Alkoholische Getränke

Hallo,

Wein, Sekt - haben jeweils wieviel Prozent Alkohol (max)?

Sangria - … ist ein alkoholisches Getränk aus Wein, Fruchtsaft? Mit wieviel Prozent Alkohol?

Es geht wieder mal um die Abgabe an Jugendliche (16. Geb.Tag).

Danke für re.

Hallo,

Wein, Sekt - haben jeweils wieviel Prozent Alkohol (max)?

Sekt meist nicht über 12, Weißwein meist nicht über 14, Rotwein meist nicht über 15.

Sangria - … ist ein alkoholisches Getränk aus Wein,
Fruchtsaft? Mit wieviel Prozent Alkohol?

Hängt von der Mischung ab, würde ich sagen.

Gruß
Christian

Hallo,

Hängt von der Mischung ab, würde ich sagen.

Gruß
Christian

steht das auf der Flasche (Sangria - Sekt - Wein) drauf, wieviel Alkoholgehalt drin?

Danke für re.

Hallo Benton,

steht das auf der Flasche (Sangria - Sekt - Wein) drauf,
wieviel Alkoholgehalt drin?

bei Sekt und Wein ja, bei Bier auch, bei Sangria weiß ich es nicht, da ich mir so was nicht antue.

Gandalf

Hallo,

steht das auf der Flasche (Sangria - Sekt - Wein) drauf,
wieviel Alkoholgehalt drin?

Soweit ich weiß, muß der Alkoholgehalt des Getränks ab 0,5% auf dem Etikett angegeben werden (leg’ mich jetzt aber nicht auf die genaue Zahl fest).
Womit zum Beispiel „alkoholfreies“ Bier nicht alkoholfrei sondern lediglich „alkoholarm“ ist. Da ist nämlöich auch welcher drin.

Grüße
HylTox

Hallo,

die Abgabe an Jugendliche hängt NICHT von den Prozenten ab sondern davon, ob diese Getränke branntweinhaltig sind.

Deshalb dürfen Alkopops die ja nicht sooo viele % enthalten nicht abgegben werden, starker Wein oder Starkbier dagegen schon.

http://bundesrecht.juris.de/juschg/__9.html

grüsse
dragonkidd

Hallo,

steht das auf der Flasche (Sangria - Sekt - Wein) drauf,
wieviel Alkoholgehalt drin?

der Alkoholgehalt muß angegeben werden (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 5 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung).

Gruß
Christian

Hi,

das hier sind nur Richtwerte und können natürlich auch abweichen, je nach Produkt:

Bier:
Pils hat üblicherweise zwischen 4,8 und 5,0%

Wein:
Weißwein zwischen 8 und 12%
Rotwein zwischen 10% und 13%

Sangria:
normaler „Flaschensangria“ hat um die 7%
Tip hierfür: mit ein wenig Traubensaft und auch ein wenig Mineralwasser verfeinern.

Gruß
Christian

Hallo,

steht das auf der Flasche (Sangria - Sekt - Wein) drauf,
wieviel Alkoholgehalt drin?

Ja, steht drauf. Ich hab noch eine Flasche Sangria im Fundus :smile: und die hat, lt. Ettikett 7 %

Grüße

Sarah

Hi,

Es geht wieder mal um die Abgabe an Jugendliche (16. Geb.Tag).

Was die einzelnen Getränke an Alkoholgehalt ist m.E. völlig unerheblich. Erst die Menge macht das Gift, in dem Fall: den Rausch.

Dass Schnaps & Co als Beschleuniger noch dazu in dem Alter auf keinen Fall zum Einsatz kommen dürfen, ist wohl klar.

Hinweisen möchte ich noch bei Sangria: Hier werden o/oo-Zahlen für fuseligen Industrie-Sangria angegeben. Ein „echter“ Sangria (mit Cointreau und Cognac z.B.) hat wesentlich mehr und lässt sich durch die fruchtige Süße als Alk erst kaum wahrnehmen - aber dann…

Statt Sekt würde ich Cidre nehmen - hat nur 1/3 Alk von Sekt und schäumt auch schön :wink:

Gruß,

Anja

Hallo nochmal…

und DANKE für alle Hinweise!!

@dragonkidd

die Abgabe an Jugendliche hängt NICHT von den Prozenten ab
sondern davon, ob diese Getränke branntweinhaltig sind.

…ab dem vollendeten 16. Lj. das reine Getränk (Bier, Sekt, Wein) - in Maßen - trinken sofern es KEINE Mischgetränke mit hochprozentigem Alkohol (Rum, Tequila, Wodka), und/oder Bier mit Limonaden und Säften sind?

@Anja

Was die einzelnen Getränke an Alkoholgehalt ist m.E. völlig unerheblich. Erst die Menge macht
das Gift, in dem Fall: den Rausch.

Statt Sekt würde ich Cidre nehmen - hat nur 1/3 Alk von Sekt und schäumt auch schön :wink:

Ohhhja – DANKE für den Tipp :wink:

Freundliche Grüße

…ab dem vollendeten 16. Lj. das reine Getränk (Bier, Sekt,
Wein) - in Maßen - trinken sofern es KEINE Mischgetränke mit
hochprozentigem Alkohol (Rum, Tequila, Wodka), und/oder Bier
mit Limonaden und Säften sind?

