Alkoholfahrt nach alkoholfreiem Biergenuss

Angenommen es bestellt jemand in einem Lokal vier alkoholfreie Biere. Die Bedienung serviert aber alkoholhaltiges Bier. Aus Versehen. Der in Rede stehende Kunde erhält auch eine Quittung über vier alkoholfreie Biere. Er setzt sich ans Steuer und fährt los. Kontrolle, Blutprobe, Gerichtsverhandlung: wie wird der Richter (mutmaßlich) entscheiden?

Hallo!

Der Richter wird dem Betroffenen nicht glauben, wenn der behauoten sollte, nichts gemerkt zu haben, es sei denn, er kann nachweisen, dass a) seine Geschmacksnerven defekt sind und b) ihm den ganzen Tag schon so komisch war. Ist aber nur meine spontane Meinung, ohne weitere Prüfung.

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Hallo,

wie wird
der Richter (mutmaßlich) entscheiden?

wenn du möchtest, das der Richter sich verarscht fühlt, dann soll betroffene Person bei dieser Version bleiben.
Mutmaßlich wird der Richter dann auch dementsprechend entscheiden.

Gruß
roland

Hallo Ahusat (dies ist eine auch im Internet übliche Adressierung -> :siehe auch „Netiquette“),

hilf mir mal bitte, ich habe gerade mal unter Netiquette nachgeschaut, konnt aber nichts explizites über die Anrede erfahren.
Wärst du mal bitte so freundlich, mir zu sagen wo besagte Stelle ist?

Danke im Voraus
Gruß
roland

Hallo!

Meiner Meinung nach wird der Richter sagen:
„Die Quittung belegt, dass 4 alkoholfreie Bier gezahlt wurden - aber dann wird derjenige eben noch was anderes getrunken haben. Wer weiss schon wer den Rest wo bezahlt hat.“

M.E. keine Chance mit der Geschichte davon zu kommen.

Gruß Ivo

Bei vier Bier - egal wie groß - ist nichts mehr zu machen. Wer mindestens einen knappen Liter Bier gesoffen hat, merkt das, und wenn nicht, zieht der Kandidat gleich noch ein Ticket für die MPU. Ansonsten: Wie Ivo schon sagt, beweist die Quittung beweist gar nichts.

Wenn es jetzt nicht um vier Bier sondern um zwei gedreht hat (welche Kellnerin ist BTW so doof, gleich mehrfach das falsche Gesöff hinzustellen?), sieht die Sache evtl. ein bißchen anders aus. 0,4 Liter Bier muß man nicht unbedingt spüren und dann könnte es schwierig werden, die Fahrlässigkeit nachzuweisen. Wenn sich dann die vorgeladene Kellnerin als Vollbratze erweisen sollte, hätte der Kandidat u.U. noch eine Chance.

Aber bei vier Bier würde ich lieber die Klappe halten und zahlen.

Gruß,
Christian

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OT für Roland zur Netiquette
Hallo Roland,

in der Netiquette ist folgender Absatz zu finden:

Deine Artikel sprechen für dich.
Die meisten Leute bei wer-weiss-was kennen und beurteilen dich nur über das, was du in Artikeln oder Mails schreibst. Versuche daher, deine Artikel leicht verständlich und möglichst ohne Rechtschreibfehler zu verfassen.
Bedenke, dass dein Anliegen nicht rüber kommt, wenn es nicht einmal den elementaren Anforderungen an Stil, Form und Niveau genügt.

Zu den elementaren Anforderungen an Stil, Form und Niveau könnte man durchaus eine Begrüßungsfloskel zählen. Schließlich spricht man Menschen an, von denen man ggf. gern eine Information hätte. Und so ein Gruß tut ja auch nicht wirklich weh, finde ich.

Nix für ungut
Eva

Guten Tag!

die Geschichte geht noch weiter:

der in Rede stehende Biertinker konnte nachweisen, dass in der Brauerei die Bieretiketten (beim Produktwechsel) fehlerhaft aufgebracht wurden. Die Bedienung trifft somit keine Schuld.

Auch wenn die Geschichte ein bisserl absurd ist…

Danke für die Diskussion

Ahusat

P.S. Vor lauter „Aufregung“ habe ich die übliche und auch von mir akzeptierten Umgangsformen verletzt, indem ich weder Gruß noch Namen eintippte. Sorry!

