Hallo
frohes neues Jahr an alle
Jemand fährt betrunken Auto…2,2Promille…1600€ Strafe,12 Monate Führerschein weg
beim 2.Mal 1,6 drin…was kommt jetzt auf jemand zu??
lisa
Hallo
frohes neues Jahr an alle
Jemand fährt betrunken Auto…2,2Promille…1600€ Strafe,12 Monate Führerschein weg
beim 2.Mal 1,6 drin…was kommt jetzt auf jemand zu??
lisa
beim 2.Mal 1,6 drin…was kommt jetzt auf jemand zu??
Auf jeden Fall sehr grosse Erklärungsnot bei der frühestens nach einem Jahr anstehenden erneuten MPU.
Wenn die erste Sache länger als zehn Jahre zurückliegt, hat nur der Täter noch mal „Glück“ gehabt, dann steht es nicht mehr in der Führerscheinakte.
Die Allgemeinheit hat danach eventuell ein zurückgekehrtes potenzielles Risiko auf den Strassen.
Wenn die erste Tat noch keine zehn Jahre (plus einer Überliegefrist) zurückliegt, wird derjenige wohl in den nächsten fünf Jahren keinen Psychologen von seiner plötzlichen Abstinez überzeugen können.
Denn 2,2 Promille beim ersten Mal deutet schon auf eine sehr, sehr grosse Gewöhnung hin.
Schönen Gruß
Termid
Hallo
beim 2.Mal 1,6 drin…was kommt jetzt auf jemand zu??
Auf jeden Fall sehr grosse Erklärungsnot bei der frühestens
nach einem Jahr anstehenden erneuten MPU.
Wenn die erste Tat noch keine zehn Jahre (plus einer
Überliegefrist) zurückliegt, wird derjenige wohl in den
nächsten fünf Jahren keinen Psychologen von seiner plötzlichen
Abstinez überzeugen können.
Mit Verlaub, das ist Unsinn. Mithin reicht eine nachgewiesene und glaubhafte Verhaltensänderung über den Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Denn 2,2 Promille beim ersten Mal deutet schon auf eine sehr,
sehr grosse Gewöhnung hin.
Da hast du recht. Eine positive MPU wird wohl nur mit Abstinenz möglich sein. Damit, und mit den nötigen Nachweisen sollte frühzeitig angefangen werden, nicht erst wenn die FS Neuerteilung beantragt wird.
Gruss vonsales
Hallo
Wenn die erste Tat noch keine zehn Jahre (plus einer
Überliegefrist) zurückliegt, wird derjenige wohl in den
nächsten fünf Jahren keinen Psychologen von seiner plötzlichen
Abstinez überzeugen können.
Mit Verlaub, das ist Unsinn. Mithin reicht eine nachgewiesene und glaubhafte Verhaltensänderung über den Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Was habe ich denn anderes gesagt? Eine plötzliche Abstinenz kommt nicht so einfach von alleine.
Anders konnte ich es doch nicht ausdrücken weil es hier nicht gestattet ist, konkrete Hinweise zu geben wie
Ohne diese Massnahmen wird man in der Tat keinen Psychologen überzeugen können, ich weite das jetzt sogar auf über fünf Jahre aus.
Ich habe vor kurzem mal was über einen Nachweis der Abstinenz über mehrere vergangene Jahre gelesen, bei der eine Haarprobe untersucht wird. Soll an die 1.000 € kosten und anerkannt werden.
Näheres dazu hier: http://www.news4press.com/Haartest-auf-Alkohol-Haart…
Schönen Gruß
Termid
auf ihn zu kommt erst mal viel zeit, seine einstellung zum straßenverkehr zu ändern.
aber mal ehrlich … meine kinder bewegen sich auch im straßenraum. wenns nach mir geht, würde der jenige noch sein altersheim nur zu fuss erreichen.
hauptmann
hallo an alle
das ganze war einmalig…leider habe ich immer noch keine ordentliche Antwort bekommen…Streit brauche ich nicht…
wie ist das nun, nach den 2 ten mal???
Streit brauche ich nicht…
Hi,
ist doch das Salz in der Suppe
wie ist das nun, nach den 2 ten mal???
Wie soll es sein.
Es wird in einiger Zeit wahrscheinlich ein Strafbefehl kommen. Darin steht die Geldstrafe in Tagessätzen drin. Die Anzahl der Tagessätze ist von den Umständen abhängig, aber mal so als grobe Richtung 60-90 Tagessätze dürften es schon werden.
Daneben wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist, 12-24Monate, für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verhängt. Die Sperrfrist ist eher bei 24 Monate als bei 12 Monate.
Das sind die juristischen Folgen.
Falls mal wieder eine Fahrerlaubnis beantragt wird steht eine MPU ins Haus, die zu bestehen sehr schwer werden wird. Zwei so schwerwiegende Verstöße bedeuten, es gibt hier eine hohe Alkoholproblematik die ohne Verhaltensänderung, sprich Abstinenz nicht soweit in den Griff bekommen werden kann das wieder eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Falls an der Aufarbeitung Interesse besteht empfehle ich immer das
www.verkehrsportal.de
dort hat es viele die sich teils beruflich, teils als selber Betroffene, gut mit der Materie auskennen.
Q-Gruß
Guten Tag.
sehen sie bitte mal hier :
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verkehrsr…
gruß
mücke
Hallo Lisa,
das ganze war einmalig…
Nein. Nicht einmalig. Da wurde jemand das ZWEITE Mal erwischt. Und ich frage mich, wie oft er nicht erwischt wurde…
Grüße von
Tinchen
ohne Worte
das ganze war einmalig…
wie ist das nun, nach den 2 ten mal???