Moin,
Ich bin 16 Jahre alt/jung darf demnach alkoholische-Getränke
in gewissem Maß genießen hihi. Glaube bis 10% (± 5%) soweit
auch oke 
Nicht ganz. Es dürfen keine Branntweine oder Branntweinhaltige Getränke angeboten, zugänglich gemacht oder von Dir getrunken werden:
"§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
- andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden…"
Also: Bier und Wein ja, Schnaps oder Kinderlülli Alkopops nein.
Guckst Du: http://www.alcohol-encyclopedia.eu/AL_GE/juschg.shtml
Nun wird an Weihnachten eine Feier von meinem Betrieb statt
finden.
Dort ist die Frage ob da eine andere Gesetzeslage gilt?!
Jein. Das Jugendschutzgesetz gilt auch da. Aber darüberhinaus bist Du als Auszubildender(?) einm Schutzbefohlener (http://lexikon.meyers.de/wissen/Schutzbefohlene) und damit hat dein Arbeitgeber oder dessen Beauftragte (z.B. Ausbilder) eine besondere Fürsorgepflicht. Er darf z.B. nicht gestatten, daß Du dir mit einer Kiste Bier und ´ner Pulle Wein die Komakelle gibst.
brauche ich eine Bescheinigung meiner Eltern
Nein.
oder derartiges oder darf ich auf diese Feier uch Alkoholische
Getränke konsumieren ohne dass ich Angst haben muss
Ja. Aber eben mit den Einschränkungen die ich oben genannt habe.
Und noch ein persönlicher Tip von mir: Es steht dir gut, wenn du mit dem Alkohol verantwortungsbewußt bist. Das heißt, es wäre deiner Karriere nicht förderlich, wenn du - übertrieben gesagt - dir die Birne zuknallst, der Personalchefin untern Rock packst und zum krönenden Abschluß übers Buffet kotzt…
Gruß
BeLa