Alkoholkontrollen in Bayern....Fragen

Hallo an die Experten,

ich bzw. ein Bekannter hat folgende Frage:

Er wurde bei einer Alkoholkontrolle (natürlich mit Promille am Steuer) erwischt. Er ist Belgier, falls das wichtig ist, wohnt in Bayern. Es wurde ihm Blut entnommen um den Alkohol wohl genauer (?) festzustellen. Nun hat er die Befürchtung das man evtl. auch „andere nicht unbedingt legale Rauchwaren“ in seinem Blut, routinemässig feststellen wird (er ist nicht auch noch bekifft Auto gefahren, aber einen Tag vorher hatte er Wheed geraucht). Seine Frage ist - wird das evtl. in Bayern gleich mit getestet? Kann man das auch im Blut feststellen? Und wie verhält sich die Strafe bei ca. 1,4 Promille (das Ergebniss des Röhrchens) wenn später im Blut noch anderes gefunden würde? (Ich habe keine Ahnung welche Strafe auf 1,4 Promille am Steuer steht, konnte ihm da auch nichts sagen - wisst ihr das?)

Weiter fragte er mich, da er bayerisch schwer verstehen kann und die Vorladung zur Polizei schon bekommen hat, was dort gefragt wird und, wenn er etwas nicht versteht, ob ihm jemand die Fragen auch ins hochdeutsche „übersetzt“? Bzw. ob er auf alles antworten muss.

Danke für die Antworten.

Grüsse
Helena

Hallo an die Experten,

ich bzw. ein Bekannter hat folgende Frage:

Er wurde bei einer Alkoholkontrolle (natürlich mit Promille am
Steuer) erwischt. Er ist Belgier, falls das wichtig ist, wohnt
in Bayern. Es wurde ihm Blut entnommen um den Alkohol wohl
genauer (?) festzustellen.

Die Blutentnahme ist zur genauen, beweiserheblichen Feststellung des Blutalkoholwertes durchzuführen, da gegen Deinen Freund ein Strafverfahren, wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB eingeleitet wurde.

Nun hat er die Befürchtung das man
evtl. auch „andere nicht unbedingt legale Rauchwaren“ in
seinem Blut, routinemässig feststellen wird (er ist nicht auch
noch bekifft Auto gefahren, aber einen Tag vorher hatte er
Wheed geraucht). Seine Frage ist - wird das evtl. in Bayern
gleich mit getestet?

Diese Frage kann wahrscheinlich nur jemand beantworten, der diese Tests IN BAYERN durchführt.
Normalerweise wird nur auf den Stoff untersucht um den es eigentlich geht, also hier Alkohol.

Kann man das auch im Blut feststellen?

Ja.

Und wie verhält sich die Strafe bei ca. 1,4 Promille (das
Ergebniss des Röhrchens) wenn später im Blut noch anderes
gefunden würde? (Ich habe keine Ahnung welche Strafe auf 1,4
Promille am Steuer steht, konnte ihm da auch nichts sagen -
wisst ihr das?)

§ 316 Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315 d) ein Fahrzeug führt, obwohl
er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315 a oder § 315 c mit Strafe bedroht
ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Die Drogen werden mE keinen Einfluss auf die Bestrafung haben, da sie

  1. überhaupt erstmal festgestellt werden müssen
  2. man davon ausgehn müsste, das sie zu einer Fahrunsicherheit geführt haben um eine Bestrafung zu erreichen, das ist bei Drogen
    schwieriger festzustellen, als bei Alkohol, hier gibts den Feststehenden Grenzwert von 1.1 ‰BAK (BGH NJW 90, 2393), absolute Fahruntüchtigkeit. Bei Drogen MÜSSEN Ausfallerscheinungen, als ein nachweislich Drogenbeeiflusstes Verhalten hinzukommen.
    Bei „Wheed“ gehe ich davon aus, das man einen Tag nach dem Konsum nicht mehr unter dessen Einfluss steht, von Backflash und ähnlichen Erscheinungen mal abgesehen.
    Allerdings besteht die Möglichkeit, bei positivem Drogentest eine Dauerhafte Entziehung der Faherlaubnis durch die zuständige Behörde anzuregen, da ein regelmäßiger Drogenkonsument nicht die von einen Fahrzeugführer zu erwartende Zuverlässigkeit besitzt.

Wie Dein Freund bestraft wird kommt auf seine bisherige Auffälligeit an.
Seinen Führerschein wird er erstmal los - ist er denke ich schon - und wird ihn in Deutschland ne Weile nicht wiederbekommen. Wie das mit Belgien im Rahmen der EU läuft kann ich nicht sagen.
Ansonsten schätze ich, dass er beim ersten mal mit einem Strafbefehl über einige 100 € davon kommt - d.h. er bekommt eine Aufforderung seine Strafe ohne Gerichtsverhandlung zu bezahlen.

Weiter fragte er mich, da er bayerisch schwer verstehen kann
und die Vorladung zur Polizei schon bekommen hat, was dort
gefragt wird und, wenn er etwas nicht versteht, ob ihm jemand
die Fragen auch ins hochdeutsche „übersetzt“? Bzw. ob er auf
alles antworten muss.

