Hallo,
ich schildere kurz die Situation wie sie sich tatsächlich zugetragen
hat.
Ich stand damals mit meinem Nissan 200SX an einer Einmündung in eine
Hauptstrasse, wollte nach links. Von rechts kam ein Auto, aber
ich dachte „Hey, ich hab 200 PS, das reicht locker“.
Also geb ich Gas, und als ich grad auf „meiner“ Spur war ein Ruck,
Antriebswelle gebrochen. Und das von rechts kommende Auto muss eine
Vollbremsung durchführen. Hat dann angehalten um mich zu fragen was
das soll, ich hab ihm die Geschichte erklärt und er hat irgendwie
schadenfroh gelacht.
So, und jetzt wirds hypothetisch:
Jetzt stelle man sich mal vor, der Fahrer wäre alkoholisiert
gewesen (unter 1.1 Promille) und es hätte geknallt.
Angenommen der Fahrer hätte keine Ausfallerscheinungen gezeigt .
Würd er Konsequenzen zu erwarten haben? Ich meine ausser event.
Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog ?
Dann wäre zunächst zu hoffen, das es unter 0,3 - 0,5 Promille waren.
Sehr wahrscheinlich dürften aber einige Fragen zu beantworten sein, die vorab genau überlegt worden sein sollten. Rechtsbeistand der Fachrichtung " Verkehrsrecht " wäre eine sinnvolle 1. Anlaufstelle.
den rat von nutzlos würde ich folgen, wenn ich der alk. faherer wär!
sehr schnell wird die tatsache, dass der alk. fahrer es nicht geschafft hat, dem vorfahrtesverletzer auszuweichen bzw. in anderer weise den unfall zu vermeiden, als ausfallerscheinung dargestellt (auch wenne er vorfahrt hatte). es kommt dann auf die konkreten umstände an (hatte er überhaupt die chance, den unfall zu vermeiden? war die vorfahrtsverletzung erkennbarß etc.)
Warum zeriss es denn Deine Antriebseinheit an der Kreuzung ?
Privat würde ich vermuten, dass sie bereits vorgeschädigt war und der
" Pushdown " z.B. vor einer gelben Ampel ihr den Rest gab.
Daher wäre der Rechtsbeistand mit weiter erhöhter Dringlichkeit zu empfehlen.
Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, müßte der Alkoholisierungsgrad unter 0,3 Promille liegen, denn sonst könnte sich der Verdacht einer Straßenverkehrsgefährdung gem. § 315c StGB auftun. Das ist eine Straftat.
Dann kommt es natürlich darauf an, ob der Fahrer alkoholbedingt Fahruntüchtig war, und diese ursächlich für die Schadensfolge war.
Nach deinen Einlassungen :" 200 PS, den pack ich locker". könnte z.B. eine alkoholbedingte Enthemmung dafür sprechen