ähm also ich bin mir bei deiner formulierung nicht sicher, aber man könnte es so verstehen dass du denkst, sie dürften keine bier-limonaden-mischgetränke trinken. das ist natürlich nich richtig, wenn sie bier, sekt, wein trinken dürfen dürfen sie das auch mit irgendwas (was nicht branntweinhaltig ist) gemischt trinken.

Hallo Benton,

ich hoffe, ich bin noch nicht zu spät…

Also, um das nochmal klarzustellen:

Wein oder Bier (z. b. Sherry mit 15 % oder EKU 28 mit 11 %) sind in jeder Stärke erlaubt.

Nicht erlaubt, ist alles was destilliert ist:

eine Whisky-Cola auch wenn nur ein Fingerhut voll Whisky auf 1 l ist verboten.
Eckes Edelkirsch mit Bier ist auch verboten.
In Sangria ist soweit ich weiß Cointreau und Licor 43 drinnen: verboten.
Egal ob du auf einen Eimer nur jeweisl 1 Teelöffel hineinmischt.

grüsse
dragonkidd

Hi Dragonkid,

Wein oder Bier (z. b. Sherry mit 15 % oder EKU 28 mit 11 %)
sind in jeder Stärke erlaubt.

Dir ist aber bekannt, daß Sherry aufgespritteter Wein ist?!
Der Ursprungswein hat meist so rund 12 % Alkohol und wird mit Brandwein auf ca. 15 % erhöht.
–> demnach nacj Deiner Ausführung nicht erlaubt.

Gandalf

OOOPS…

danke Gandalf, wusste ich nicht, dachte nicht, dass Sherry aufgespritzt ist.
Danach darf man Sherry natürlich auch nicht.

grüsse
dragonkidd

ACHTUNG NUES JuSchuGE
Seit neustem Ist Alkohol (wie auch Kippen) erst ab 18!
auch die weichen sachen wie Bier und Sekt!
Als wir neulich auf einer Abschiedsparty bei den vorbereitungen merkten das wir den Sekt vergessen hatten habe ich meine 17 Jährige Mitorganisatorin eben zum benachbarten laden geschickt (und sagte noch das der ja ab 16 erhältlich ist), wo sie keinen Sekt verkauft bekam.
Damit durfte dann auch Ich beim Sekt empfang für sie nur O-saft Ausschenken.
Korrigiert mich wenn ich da was falsch verstanden habe, aber Ich Glaube das nicht.
(aber ehrlich is übertriebn die kontrolliern ja die alte regelung kaum , und wenn die keinen Bier mehr kriegen wird bestimmt des öfteren geklaut- und wenn schon geklaut wird kann man gleich die „HARTEN“ sachen mitnehmen-also komplett am ziel vorbei.

Hallo,

Seit neustem Ist Alkohol (wie auch Kippen) erst ab 18!
auch die weichen sachen wie Bier und Sekt!

hm, das steht im Gesetz aber anders.

Gruß
Christian

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
    geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
    weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Hallo,

eine Whisky-Cola auch wenn nur ein Fingerhut voll Whisky auf 1
l ist verboten.

das stimmt nicht. Entscheidend ist, ob die Getränke Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten. Ein Fingerhut auf einen Liter IST geringfügig.

Gruß
Christian

Hallo,

Seit neustem Ist Alkohol (wie auch Kippen) erst ab 18!
auch die weichen sachen wie Bier und Sekt!

Hm. Also ich lese hier http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/ges… nur, dass die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist; für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist … und es wurde ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt.

Als wir neulich auf einer Abschiedsparty bei den
vorbereitungen merkten das wir den Sekt vergessen hatten habe
ich meine 17 Jährige Mitorganisatorin eben zum benachbarten
laden geschickt (und sagte noch das der ja ab 16 erhältlich
ist), wo sie keinen Sekt verkauft bekam.

Das hat der VK (Einzelhandel) dann auch missverstanden?!

Damit durfte dann auch Ich beim Sekt empfang für sie nur
O-saft Ausschenken.
Korrigiert mich wenn ich da was falsch verstanden habe, aber
Ich Glaube das nicht.
(aber ehrlich is übertriebn die kontrolliern ja die alte
regelung kaum , und wenn die keinen Bier mehr kriegen wird
bestimmt des öfteren geklaut- und wenn schon geklaut wird kann
man gleich die „HARTEN“ sachen mitnehmen-also komplett am ziel
vorbei.

Freundliche Grüße

Dorit

Hallo,

hm, das steht im Gesetz aber anders.

Gruß
Christian

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der
Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel,
    die Branntwein in nicht nur
    geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche
    unter 16 Jahren
    weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

…, da das beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom 6.9.2007 so zu lesen ist. Die aktuelle, nicht-amtliche Fassung sowie weitere Informationen zum Gesetz kann man bei ANLAGEN abrufen.

Freundliche Grüße
Dorit