Hallo !
Kann man!
Bei Bier sieht man sofort, ob es noch gut ist oder ob es flockig, also schlecht ist.
Wir haben oft Bier Monate und mehr überzogen und es war immer noch gut. Ebenso kann es auch vor dem Datum schon schlecht sein.
Hier ein paar Hinweise auf die Daten :
Durch Lagerung verändern sich die Eigenschaften von Lebensmitteln. Es ist schwierig, den Zeitpunkt genau zu bestimmen, wann ein Lebensmittel verdorben sein wird, wann der Verzehr vielleicht sogar gesundheitsschädlich sein kann.
Mit dem Mindesthaltbarkeitsdaum („mindestens haltbar bis …“) auf fertig verpackten Lebensmitteln benennt der Hersteller den Zeitpunkt, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine besonderen Eigenschaften (wie Farbe, Geruch, Nährstoffgehalt oder ähnliches) behält.
Ergänzend ist eine eventuell erforderliche Lagertemperatur angegeben. Man darf sich aber nicht nur auf das Datum verlassen, denn Lebensmittel können schon vorher verderben. Stellt man Schimmel, andere Verderbnisanzeichen oder Veränderungen fest, sollte man reklamieren und Austausch fordern. Um nachzuweisen, dass die Ware genau dort gekauft wurde, muss zumeist der Kassenbon vorgewiesen werden.
Wenn bei zu Haus lagernden Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wird, ist der Verzehr bei kurzfristiger Überschreitung in der Regel gänzlich unbedenklich. Je länger der Termin überschritten ist, desto eher muss mit Qualitätsverlusten gerechnet werden, nicht aber unbedingt mit Gesundheitsgefahren.
Wenn man in Geschäften Ware mit abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum findet, so ist dies nicht ungesetzlich. Den Händler trifft allerdings eine erhöhte Sorgfaltspflicht, das heißt, er muss öfter kontrollieren, ob die Ware noch in Ordnung ist. Abgelaufene Ware muss als solche gekennzeichnet werden. Häufig werden diese Lebensmittel auch günstiger verkauft.
Wichtig : Solche Produkte sofort verbrauchen. Immer bei Sonderangeboten darauf achten, wie lange die Ware noch haltbar ist, denn manchmal fehlt der aus wettbewerbsrechtlicher Sicht vorgeschriebene Hinweis auf das abgelaufene Datum.
Abgepackte Lebensmittel, die besonders leicht verderblich sind, tragen anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum („Verbrauchen bis spätestens …“), landläufig auch als Verfallsdatum bezeichnet. Solche Ware darf der Händler nach Ablauf keinesfalls mehr anbieten.
Leider ist gesetzlich bisher nicht definiert, was ein leicht verderbliches Lebensmittel ist. Und bestimmte Lebensmittel müssen weder ein Mindesthaltbarkeits- noch ein Verbrauchsdatum tragen, obwohl sie fertig verpackt angeboten werden. Dazu gehören Frischobst und -gemüse, Kartoffeln, Zucker, Salz und Getränke mit einem Alkoholgehalt von zehn und mehr Volumenprozent.
Vielleicht zu viel Information, aber, es zeigt, dass das Datum nicht alles ist.
Gruß max