Alkoholisiert in auto gelaufen

hallo…mal angenommen jemand läuft betrunken vor ein auto und es kommt zum unfall mit leichten verletzungen, bekommt der fussgänger da auch eine teilschuld bzw. strafe?
mfg theo

Diese Möglichkeit besteht selbstverständlich - warum denn auch nicht?

naja, der autofahrer bekommt auf jeden fall eine anzeige aber als fussgänger?? was für eine strafe sollte das denn sein?

Hallo!

Wenn ich Dein Posting lese, beginne ich zu verstehen, was in den Köpfen der Leute vorgeht, die mir tagtäglich auf dem Radweg vors Visier laufen und mich dann noch wüst beschimpfen, wenn ich klingle oder ein herzhaftes „Weg da“ rufe: Es gibt offensichtlich Fußgänger, die glauben, ihnen sei alles erlaubt und die Gesetze gälten nur für Fahrzeugführer.

Dem ist natürlich nicht so. Wer unbedacht auf die Fahrbahn läuft und andere dabei auch noch gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 24 Abs. 1 StVG, 49 Abs. 1 Nr. 24 lit. a StVO. Das zeiht selbstverständlich ein Bußgeld nach sich, dessen Höhe irgendwo in der BKatV geregelt ist.

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hi
genau so ist es. er ist sogar verkehrsteilnehmer.
selbst als fussgänger der über 1,6 promille alkoholiesiert unfallbeteiligter ist, riskiert, seine pappe zu verlieren.
es gibt auch einträge im vzr.
hauptmann

Du hast noch evt. Schadensersatzansprüche vergessen, die sich aus so einem Verhalten ableiten können. Und die wiederum sind nicht zu unterschätzen, wie ein früherer Bekannter singen könnte. Weil man als Fußgänger nämlich keine Haftpflicht hat. Abgesehen davon, dass je nachdem wie man sich verhalten hat auch der Lappen eingezogen werden kann. Das wiederum ist einem Kollegen von mir passiert.

LG Petra

Pöh. Du warst schneller :wink: