Hallo,
ein bei Polizei bekannter Alkoholiker will mich anzeigen weil ich ihn angeblich 5€ geklaut haben soll. Ich bekam das Geld von ihm um ihn Zigaretten zu holen, was ich aber nicht konnte da alles geschlossen hatte, am nächsten Morgen warf ich die 5€ in seinen Briefkasten. Er fand sie aber nicht vor und will mich nun anzeigen, Angeblich habe er Zeugen aber das sind alles gute bekannte von ihm die bei ihm wohnen (Plattenbau).
Die haben würden alle nur aus „Freundschaft“ zu ihm gegen mich aussagen. Nun möchte ich hier mal meinung einholen da ich mich nicht von einen Trunkenbolt mit schlechten Freunden, der mich am Abend wo ich die Zigaretten holen sollte sogar angegriffen hat, fertigmachen lassen will. Und ich sehe nicht ein sojemanden 5 euro in den hals zu stopfen die er nicht verdient da ich SEINE 5€ ja ihn abgegeben habe. Zur erklärung, ich klopfte an seine ür den morgen und er mache nicht auf, deshalb warf ich das geld in den breikasten. Bite um schnelle antwort.
Danke im vorraus.
2 Möglichkeiten
Zuerst: ich glaube kaum, dass irgendeine Behörde wegen 5 Euro eine Anzeige entgegennimmt…
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Gib ihm 5 Euro, und du hast Ruhe
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Gib ihm 60.- Euro mit einer netten Begruendung, dass du dich fuer den verursachten Aärger entschuldigen willst, und lass ihn das Geld quittieren
Diese Quittung sendest du dann an seine zuständige ARGE…
Mal testen, ob er das Zusatzeinkommen angemeldet hat…
Gruss
Hummel
Zuerst: ich glaube kaum, dass irgendeine Behörde wegen 5 Euro
eine Anzeige entgegennimmt…
Du glaubst nicht, wegen welchem Pillepalle Hartzer Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen.
Meine Lösung wäre, mich zurückzulehnen und ihn einfach machen zu lassen.
Hallo,
- Gib ihm 60.- Euro mit einer netten Begruendung, dass du
dich fuer den verursachten Aärger entschuldigen willst, und
lass ihn das Geld quittieren
könnte als Bestechung ausgelegt werden 
Diese Quittung sendest du dann an seine zuständige ARGE…
Mal testen, ob er das Zusatzeinkommen angemeldet hat…
wie hinterlistig…dafür ein *
Gruß Angus
Hallo,
- Gib ihm 60.- Euro mit einer netten Begruendung, dass du
dich fuer den verursachten Aärger entschuldigen willst, und
lass ihn das Geld quittierenkönnte als Bestechung ausgelegt werden
Ich glaube du weißt nicht, was Bestechung ist. Im geschilderten Fall ist in gar keiner Konstellation Bestechung als Delikt vorstellbar.
Gruß
Anwar