilisieren ;o).

Grüßle
Frank K.

Hallo Wolfgang,

und wie ist das mit Restalkohol?
Muss dann jeder ein Testgeraet haben, damit er testen
kann, wann er nach genossenem Alkohol wieder fahren darf?
Oder duerfen nur noch total Abstinenzler ans Steuer?

Gruesse
Elke

Hallo Elke!

und wie ist das mit :Restalkohol? Muss dann jeder :ein Testgeraet haben, damit :er testen kann, wann er nach :genossenem Alkohol wieder :fahren darf? Oder duerfen nur :noch total Abstinenzler ans :Steuer?

Alkohol-Abstinenz ist gar nicht nötig. Ich sehe nur keine Veranlassung, alkoholisierte Fahrer zu tolerieren. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um Rest- oder was-weiß-ich für Alkohol handelt. Wenn jemand ein, zwei Biere trinkt und eine Nacht schläft, ist der Alk abgebaut. Mag natürlich sein, daß es Begriffsstutzige gibt, die sich den Kopf bis zur Volltrunkenheit zudröhnen und nach wenigen Stunden Schlaf meinen, sich hinters Lenkrad setzen zu müssen. Dann ist der Führerschein eben weg.

Wenn ich richtig erinnere, lag der tolerierte Alk-Gehalt im Blut bis in die 60er Jahre bei 1,6 Promille. Bei gegenüber heutigen Verhältnissen deutlich geringerer Verkehrsdichte hatten wir damals allein in Westdeutschland 12.000 Verkehrstote p. a… Als die irrwitzig hohe Promillegrenze gesenkt werden sollte, gabs Protest. Als wir damals in unserer Familie ein Haus bauten, wurde pro 3 Mann und Tag auf dem Bau mit 1 Kiste Bier gerechnet, also 8 Flaschen pro Nase täglich. Als ich mir ein paar Jahre später mein Studium in HH auf einer Werft verdiente, war es tägliche Normalität, daß ein Teil der Belegschaft nach Feierabend sturzbesoffen zum Parkplatz torkelte. Die meisten fanden das normal und meinten, mit weniger Alkohol ginge es nicht.

So wird seit vielen Jahren die absurde Diskussion geführt, wie benebelt ein Mensch sein darf, um Auto fahren zu dürfen. Ebenso lange werden alle möglichen Argumente ins Feld geführt, um zu zeigen, wie schier unmöglich es ist, den Alkoholgenuß auf passende Zeiten zu legen.

Als jemand, der allen möglichen Lastern frönt und auch viele hochprozentige Sachen nicht verschmäht, kann ich versichern, daß es problemlos möglich ist, ausschließlich stocknüchtern Auto zu fahren. Das funktioniert sogar ganz ohne Messung des Blutalkoholgehalts. Die einfache Regel, kein Tropfen Alk, wenn noch eine Autofahrt ansteht, reicht. Einige Leute brauchen die zusätzliche Regel, daß Kampftrinkerei zu unterbleiben hat, wenn man am nächsten Tag Auto fahren will.

Gruß
Wolfgang

off topic
Hallo maxet,

Dämlichkeit = Merkbefreiung.

gefällt mir extremst gut! *grins*

Dafür ein *

Gruß - Jaschiii

Vielfahrerrabatte
Hallo Wolfgang,

Mildernde Umstände vor :Gericht wegen Alkoholeinfluß, :sind mir sowieso ein Rätsel.

Die klare Linie fehlt, statt dessen eiert der Gesetzgeber seit
Jahrzehnten herum.

nicht nur der Gesetzgeber sondern auch die Rechtsprechung. Regelmäßig rege ich mich darüber auf, daß ein Berufskraftfahrer Rabatte bei der Strafe für Verkehrsverstöße erhält, weil er ja den Lappen für seine Arbeit und damit seinen Lebensunterhalt benötigt. Bin ich der einzige, der der Ansicht ist, daß gerade bei Berufskraftfahrern ein besonders hoher Anspruch an das Verhalten im Straßenverkehr gestellt werden sollte?

Strafen dienen nicht zuletzt der Abschreckung. Wer jeden Tag hunderte oder gar tausende von Kilometern auf deutschen Straßen abspult, erhält bei einem Rabatt genau das falsche Signal und wird im Zweifel sein Verhalten eben nicht ändern.

Schönen Gruß,
Christian

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Hallo Christian!

Bin ich der einzige, der der
Ansicht ist, daß gerade bei :Berufskraftfahrern ein :besonders hoher Anspruch an :das Verhalten im :Straßenverkehr gestellt
werden sollte?

Diese An- und Einsicht teile ich uneingeschränkt, muß aber zugeben, daß es ein langer Weg war.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Das Problem ist, dass anscheinend jeder was anderes will. Es ist gar nicht so lange her, da musste ich mich (einfach weil Jurist) dafür rechtfertigen, dass Richter den Führerschein entziehen und dabei gar nicht berücksichtigen, dass derjenige diesen beruflich braucht. Das sei arrogant, bürgerfremd und was weiss ich noch.
Ich will weder sagen, dass das eine oder das andere richtig oder falsch ist. Es fällt nur auf, dass es zu fast jedem Thema unterschiedliche Ansichten gibt und die Gerichte, egal was sie machen, beschimpft werden. Das Hauptproblem liegt m.E. darin, dass sich die meisten Leute überhaupt keine Gedanken darüber machen, nach welchen Grundsätzen Urteile gefällt werden sollten. Man schaut sich einfach das Ergebnis an und wenn es einem nicht passt, wird immer gesagt, dass man so kein Urteil fällen könnte. Das führt letztlich darzu, dass Leute mir gegenüber schon mehrmals komplett gegensätzliche Argumentationen gebracht haben, nur weil das Ergebnis im einen Fall positiv, im anderen negativ war.
Lange Rede kurzer Sinn. Bevor man auf die Justiz oder den Gesetzgeber schimpft, sollte man immer bedenken, dass eine Großzahl von Menschen von diesen genau das Gegenteil verlangt. Wem ist die die Juristerei nun verpflichtet?
Gruß,
Dea

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Hallo Ihr beiden,

Bin ich der einzige, der der
Ansicht ist, daß gerade bei :Berufskraftfahrern ein :besonders hoher Anspruch an :das Verhalten im :Straßenverkehr gestellt
werden sollte?

Diese An- und Einsicht teile ich uneingeschränkt, muß aber
zugeben, daß es ein langer Weg war.

1 promille wird wohl jeder als unverzeihlich während einer Berufsfahrt ansehen. Als Restalkohol im Urlaub dagegen „kann das ja mal passieren“ und sollte daher nicht die Arbeit betreffen. Solange „dann doch noch heimfahren“ als Kavaliersdelikt gesehen wird, macht eine differenzierung m.E. Sinn. Einen Lippenstift mitgehen lassen ist ja auch etwas anderes als gewerbsmäßige Helerei.

Gruß
achim

P.S.: In diesem Zusammenhang: Auch wenn ich weiterhin differenzieren möchte, m.E. sind die Grenzen zu hoch, und die Strafen zu lasch. Mich hält nichts davon ab, nach 5 Pils noch eben die paar Meter bis nach Hause zu fahren.