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Hallo Eva,

danke das du mich über Netiquette aufklärst, allerdings ist dein Argument fast so alt wie wer-weiss-was selber. Du sagst mir also damit nichts neues. Ich handhabe es übrigens selber so. Mich hätte nur interessiert was Ray dazu sagt, denn was ich noch schlimmer finde als Nichtgrüßen ist für mich Klugscheisserei wie, „das ist ein Gruß“ etc. Das hast du ihm ja leider nun vorweggenommen, denn von ihm wird jetzt wohl sowas ähnliches kommen.

Gruß
roland

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Angenommen es bestellt jemand in einem Lokal vier alkoholfreie
Biere. Die Bedienung serviert aber alkoholhaltiges Bier. Aus
Versehen. Der in Rede stehende Kunde erhält auch eine Quittung
über vier alkoholfreie Biere.

zur Merkfähigkeit haben meine Vorposter schon was gesagt bzw. wer merkbefreit ist, darf gern zur MPU.

Er setzt sich ans Steuer und fährt los. Kontrolle, Blutprobe,
Gerichtsverhandlung: wie wird der Richter (mutmaßlich) entscheiden?

Sternchen in Flensburg, bunte Scheine an Vater Staat und MPW wg. Dämlichkeit Merkbefreiung.

Die Geschichte wg. der Lieferung des falschen Gesöffs muss der Herr mit seiner Gaststätte ausmkachen. Also kann er die Gaststätte wg. Nichteinhaltung des Vertrages (Bestellung vs. Lieferung) und den sich daraus ergebenden Folgen (Kosten für Taxi, MPU, Punkteabbau in der Südschleswischen Kleinstadt. Wie dieser Zivilprozess ausgeht, dürfte extrem in den Sternen stehen. Es ist nämlich die interessante Frage zu klären, ob der Herr die Falschlieferung nicht hätte merken müssen und deswegen die Pflicht zur umgehenden Reklamation (d.h. jeweils nach dem ersten Schluck) gehabt hätte. Andererseits könnte eine im Strafprozess festgestellte Merkbefreiung dazu führen, dass der Kläger Recht bekäme.
Ergebnis für den Herren: Ersatz für die Kosten aus dem vorübergehenden Führerscheinverlust, MPU und endgültiger Führerscheinverlust wg. Merkbefreiung
alternativ: kein Ersatz für die Kosten aus dem vorübergehenden Führerscheinverlust, dafür Bestehen von MPU wg. nicht vorhandener Merkbefreiung

Der Gastwirt selbst müsste im Falle einer Niederlage gegen den Herren an die Brauerei herantreten wg. Schadensersatz.
(Geiz ist geil, spar mir deshalb die Nettikette)

Hallo!

Wer nach 4 alkoholhaltigen Bieren keine Auswirkungen zu spüren glaubt, ist vermutlich an erhebliche Alkoholmengen gewöhnt. Die abstruse Story belegt zudem, daß der Kandidat nicht in der Lage ist, die eigenen Fähigkeiten, Grenzen und die eigene Fahrtüchtigkeit einzuschätzen. Fehlende Einsicht und die Schuld für die Trunkenheitsfahrt dem Fehlverhalten anderer Leute anzulasten, paßt bestens ins Verhaltensmuster strammer Alkis und überhaupt der Leute, die wohl jeder Richter unentwegt knuddeln könnte. Alles zusammen wird das Gericht vorhersehbar veranlassen, das volle Programm zu starten, Lappen weg, Nachschulung, MPU…

Gruß
Wolfgang

Hallo Roland,

danke das du mich über Netiquette aufklärst,

Bitte. Habe ja nur deine Frage beantwortet (zugegebenermaßen an Stelle von Ray - werde mich also in Zukunft nicht mehr ungebeten einmischen *g*).

Ich handhabe es übrigens selber so.

Das ist sehr erfreulich.

… denn was ich noch schlimmer finde als Nichtgrüßen ist für mich
Klugscheisserei wie, „das ist ein Gruß“ etc.

Hättest du das direkt angesprochen, dann hätte ich dir nahezu uneingeschränkt recht gegeben :wink:

Viele Grüße
Eva

Wer nach 4 alkoholhaltigen Bieren keine Auswirkungen zu spüren
glaubt, ist vermutlich an erhebliche Alkoholmengen gewöhnt.
Die abstruse Story belegt zudem, daß der Kandidat nicht in der
Lage ist, die eigenen Fähigkeiten, Grenzen und die eigene
Fahrtüchtigkeit einzuschätzen.

Du widersprichst dir hier selbst. Die mangelnde Fähigkeit, eigene Grenzen und Fahrtüchtigkeit abschätzen zu können, ist eine typische Folge von Alkoholgenuss und zeigt gerade keine Gewöhnung an erhebliche Alkoholmengen.

Wenn, wie hier dargelegt, die Flaschen tatsächlich bereits in der Brauerei falsch etikettiert wurden, der nicht alkoholgewöhnte Kandidat also ohne eigenes Wissen, ohne Grund, einen Alkoholgenuss auch nur vermuten zu müssen, diese Menge Alkohol konsumiert hat, hat er gerade nicht erkennen können, dass er nicht mehr fahrtüchtig war.

Gruss
Schorsch

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Hallo Schorsch!

Die mangelnde Fähigkeit,
eigene Grenzen und :Fahrtüchtigkeit abschätzen zu :können, ist eine typische :Folge von Alkoholgenuss und :zeigt gerade keine
Gewöhnung an erhebliche :Alkoholmengen.

Ein nicht an einen „Dauerpegel“ gewöhnter Mensch bemerkt den Einfluß auch geringer Mengen Alkohols sofort. Wenn Du aber jemanden fragst, der täglich ein paar Flaschen Bier trinkt, ob er nach ein paar Bieren noch fahrtüchtig ist, wird er im Brustton der Überzeugung erzählen, alles sei in bester Ordnung.

Wenn, wie hier dargelegt, die :Flaschen tatsächlich bereits :in der Brauerei falsch :etikettiert wurden…

Die Argumentation mit der fehlerhaften Etikettierung ist unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt - mit Verlaub - bescheuert. Welcher Mensch braucht denn irgendwelche Etikettbeschriftungen, um die eigene Trunkenheit zu bemerken?! Brauchst Du erst eine ärztliche Diagnose, um zu bemerken, daß Du Schnupfen hast, daß Dir schlecht ist oder daß sich die Wahrnehmung verändert hat? Genau diese Veränderung bemerkt nämlich jeder Mensch, der im Normalfall nüchtern ist, nach ein paar Bieren spätestens nach den ersten Schritten. Nur Leute, die täglich ihr Quantum konsumieren und im Normalfall angedröhnt sind, merken ein, zwei Biere mehr oder weniger nicht mehr.

ohne eigenes Wissen, ohne :Grund, einen Alkoholgenuss :auch nur vermuten zu müssen, :diese Menge Alkohol :konsumiert hat, hat er gerade :nicht erkennen können,
dass er nicht mehr :fahrtüchtig war.

Wer so vor Gericht argumentiert, bringt zum Ausdruck, daß er ein Kindermädchen braucht und von alleine außerstande ist, eigene Einschränkungen zu bemerken. Jeder blamiert sich, so gut er kann. Von mir aus soll der Fragesteller seine Geschichte dem Gericht auftischen. Aber den Richter muß man sich erst schnitzen, der einem angetrunken erwischten Autofahrer zubilligt, von der Trunkenheit nichts bemerkt haben zu können. Es ist in diesem Zusammenhang völlig egal, ob auf den Etiketten Fruchtsaft oder Babymilch draufstand. Der Autofahrer muß seinen Zustand bemerken und entsprechend handeln. Es ist niemandem zu wünschen, auf der Straße Leuten zu begegnen, die solche elementaren Sachen nicht auf die Reihe bringen. Ich denke, ein Richter wird das ähnlich sehen. Also viel Spaß mit der Etiketten-Räuberpistole.

