Alkoholgenuss mit 16 auf einem Betriebsfest

Guten Abend liebe Crew :wink:

Ich habe eine Frage, denn ich blicke nicht so ganz durch bei unserer unübersichtlichen Gesetzeslage.

Folgende Startposition:

Ich bin 16 Jahre alt/jung darf demnach alkoholische-Getränke in gewissem Maß genießen hihi. Glaube bis 10% (± 5%) soweit auch oke :wink:

Nun wird an Weihnachten eine Feier von meinem Betrieb statt finden.

Dort ist die Frage ob da eine andere Gesetzeslage gilt?!

Ich werde bis zur Feier leider nciht mehr 18 :smiley: desswegen die Frage brauche ich eine Bescheinigung meiner Eltern oder derartiges oder darf ich auf diese Feier uch Alkoholische Getränke konsumieren ohne dass ich Angst haben muss mich Strafbar zu machen oder sogar den Betrieb „in die Scheiße“ zu reiten.

Was ist da geltend? bitte um Aufklärung

Mit freundlichen Grüßen

Severin

…Genuss ist O.K. :wink:
Hallo Severin,
finde es klasse, dass Du Dir solche Gedanken machst!
Es ist eine Feier, nicht während der Arbeitszeit. Da wäre Alkohol ja eh tabu, oder?

Also darfst Du Wein oder Bier trinken.
http://www.jugendjockel.de/jugendgruppenleiter/schut… oder http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__31.html )
oT. Mahnfingermodus an:
Aber lieber nur ganz wenig, wenn überhaupt, nicht aus gesetzlicher Sicht, sondern aus kollegialer :smile:
Nix kommt blöder rüber, als ein stockbesoffener Azubi (…dasselbe gilt meiner bescheidenen Meinung nach auch für Kollegen und Scheffe, aber egal… :wink:
Gruß und ein schönes Fest,
Finjen
*heutabendauchaufBetriebsfeierÜ18maximaleinGläschen*

Moin,

Ich bin 16 Jahre alt/jung darf demnach alkoholische-Getränke
in gewissem Maß genießen hihi. Glaube bis 10% (± 5%) soweit
auch oke :wink:

Nicht ganz. Es dürfen keine Branntweine oder Branntweinhaltige Getränke angeboten, zugänglich gemacht oder von Dir getrunken werden:
"§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
    geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
    weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden…"
    Also: Bier und Wein ja, Schnaps oder Kinderlülli Alkopops nein.
    Guckst Du: http://www.alcohol-encyclopedia.eu/AL_GE/juschg.shtml

Nun wird an Weihnachten eine Feier von meinem Betrieb statt
finden.
Dort ist die Frage ob da eine andere Gesetzeslage gilt?!

Jein. Das Jugendschutzgesetz gilt auch da. Aber darüberhinaus bist Du als Auszubildender(?) einm Schutzbefohlener (http://lexikon.meyers.de/wissen/Schutzbefohlene) und damit hat dein Arbeitgeber oder dessen Beauftragte (z.B. Ausbilder) eine besondere Fürsorgepflicht. Er darf z.B. nicht gestatten, daß Du dir mit einer Kiste Bier und ´ner Pulle Wein die Komakelle gibst.

brauche ich eine Bescheinigung meiner Eltern

Nein.

oder derartiges oder darf ich auf diese Feier uch Alkoholische
Getränke konsumieren ohne dass ich Angst haben muss

Ja. Aber eben mit den Einschränkungen die ich oben genannt habe.

Und noch ein persönlicher Tip von mir: Es steht dir gut, wenn du mit dem Alkohol verantwortungsbewußt bist. Das heißt, es wäre deiner Karriere nicht förderlich, wenn du - übertrieben gesagt - dir die Birne zuknallst, der Personalchefin untern Rock packst und zum krönenden Abschluß übers Buffet kotzt…

Gruß
BeLa

*Krönender Abschuss*
Hi BeLa,

…es wäre deiner Karriere nicht förderlich, wenn du - übertrieben
gesagt - dir die Birne zuknallst, der Personalchefin untern
Rock packst und zum krönenden Abschluß übers Buffet kotzt…

…irgendwie männlich-markanter in Worte gepackt als bei mir… :wink:
Gruß Finjen

1 Like

HAllo,

du und BeLa habt das schon gut geschrieben, aber so schön BeLas „Krönender Abschluss“ ist — nicht nur ein stockbesoffener Azubi kommt blöd rüber, ein leicht angesäuselter eben auch.

Ich wollte das nur noch betonen: Ein Azubi, der das liest, mag sich denken: so blöd mich bei der Gelegenheit zu betrinken, bin ich nicht.
Aber es braucht nicht den Vollsuff mit den möglichen Exzessen, um einen schlechten Eindruck zu hinterlassen. Ein paar blöde Sprüche wegen leicht gelockerter Zunge könnten sich auch schon fatal auswirken.

Gruß
Elke

Also es ging mir eh darum einfach nur dass ich net der einizige bin der da nichts trinkt … Ich wollte vill 1 oder 2 Fläschchen trinken nciht mich da komasaufen hahaha

viele danke für eurer Antworten :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also es ging mir eh darum einfach nur dass ich net der
einizige bin der da nichts trinkt … Ich wollte vill 1 oder 2
Fläschchen trinken nciht mich da komasaufen hahaha

Hallo,

danke für deine Bestätigung.
Es wird dich niemand blöd angucken, wenn du mit deinem 16 Jahren KEIN Bier trinkst.

Gruß
Elke

*Nö danke, ich bleib bei Cola* ist sowieso cooler
Hallo Elke und Severin,

Es wird dich niemand blöd angucken, wenn du mit deinem 16 Jahren
KEIN
Bier trinkst.

Elke hat völlig recht.
Trink Cola oder Wasser…
Das ist völlig O.K. und wird unter Garantie den besten Eindruck von Dir hinterlassen.
…wer deshalb blöde Sprüche macht, auf den kannste eh pfeifen :wink:
Grüße von Finjen

Nachsatz
Hallo Severin,
vielleicht noch interessant:
Bei uns gestern war auch Betriebsfest.
Einige Kollegen und Kolleginnen haben sich ganz schön abgeschossen, teilweise bereits vor dem Essen.
Nicht so, dass einer verbal ausfallend geworden wäre oder sich erbrochen hätte.
So nicht. Aber wankende, immer wieder dasselbe erzählende, ständig andere Menschen ungewollt in den Arm nehmende MitarbeiterInnen
:frowning:
*Bitte nicht nachmachen!*
Es waren nur wenige, aber sie fielen nicht grad angenehm auf.
… weder die Zivis, denen man ihren *jugendlichen Leichtsinn* vielleicht augenzwinkernd verzeiht, noch Altgediente …
Es gab einiges an Sprüchen, den direkten Teamkollegen war es äußerst unangenehm, *aber man ist ja erwachsen*…
Es war schlicht peinlich.
Für die Anderen und heute sicher für die Angetrunkenen/ Betrunkenen.
Da war ich über meinen Wasser/ Saftentschluss doppelt froh :wink:
Gruß Finjen