Er muss nicht einmal zu Vernehmung bei der Polizei erscheinen, nur die Staatsanwaltschaft kann zwangsweise vorladen, äussern muss er sich nirgendwo und lügen darf er auch, da er Beschuldigter ist und nicht der Wahrheitspflicht unterliegt, er muss sich nicht selbst belasten.
Ob das allerdings ratsam ist oder sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Wenn er zur Vernehmung geht, sollte er vorher anrufen und sagen, dass er schlecht bayrisch versteht. Entweder sie besorgen ihm einen belgischen Übersetzer oder einen Beamten der Hochdeutsch kann. Ich bin mir jetz aber nicht so sicher ob der Übersetzer dann zu den Verfahrenskosten hinzukommt, die Dein Freund aller Wahrscheinlichkeit nach tragen muss.

Das beste ist einen Anwalt zu rate zu ziehen, teuer wirds sowieso.

M.

kleine Ergänzung…
Der angezeigte Wert des Alkomat besagt noch nichts über den im Blut festgestellten Wert. Hat der Freund kurz vor der Kontrolle erst ausgetrunken, muss er damit rechnen, dass der Spiegel evtl. noch steigt und dabei zum Zeitpunkt der Blutentnahme über 1,6 promille beträgt.
Hat er gerade nur eine Flasche Bier getrunken, also Flasche belüftet und sofort losgefahren und ist nach 2 Minuten in die Kontrolle geraten, kann der Atemalkohol schon erheblich hoch sein, während eine Flasche Bier im Blut vielleicht etwa 0,3 … 0,4 %o verursacht. Aber deshalb fragen die Beamten ja, wieviel und wann …

Aber zu diesem Zweck ist er sicher befragt worden und dann werden ja auch 2 aufeinanderfolgende Entnahmen durchgeführt, um das sicher festzustellen. Er kann sich auch nicht damit herausreden, dass zum Zeitpunkt des Fahrzeugführens der Spiegel noch unter 1,4 gewesen sein könnte, gesetzesinhaltlich ist auch „die Menge Alkohol im Körper, die zu einer solchen BAK führt“. Ein entfernter Bekannter von mir 1,4 geblasen und nachher im Blut waren es über 1,6. Er hat den Lappen heute noch nicht wieder, weil er die MPU schon zweimal nicht positiv abschließen konnte.

Noch eine andere Frage, Mike. Am Samstagabend geriet ich in eine Allgemeine Verkehrskontrolle. Darf mir der Beamte mit der Taschenlampe voll in´s Gesicht leuchten ? Ich war davon geblendet und lies mir durch eine entsprechende Geste mein Unbehagen anmerken. Trotzdem leuchtete der Beamte ein weiteres Mal, um mein Gesicht mit dem FS - Foto zu vergleichen.
Ich finde das eine Unverschämtheit.

Gruß

HM :smile:

Noch eine andere Frage, Mike. Am Samstagabend geriet ich in
eine Allgemeine Verkehrskontrolle. Darf mir der Beamte mit der
Taschenlampe voll in´s Gesicht leuchten ? Ich war davon
geblendet und lies mir durch eine entsprechende Geste mein
Unbehagen anmerken. Trotzdem leuchtete der Beamte ein weiteres
Mal, um mein Gesicht mit dem FS - Foto zu vergleichen.
Ich finde das eine Unverschämtheit.

Tja, also ehrlich gesagt, viele Leute haben oft ein gewisses Unbehagen bei Polizeilichen Maßnahmen, wenn wirs dann immer lassen würden :wink:
Abgesehen davon wüsste ich nicht warum der Beamte das nicht dürfen sollte,

  1. ist das Blenden mit einer Taschenlampe ein sehr mildes mittel zur Eigensicherung, dass Strafrechtlich nicht relevant wäre
  2. wenn er Dein Gesicht nun mal nicht gleich richtig erkannt hat…

Meine persönliche Meinung:
Wird mal wieder ein Polizist erschossen sind alle furchtbar betroffen, leuchtet einen dann ein Polizist Nachts bei einer Kontrolle mit ner Taschenlampe an, isses ne Unverschämtheit - denk ma drüber nach…

M.

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Tja, also ehrlich gesagt, viele Leute haben oft ein gewisses
Unbehagen bei Polizeilichen Maßnahmen, wenn wirs dann immer
lassen würden :wink:
Abgesehen davon wüsste ich nicht warum der Beamte das nicht
dürfen sollte,

  1. ist das Blenden mit einer Taschenlampe ein sehr mildes
    mittel zur Eigensicherung, dass Strafrechtlich nicht relevant
    wäre
  2. wenn er Dein Gesicht nun mal nicht gleich richtig erkannt
    hat…

Meine persönliche Meinung:
Wird mal wieder ein Polizist erschossen sind alle furchtbar
betroffen, leuchtet einen dann ein Polizist Nachts bei einer
Kontrolle mit ner Taschenlampe an, isses ne Unverschämtheit -
denk ma drüber nach…

M.

Hallo Mike,

mein Beitragsanhang war keineswegs feindselig gegenüber der Polizei und ihren Maßnahmen im Allgemeinen - ich habe viele Polizei- und BGS - Beamte in Bekannt- und Kundschaft und Achtung vor deren Arbeit. Polizeikontrollen müssen sein, und es müssten noch viel mehr sein…
Aber auch ich habe schon einmal eine Taschenlampe in der Hand halten und selbige bedienen dürfen und dabei festgestellt, dass man Gegenstände und Personen damit auf verschiedene Weise zur Betrachtung beleuchten kann.
Was heißt hier Eigensicherung ? Ich bin nicht mit dem Messer auf ihn los, sondern habe weisungsgemäß Fahrzeug- und Führerschein übergeben und danach Warndreieck und Verbandkasten.
Ich fand es nur in höchster Weise unangenehm, zumal ich ich Nasenfahrradler bin und etwas emfindlich auf Hell- Dunkel- Wechsel reagiere.