Ich bin immer wieder erschüttert, wie wenig Eigenverantwortung einige Zeitgenossen wahrzunehmen bereit und in der Lage sind.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

Ein nicht an einen „Dauerpegel“ gewöhnter Mensch bemerkt den
Einfluß auch geringer Mengen Alkohols sofort.

selbst wenn er es bemerken sollte, wird er es kaum bewerten können. Und wenn er keinen Grund zur Annahme hat, etwas anderes als eine schlecht schmeckende Limonade getrunken zu haben, wird seine gestörte Bewertung kaum zum Schluss führen, er sei nun fahruntauglich. Nochmal - mangelnde Bewertungsfähigkeit ist eine bekannte Folge des Alkoholkonsums.

Die Argumentation mit der fehlerhaften Etikettierung ist
unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt - mit Verlaub -
bescheuert. Welcher Mensch braucht denn irgendwelche
Etikettbeschriftungen, um die eigene Trunkenheit zu bemerken?!

Der Betrunkene?

Brauchst Du erst eine ärztliche Diagnose, um zu bemerken, daß
Du Schnupfen hast, daß Dir schlecht ist oder daß sich die
Wahrnehmung verändert hat? Genau diese Veränderung bemerkt
nämlich jeder Mensch, der im Normalfall nüchtern ist, nach ein
paar Bieren spätestens nach den ersten Schritten.

Davon ausgehend, dass dieser Mensch nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen kann, dass er keinen Alkohol oder andere Drogen zu sich genommen hat - wird er diese Veränderung sicher bemerken. Und eben aufgrund seiner Trunkenheit nicht mehr angemessen bewerten können.

Ich bin immer wieder erschüttert, wie wenig Eigenverantwortung
einige Zeitgenossen wahrzunehmen bereit und in der Lage sind.

Zwar ansonsten dir jederzeit zustimmend, habe ich in den Postings von Ahusat wenig gefunden, was dein Urteil hier rechtfertigen würde.

Gruss
Schorsch

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Das ändert an meiner Aussage unten gar nichts…

Gruß ivo

Hallo,

Ich bin immer wieder erschüttert, wie wenig Eigenverantwortung
einige Zeitgenossen wahrzunehmen bereit und in der Lage sind.

Dank der amerikanischen Verhältnisse, die wir bald (oder schon) hier haben, wird das immer mehr zunehmen dieses Denken.

Mildernde Umstände vor Gericht wegen Alkoholeinfluß, sind mir sowieso ein Rätsel.

gruß

dennis

Hallo Dennis!

Mildernde Umstände vor :Gericht wegen Alkoholeinfluß, :sind mir sowieso ein Rätsel.

Die klare Linie fehlt, statt dessen eiert der Gesetzgeber seit Jahrzehnten herum. Was heute als absolute Fahruntüchtigkeit gilt, ging noch vor wenigen Jahrzehnten unbeanstandet durch. Es ist noch nicht lange her, als an fast jeder Werkbank und in den meisten Schreibtischen Hochprozentiges lagerte. In Werkskantinen gabs Bier. Bis heute verkauft jede Autobahnraststätte Alkohol. Kommt die Null-Promille-Forderung mal wieder in die öffentliche Diskussion, jammern sofort die Gastwirte und Politiker vorzugsweise aus südlichen Regionen des Landes stellen sich hin und erzählen allen Ernstes von Kultur und Traditionen, nach denen der Humpen Bier nun mal zum Mittagessen gehört. Die Sache mit der Tradition mag ja stimmen, aber die Herrschaften vergessen dabei gerne, daß diese Dinge aus der Zeit der Pferdekutschen stammen und die Pferde waren i. d. R. nüchtern. Außerdem hatten sie nur ein PS und nicht hundert.
Alkohol am Steuer ist nicht in jeder noch so geringen Menge und grundsätzlich verboten. Diese unklare Linie reicht für etliche Leute, ein Bier zu trinken oder zwei oder drei und sich ans Steuer zu setzen. Weil es alljährlich um ein paar tausend Verkehrstote und noch weit mehr Verletze als Folge alkoholisierter Fahrten geht, halte ich eine strikte Null-Promille-Grenze für sinnvoll. Nachweis von Alkohol im Blut bei einem Menschen hinter dem Lenkrad und der Lappen ist unabhängig von vorgebrachten Rechtfertigungen weg, etwas anderes verstehen viele Menschen eben nicht.

Gruß
Wolfgang

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