Alkoholische Getränke

Hallo,

…, da das beim Bundesministerium für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend vom 6.9.2007 so zu lesen ist. Die aktuelle,
nicht-amtliche Fassung sowie weitere Informationen zum Gesetz
kann man bei ANLAGEN abrufen.

mir ist jetzt nicht ganz klar, wo die Verwirrung herkommt.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Seit neustem Ist Alkohol (wie auch Kippen) erst ab 18!
auch die weichen sachen wie Bier und Sekt!

deine Antwort „hm, das steht im Gesetz aber anders“ irritierte mich.

§9JuSchG (kein Branntwein; andere alkoholische Getränke erst ab 16J.) gilt noch, oder? Dazu neu (www.bmfsfj.de): Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. … und außerdem Abgabe/ Konsum von Bier und Sekt auch erst ab 18 J.? ??

Freundliche Grüße

Hallo,

Seit neustem Ist Alkohol (wie auch Kippen) erst ab 18!
auch die weichen sachen wie Bier und Sekt!

deine Antwort „hm, das steht im Gesetz aber anders“ irritierte
mich.

§9JuSchG (kein Branntwein; andere alkoholische Getränke erst
ab 16J.) gilt noch, oder? Dazu neu (www.bmfsfj.de): Die
gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren ist verboten. … und außerdem Abgabe/ Konsum
von Bier und Sekt auch erst ab 18 J.? ??

ist das eine Frage oder ein Zitat?

Die relevanten Teile des entsprechenden Paragraphen habe ich jedenfalls in meinen vorletzten Artikel kopert. Ich finde, der spricht für sich.

Gruß
Christian