Gruß

HM

Mit der Taschenlampe wird auch die Reaktion der Pupillen getestet. Schleißen die sich bei Lichteinfall nicht, ist das ein Anzeichen für Drogenkonsum. Ist ein üblicher Test bei Polizeikontrollen. Allerdings sollten die für sowas natürlcih nicht die größte Maglite nehmen sondern nur eine „normale“ Taschenlampe.

Ist also alles genz legal.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zum Thema Pupillencheck
Hallo Jan & Rest,

was den Pupillencheck betrifft ist jeder Beamte mehr als gut beraten, nicht seine normale MagLite dafür zu nehmen - diese kann mit guter Wahrscheinlichkeit Schäden am Auge verursachen.
Aber auch sonst sollte man diesen Punkt kritisch sehen: Die Kontrolle der Pupillenfunktion ist eine medizinisch-diagnostische Maßnahme, für die (als Fazit einer Debatte in einem anderen Forum) die MPV (Medizin-Produkte-Verordnung) gilt. Das hieße, dass eine solche Maßnahme nur mit entsprechend hierfür zugelassenen Lampen durchgeführt werden darf. Dies sind weder MagLite noch MiniMagLite.
Im eigenen Interesse kann ich jeden Beamten nur davor warnen eine leuchtstarke Lampe dafür zu nehmen, das muss nicht mal die große Mag sein, die Schäden macht, auch viele kleine Lämpchen arbeiten extrem leuchtstark (LED) - und gefährden die Augen.
Da braucht ihr nur mal an jemand juristisch versierten geraten…

MfG Claus

Hallo Jan & Rest,

was den Pupillencheck betrifft ist jeder Beamte mehr als gut
beraten, nicht seine normale MagLite dafür zu nehmen - diese
kann mit guter Wahrscheinlichkeit Schäden am Auge verursachen.

Das halte ich für ausgeschlossen, aber man könnte es ja mal im Medizinbrett fragen.

Aber auch sonst sollte man diesen Punkt kritisch sehen: Die
Kontrolle der Pupillenfunktion ist eine
medizinisch-diagnostische Maßnahme, für die (als Fazit einer
Debatte in einem anderen Forum) die MPV
(Medizin-Produkte-Verordnung) gilt. Das hieße, dass eine
solche Maßnahme nur mit entsprechend hierfür zugelassenen
Lampen durchgeführt werden darf. Dies sind weder MagLite noch
MiniMagLite.

Der Polizeibeamte führt ja vor Ort auch keine medizinische Untersuchung durch, dazu ist er nicht ausgebildet, sondern eine vorläufige Untersuchung nach Beweiszeichen, z.B. verengte Pupillen, grötete Augen, Alkohol in der Atemluft, er muss sich daher nicht an eine MPV halten.
Wird eine Person zur Blutentnahme gebracht wird sie vom Arzt nach medizinischem Standpunkt untersucht und die alkohol/drogenauffälligkeit beurteilt.

Im eigenen Interesse kann ich jeden Beamten nur davor warnen
eine leuchtstarke Lampe dafür zu nehmen, das muss nicht mal
die große Mag sein, die Schäden macht, auch viele kleine
Lämpchen arbeiten extrem leuchtstark (LED) - und gefährden die
Augen.

Selbst ein direktes anleuchten mit Zeigelasern wurde nur bei besonders starken, in deutschland nicht zugelassenen Lasern als Körperverletzung gewertet.
Das einfache, kurzzeitige blenden oder anleuchten mit einer Taschenlampe gilt bis jetzt als rechtlich unbeachtliche Belästigung - solange das nicht ausartet natürlich.

Da braucht ihr nur mal an jemand juristisch versierten
geraten…

Durch solche Kommentare bekommt man noch jeden Bürger, der mal mit ner Taschenlampe angeleuchtet wurde dazu, sich an rechtlichen Schritten zu versuchen.

M.

mein Beitragsanhang war keineswegs feindselig gegenüber der
Polizei und ihren Maßnahmen im Allgemeinen - ich habe viele
Polizei- und BGS - Beamte in Bekannt- und Kundschaft und
Achtung vor deren Arbeit. Polizeikontrollen müssen sein, und
es müssten noch viel mehr sein…
Aber auch ich habe schon einmal eine Taschenlampe in der Hand
halten und selbige bedienen dürfen und dabei festgestellt,
dass man Gegenstände und Personen damit auf verschiedene Weise
zur Betrachtung beleuchten kann.
Was heißt hier Eigensicherung ? Ich bin nicht mit dem Messer
auf ihn los, sondern habe weisungsgemäß Fahrzeug- und
Führerschein übergeben und danach Warndreieck und
Verbandkasten.

Letzten Endes war ich nicht dabei und weiss nicht, wann, in welcher konkreten Situation Du wie angeleuchtet wurdest oder wie Du dem Beamten oder er Dir gegenüber getreten ist.
Aber Eigensicherung ist durch Polizeibeamte IMMER zu beachten. Selbst ein völlig harmlos wirkender Mensch kann im nächsten Moment ganz anders reagieren als erwartet.

Du schreibst selbst, Du wüscht Dir sogar mehr Kontrollen.
Soweit ich das verstanden habe wurdest Du selbst kontrolliert und dabei mit einer Taschenlampe geblendet.
Dies ist dann wieder eine Unverschämtheit. Es ist nun aber einmal so, dass sowas bei einer Kontrolle vorkommen kann.
Oft habe ich den Eindruck die Menschen wünschen sich die Polizei überall, bloss nicht bei sich selbst, oder wenn sie dann Kontakt mit der Polizei haben und die irgendwie anders arbeitet oder reagiert als man sich das vorher so gedacht hat, ist das gejammer groß…

Ich fand es nur in höchster Weise unangenehm, zumal ich ich
Nasenfahrradler bin und etwas emfindlich auf Hell- Dunkel-
Wechsel reagiere.

Hast Du denn einfach mal gefragt warum er Dich so anleuchtet?

M.

Hallo Mike,

Ich sprach nicht von anleuchten, sondern vom Pupillencheck. Deswegen auch die Überschrift.

Der Polizeibeamte führt ja vor Ort auch keine medizinische
Untersuchung durch, dazu ist er nicht ausgebildet, sondern
eine vorläufige Untersuchung nach Beweiszeichen, z.B. verengte
Pupillen, grötete Augen, Alkohol in der Atemluft, er muss sich
daher nicht an eine MPV halten.

Sicher? Ich bin kein Jurist, ich weiss nur, dass bei genau derselben Debatte in einem anderen Forum juristisch durchaus versierte Menschen gespaltener Meinung waren. Fakt ist, es handelt sich dabei um Diagnostik, ob zu therapeutischen oder kriminalistischen Zwecken.

Selbst ein direktes anleuchten mit Zeigelasern wurde nur bei
besonders starken, in deutschland nicht zugelassenen Lasern
als Körperverletzung gewertet.

Ich sprach wie gesagt nicht von anleuchten, sondern von der Pupillenkontrolle.

Das einfache, kurzzeitige blenden oder anleuchten mit einer
Taschenlampe gilt bis jetzt als rechtlich unbeachtliche
Belästigung - solange das nicht ausartet natürlich.

s.o.

Durch solche Kommentare bekommt man noch jeden Bürger, der mal
mit ner Taschenlampe angeleuchtet wurde dazu, sich an
rechtlichen Schritten zu versuchen.

Sorry, ist ein Infragestellen denn unerwünscht? Und nochmal: Ich rede nicht von anleuchten, sondern der Pupillenkontrolle, bei der das Beleuchten aus ganz anderen Entfernungen stattfindet.

Aus gutem Grunde wird bei der Ausbildung von Rettungsdienst-Personal darauf hingewiesen, dass zum Pupillencheck die MagLite aus medizinischer Sicht nicht zulässig ist (wegen der Gefahr der Augenschädigung) und aus rechtlicher ebenso nicht (Fehlende Zulassung hierfür).

Ich wollte darauf nur hinweisen - und sollte es für dich nach einem Pauschalangriff auf die Institution Polizei ausgesehen haben so habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt.

MfG Claus

Hallo Mike,

Ich sprach nicht von anleuchten, sondern vom Pupillencheck.
Deswegen auch die Überschrift.

Ok, wir haben aneinander vorbeigeredet. Die Polizisten führen keinen Pupillencheck (im med Sinne) durch weil sie dafür nicht ausgebildet sind, d.h. sie leuchten normaler Weise (so kenne ich das jeden Falls) jemand mal kurz ins Gesicht um oberflächlich den Zustand der Pupillen oder Augenrötung sehen zu können - je nach allgemeinem Beleuchtungszustandnatürlich. Ich gehe davon aus, das der med Pupilencheck ein längerfristiges, direktes, in die Augenleuchten darstellt.
Und das wird (sollte) nur vom Arzt gemacht werde, denn nur er kann beweiserheblich die medizinischen Fakten beurteilen und dokumentieren.
Polizisten suchen nur Beweiszeichen.

Der Polizeibeamte führt ja vor Ort auch keine medizinische
Untersuchung durch, dazu ist er nicht ausgebildet, sondern
eine vorläufige Untersuchung nach Beweiszeichen, z.B. verengte
Pupillen, grötete Augen, Alkohol in der Atemluft, er muss sich
daher nicht an eine MPV halten.

Sicher? Ich bin kein Jurist, ich weiss nur, dass bei genau
derselben Debatte in einem anderen Forum juristisch durchaus
versierte Menschen gespaltener Meinung waren. Fakt ist, es
handelt sich dabei um Diagnostik, ob zu therapeutischen oder
kriminalistischen Zwecken.

Also sowohl der Polizist und auch der Arzt führen zwar eine körperliche Untersuchung gemäß § 81 a StPO (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Blutprobe) durch, aber streng genommen, kann der Polizist nur Fakten wiedergeben die er gesehen hat, der Arzt jedoch beurteilen was er sieht, bzw. feststellt.
Deshalb wird der Polizist im Verfahren nur als Zeuge auftreten, der seine Beobachtungen schildert, die dann von einem Sachverständigen beurteilt werden, der Polizist stellt keine Diagnose.

Sorry, ist ein Infragestellen denn unerwünscht?

Naja heutzutage wird teilweise die einfachste Weisung oder Handlung der Beamten in Frage gestellt und die Leute begreifen kaum noch, dass sie erstmal machen müssen was die Beamten sagen und wundern sich dann wenn es zur Konfrontation kommt und sie sich wegen Widerstand verantworten müssen.
Gleichzeitig meinen sie wegen jedem Kinkerlitzchen Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen zu müssen und die Beamten anzuzeigen.

Und nochmal:
Ich rede nicht von anleuchten, sondern der Pupillenkontrolle,
bei der das Beleuchten aus ganz anderen Entfernungen
stattfindet.

Das habe ich ja nun verstanden :wink:

Aus gutem Grunde wird bei der Ausbildung von
Rettungsdienst-Personal darauf hingewiesen, dass zum
Pupillencheck die MagLite aus medizinischer Sicht nicht
zulässig ist (wegen der Gefahr der Augenschädigung) und aus
rechtlicher ebenso nicht (Fehlende Zulassung hierfür).

Dann passt das natürlich zusammen.

M.

Letzten Endes war ich nicht dabei und weiss nicht, wann, in
welcher konkreten Situation Du wie angeleuchtet wurdest oder
wie Du dem Beamten oder er Dir gegenüber getreten ist.

Ich stand ihm 1 Meter entfernt, im Licht der Straßenlaternen. Mein Gesicht und mein Foto in den Papieren war zweifellos ohne weitere lichttechnische Hilfsmittel erkennbar.
Die Situation selbst war folgende: Etwa einen Kilometer vor der Kontrollstelle erhielt ich per Lichthupe Warnungen zweier entgegenkommender Fahrzeuge. Die allerdings waren nicht nötig, da ich in der betr. Ortslage immer das vorgeschriebene Tempo einhalte, wegen eines dort fest installierten Starenkastens *g. Auch sonst war ich mir keiner Eventualitäten bewusst, an denen hätte Anstoß genommen werden können. Der penible TÜV hatte mein Fahrzeug erst Wochen zuvor ausgiebig und gründlichst in Augenschein genommen, und auf seine Weisung ersetzte ich den verfallenen Inhalt des Verbandkastens. Weiterhin hatte ich keine Alkoholika zu mir genommen ( außer Bierwurst *g ), und mit illegalen Drogen hatte ich in meinem Leben noch nie Kontakt. ( Achnee, doch: Ich hab mit 15 mal ne Zigarette geraucht, in dem Alter war mir das auch verboten *g )

Nun frug ich den Beamten, der am Fahrzeug stand, nachdem ich per Weisung mit Kelle auf dem kleinen Parkplatz hielt, freundlich, ob ich etwas falsch gemacht hätte [es hätte ja sein können, ich habe ein neu aufgestelltes 30-Schild übersehen …], da meinte er unwirsch und angekratzt: „Ich hab gesagt Allgemeine Verkehrskontrolle !“

Aber Eigensicherung ist durch Polizeibeamte IMMER zu beachten.
Selbst ein völlig harmlos wirkender Mensch kann im nächsten
Moment ganz anders reagieren als erwartet.

Du schreibst selbst, Du wüscht Dir sogar mehr Kontrollen.
Soweit ich das verstanden habe wurdest Du selbst kontrolliert
und dabei mit einer Taschenlampe geblendet.
Dies ist dann wieder eine Unverschämtheit.

Kontrollen ja, aber nicht überraschend mit einer Taschenlampe im Gesichte rumfuchteln ! Er konnte den Kegel mir auf den Mund richten, dann hätte er auch noch genug gesehen, oder sagen können: Ich muss Ihnen mit der Lampe jetzt mal in die Augen schauen, weil…

Es ist nun aber

einmal so, dass sowas bei einer Kontrolle vorkommen kann.
Oft habe ich den Eindruck die Menschen wünschen sich die
Polizei überall, bloss nicht bei sich selbst, oder wenn sie
dann Kontakt mit der Polizei haben und die irgendwie anders
arbeitet oder reagiert als man sich das vorher so gedacht hat,
ist das gejammer groß…

Gejammere war das nicht, sondern eine bloße Feststellung. Daran angehängt eine prinzipielle Frage.

Ich fand es nur in höchster Weise unangenehm, zumal ich ich
Nasenfahrradler bin und etwas emfindlich auf Hell- Dunkel-
Wechsel reagiere.

Hast Du denn einfach mal gefragt warum er Dich so anleuchtet?

Nein, seine kratzige Antwort vom Beginn hatte mir eigentlich gereicht. Des Weiteren entnahm ich seinen Handlungen, wechselweises Anleuchten meines Fotos und meines Antlitzes, dass es sich um eine abgleichende Überprüfung Mensch Lichtbild handeln musste.

Du solltest nicht alles, was nur entfernt nach Kritik an einem deiner Kollegen aussieht, gleich persönlich nehmen, oder als Allgemeine Verdammung des Berufsstandes ansehen.

Gruß
HM

M.

Gejammere war das nicht, sondern eine bloße Feststellung.
Daran angehängt eine prinzipielle Frage.

Die Frage habe ich ja schon beantwortet, anleuchten darf er Dich auf jeden Fall, zumindest wüde es immer eine offizielle Rechtfertigung geben.

Nein, seine kratzige Antwort vom Beginn hatte mir eigentlich
gereicht. Des Weiteren entnahm ich seinen Handlungen,
wechselweises Anleuchten meines Fotos und meines Antlitzes,
dass es sich um eine abgleichende Überprüfung Mensch Lichtbild handeln musste.

Vielleicht haben sich einfach nur die beiden richtigen getroffen.
Der Beamte war evtl. von irgendwas genervt und hat deshalb unwirsch reagiert und vielleicht eine sek. bewusst o unbewusst länger geleuchtet und anders geleuchtet als notwendig, weil er sich aus irgendweinem Grund über Dich geärgert hat.
Das ist zwar nicht schön und professionell, aber menschlich.
Vielleicht wäre das nicht passiert, wenn Du die Kontrolle mit „Schönen guten Abend.“ und einem freundlichen Gesicht befahren hättest, vielleicht doch…
Aber letzten Endes ham sich hier einfach 2 Menschen getroffen, die an dem Abend nicht viel miteinander anfangen konnten - so scheints mir.
Und der Polizist hat Dich unangenehm angeleuchtet/geblendet…
Nicht schön, aber es gibt aus meiner Sicht ganz andere Dinge die ich eine Unverschämtheit nennen würde.

Du solltest nicht alles, was nur entfernt nach Kritik an einem
deiner Kollegen aussieht, gleich persönlich nehmen, oder als
Allgemeine Verdammung des Berufsstandes ansehen.

Offengesagt, ärgert es mich nur, dass Du da nun mal eine etwas unangenehme aber eigentlich aus meiner Sicht belanglose Erfahrung gemacht hast und gleich Fragst: Darf der das…
Woran sich eigentlich die Frage (vieleicht nur für mich) anknüpft: Wie kann ich mich Beschweren, wenn der das nicht darf - oder: nächste mal wenn mich einer so anleuchtet obwohl der das nicht darf, dann zieh ich alle Beschwerde Register…

Und das alles wegen einer Taschenlampe und der vielleicht einmal schlechten Laune eines Polizisten.

Letzten Endes weiss ich aus eigener Erfahrung, das es leider genug Polizisten gibt, von denen ich nicht gern „bedient“ werden würde, aber leider ham meistens die Ärger die immer sauber arbeiten und einmal, vielleicht nur im Ton, danebentreten.

M.

Hallo Mike,

Ok, wir haben aneinander vorbeigeredet. Die Polizisten führen
keinen Pupillencheck (im med Sinne) durch weil sie dafür nicht
ausgebildet sind, d.h. sie leuchten normaler Weise (so kenne
ich das jeden Falls) jemand mal kurz ins Gesicht um
oberflächlich den Zustand der Pupillen oder Augenrötung sehen
zu können - je nach allgemeinem Beleuchtungszustandnatürlich.

Zur Debatte im besagten anderen Forum führte eine Reportage, die von der Massenkontrolle auf der A24 am Tag nach der LoveParade berichtete. Dabei haben die Beamten (ja nicht ohne Grund) die Pupillen kontrolliert, um etwaigen Drogenkonsum festzustellen.
Dabei wurden herkömmliche MagLites verwendet - nicht um das Gesicht und eine eventuelle Augenrötung zu erkennen, sondern zur Pupillenkontrolle (letzteres ist im übrigen nur aus der Nähe vernünftig machbar).
Mal abgesehen davon, dass die eine befragte Polizistin nicht mal genau zu wissen schien, was sie denn nun dabei wie erkennen kann - eine MagLite ist dafür denklich ungeeignet. Ist diese Maßnahme (also Pupillencheck bzgl. BtM-Missbrauch) seitens der Führung von den Polizisten gewünscht, so muss die Führung auch dafür sorgen, dass die Beamten entsprechend geschult werden und ihnen das notwendige Equipment zur Verfügung gestellt wird.

Naja heutzutage wird teilweise die einfachste Weisung oder
Handlung der Beamten in Frage gestellt und die Leute begreifen
kaum noch, dass sie erstmal machen müssen was die Beamten
sagen und wundern sich dann wenn es zur Konfrontation kommt
und sie sich wegen Widerstand verantworten müssen.

Das sollte jedem Bürger eigentlich klar sein, dass die Massnahme (hier: Kontrolle) erste Priorität genießt. Ich gebe dir recht, dass eine solche Situation nicht geeignet ist für eine Diskussion.
Aber genauso sollte jedem Polizeibeamten auch klar sein, dass es des Bürgers Recht ist, nach der Verhältnismäßigkeit einer Massnahme zu fragen - hinterher zumindest.
Ich arbeite seit 10 Jahren beruflich bedingt eng mit euereins zusammen - und habe dabei nur einen einzigen Ausrutscher erlebt (und das am Neujahrsmorgen um 3 Uhr). Dazu im Vergleich hunderte von korrekten und „überkorrekten“ Einsätzen.

Gleichzeitig meinen sie wegen jedem Kinkerlitzchen
Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen zu müssen und die
Beamten anzuzeigen.

Wenn mich ein Ausländer fragen würde, auf was ich als Deutscher stolz wäre, weißt du was ich antworten würde? Dass man hier Kritik an der Polizei üben kann und angehört wird, ernst genommen wird. Ich würde nicht in einem Land leben wollen, wo man nicht die Möglichkeit hat eine polizeiliche Massnahme zu überprüfen. Wobei ich hier deutlich hinzufüge, dass mich dieses stellenweise sichtbare „Berufsquerulantentum“ vermutlich genauso ankotzt wie dich (ich denke nur an die dauernden Anfragen in diversen Brettern, wie man sich vor Knöllchen drücken kann).

MfG Claus

Vielleicht haben sich einfach nur die beiden richtigen
getroffen.
Der Beamte war evtl. von irgendwas genervt und hat deshalb
unwirsch reagiert und vielleicht eine sek. bewusst o unbewusst
länger geleuchtet und anders geleuchtet als notwendig, weil er
sich aus irgendweinem Grund über Dich geärgert hat.

Wie bitte ? Ich muss zu meinen Kunden auch freundlich sein, egal ob´s mir grad privat dreckig geht, ich Ärger hatte mit seinem Vorgänger, egal auch wenn der Kunde unhöflich oder penetrant ist. Das kann ich wohl von einem Herrn Staatsbediensteten auch erwarten. Schließlich habe ich persönlich ihm ( wissentlich ) keinerlei Anlass gegeben, mich unfreundlich zu behandeln. Wenn ihm mein Äußeres nicht behagt, oder eine Allergie gegen Fahrer roter Kombis hat, hat er wohl den falschen Beruf.

Das ist zwar nicht schön und professionell, aber menschlich.
Vielleicht wäre das nicht passiert, wenn Du die Kontrolle mit
„Schönen guten Abend.“ und einem freundlichen Gesicht befahren
hättest, vielleicht doch…

Was meinst du was ich gemacht habe. Sonntagsgesicht aufgesetzt und zuerst freundlich dann scherzhaft: „Guten Abend - ich hab doch hoffentlich nichts falsch gemacht ?“. Mit solcher Verhaltensweise erreiche ich immer den für mich bestmöglichen Ausgang, egal worum es sich dreht. So bekomme ich fast jeden mosernden Kunden von der Palme wieder runter, oder in Ämtern Auskünfte o. Zugeständnisse, die ich normalerweise nicht bekommen würde. Angelernte Taktik. Hat nix mit Schleimen zu tun *g .

Aber letzten Endes ham sich hier einfach 2 Menschen getroffen,
die an dem Abend nicht viel miteinander anfangen konnten - so
scheints mir.

Wir sollen ja nichts miteinander anfangen - er macht seinen Job, was sein Recht und seine Pflicht ist und ich bin auf dem Weg von A nach B und nehme eine Verkehrskontrolle jederzeit in Kauf. Wenn ich unabsichtlich jemanden mit meiner Taschenlampe blende oder ihm im Restaurant in den Salat niese, entschuldige ich mich bei ihm. Vielleicht bin ich ja auch nur falsch erzogen.

Und der Polizist hat Dich unangenehm angeleuchtet/geblendet…
Nicht schön, aber es gibt aus meiner Sicht ganz andere Dinge
die ich eine Unverschämtheit nennen würde.

*lol - bei einer anderen Kontrolle, die etwa 5 … 6 Jahre zurückliegt, farzte mich der Typ an: „Was haben Sie getrunken ? Sie stinken wie eine Schnapsfabrik !“ Tatsächlich hatte ich nullkommanix getrunken, wie der nachfolgende Alkoholtest, zu dem ich in den VW - Bus beordert wurde, ergab. Der merkwürdige Geruch mag von einem chinesischen Essen gekommen sein, das ich eine Stunde vorher genoss, aber mir ist neu, dass man nach Bambussprossen und Nr. 153 Ente knusprig nach Schnaps riecht.

Du solltest nicht alles, was nur entfernt nach Kritik an einem
deiner Kollegen aussieht, gleich persönlich nehmen, oder als
Allgemeine Verdammung des Berufsstandes ansehen.

Offengesagt, ärgert es mich nur, dass Du da nun mal eine etwas
unangenehme aber eigentlich aus meiner Sicht belanglose
Erfahrung gemacht hast und gleich Fragst: Darf der das…

Man darf doch noch fragen !

Woran sich eigentlich die Frage (vieleicht nur für mich)
anknüpft: Wie kann ich mich Beschweren, wenn der das nicht
darf - oder: nächste mal wenn mich einer so anleuchtet obwohl
der das nicht darf, dann zieh ich alle Beschwerde Register…

Das ist allein deine Auslegung. Sie entbehrt allerdings jedweder Grundlage. Mich beschweren, egal worüber ? Bitte - ich hatte im Gegensatz zum Vis-a-vis wiedermal keine Zeugen - Ausgang ist klar. Außerdem habe ich von einer Beschwerde jedweder Art nichts, rein gar nichts. Außer Rennerei und Zeitvertreib.

Und das alles wegen einer Taschenlampe und der vielleicht
einmal schlechten Laune eines Polizisten.

Also wenn mir wieder mal sowas passiert, wie mit der Lampe oder der bodenlos frechen Unterstellung siehe oben, werde ich das an Ort und Stelle reklamieren. Doch allerdings sitzen die Herren in Grün ( bald Blau ) am längeren Hebel - mein Auto ist vielleicht auch nicht immer so in Ordnung wie jüngst, und wenn man nur genau sucht, wird sich schon was finden, und wenn´s die fehlende orangerote Warnweste ist, die ich rein theoretisch in einem Firmenfahrzeug mitführen müsste. Oder eine etwas dunkler leuchtende Standlichtlampe. Gell ?

Letzten Endes weiss ich aus eigener Erfahrung, das es leider
genug Polizisten gibt, von denen ich nicht gern „bedient“
werden würde, aber leider ham meistens die Ärger die immer
sauber arbeiten und einmal, vielleicht nur im Ton,
danebentreten.

Da hast du freilich Recht. Leider.
So, ich denke nun, das Thema ist durch.

Gruß !!!
HM

M.

Erfahrung - Pupillencheck
Hallo,

letztens bin ich des Nachts angehalten worden - ich habe versucht, mich an die Tipps zu erinnern (Licht im Auto an, Hände auf´s Lenkrad etc.). Ich verhielt mich freundlich und höflich. Der eine Polizist fragte mich dann ebenso freundlich vor jeder Maßnahme, ob ich damit einverstanden sei - er führte dann auch tatsächlich einen Pupillencheck durch, allerdings nicht (!) mit seiner großen Taschenlampe, sondern mit einer weitaus kleineren, dunkleren. Ich pustete dann auch noch mal in´s Röhrchen und bekam sogar noch ein „vorbildlich“ für die 0,0 Promille - was mich allerdings auch nicht sonderlich wunderte, da ich nie trinke.

Fazit: es ist alles nur Kommunikationssache, Aktion und Reaktion. Wenn ich freundlich und zuvorkommend bin, wird es der Polizist in den meisten Fällen auch sein. Ist es der Polizist nicht, bin ich es auch nicht. So einfach ist das. Letzteres habe ich auch schon erlebt - und ein mal ist der Polizist nur durch die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde tatsächlich plötzlich freundlicher geworden. Aber alles in allem habe ich bisher fast nur gute

Gruss, Joachim

Fazit: es ist alles nur Kommunikationssache, Aktion und
Reaktion.

Hallo,

ich gebe dir Großteils recht. Denn auch Polizisten machen da nur Ihren Job.

Allerdings in vereinzelten Fällen hilft die die beste Kooperation nichts und du erntest blöde Kommentare. Einer der häufigsten bei mir war diese Situation.

Frage: Haben Sie was getrunken?
Antwort wahrheitsgemäß: Ein Glas Sekt vor ca 6 Stunden.
Idiotischer Kommentar: Dann wollen wir mal sehen wie groß das Glas wirklich war!

Sorry, aber das muss jetzt auch nicht sein. - Aber was solls. Es sind Ausnahmen.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

ist mir auch schon so ergangen. Da ich ganz selten Alkohol trinke und wenn ich Auto fahren muss überhaupt nicht, antworte ich auf diese Frage meistens: Haben sie was getrunken? grundsätzlich mit ja. Dann werden die Polizisten sofort hellhörig und fragen natürlich nach, was denn?
Wahrheitsgetreu kommt dann:

  1. morgens 2 Tassen Kaffee,
  2. noch ein wenig Mineralwasser hinterher usw.

Dann kommt aber die empörte Frage: wass soll das denn??

Antwort: Sie haben gefragt, was ich getrunken habe und ich habe Ihnen folgerichtig geantwortet, was ich getrunken habe.

Die Polizisten haben auf ihren Schulungen sehr wohl gelernt, richtig zu fragen, mögen bloss nicht.

Ein einziger Beamte hat darufhin laut gelacht und sagte, Sie haben recht…Gute Fahrt. Ein Einziger in meinem ganzen, langen Autofahrerleben!! Alle anderen waren mehr oder weniger sauer.

Genauso die Frage nach den Papieren: Haben Sie Papiere? oder: Die Papiere bitte.
Antwort: ja, hab genug dabei, welche möchten sie denn gerne sehen?
Kostet manchmal etwas Zeit, aber die nehm ich mir dann.
Eine gründliche Untersuchung des Fahrzeuges kann ja auch nie schaden, darf man dann bloss nicht als Schikane auffassen.

Gruss

Gerd

PS: mache ich natürlich nicht bei freundlichen Polizisten, nur zu den Mufflern.

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Hallo Ivo,

ist mir auch schon so ergangen. Da ich ganz selten Alkohol
trinke und wenn ich Auto fahren muss überhaupt nicht, antworte
ich auf diese Frage meistens: Haben sie was getrunken?

Ich hab schon viele Kontrollen mitgemacht und die Frage lautete immer ( Mit Ausnahme wie unten beschrieben ) : „Haben Sie [kürzlich] Alkohol getrunken ?“ Diese Fragestellung unterbindet blöde Redensarten seitens der Kundschaft gänzlich.

grundsätzlich mit ja. Dann werden die Polizisten sofort
hellhörig und fragen natürlich nach, was denn?
Wahrheitsgetreu kommt dann:

  1. morgens 2 Tassen Kaffee,
  2. noch ein wenig Mineralwasser hinterher usw.

Dann kommt aber die empörte Frage: wass soll das denn??

Antwort: Sie haben gefragt, was ich getrunken habe und ich
habe Ihnen folgerichtig geantwortet, was ich getrunken habe.

Die Polizisten haben auf ihren Schulungen sehr wohl gelernt,
richtig zu fragen, mögen bloss nicht.

Ein einziger Beamte hat darufhin laut gelacht und sagte, Sie
haben recht…Gute Fahrt. Ein Einziger in meinem ganzen,
langen Autofahrerleben!! Alle anderen waren mehr oder weniger
sauer.

Genauso die Frage nach den Papieren: Haben Sie Papiere? oder:
Die Papiere bitte.

Die Frage / Aufforderung lautet : „Guten Abend/Morgen/Tag, Oberhaupt-/Unter-/Über-Ritt/Haupt/Hauptwachtmeister/Fähnrich/Korvettenkapitän/Operettenadmiral Meier/Müller/Schulze. Allgemeine Verkehrskontrolle. Bitte [zeigen Sie mir] Fahrzeugschein und Führerschein.“

Antwort: ja, hab genug dabei, welche möchten sie denn gerne
sehen?
Kostet manchmal etwas Zeit, aber die nehm ich mir dann.
Eine gründliche Untersuchung des Fahrzeuges kann ja auch nie
schaden, darf man dann bloss nicht als Schikane auffassen.

Gruss

Gerd

PS: mache ich natürlich nicht bei freundlichen Polizisten, nur
zu den Mufflern.

Hallo Helena,

Er wurde bei einer Alkoholkontrolle (natürlich mit Promille am
Steuer) erwischt. Er ist Belgier, falls das wichtig ist, wohnt
in Bayern. Es wurde ihm Blut entnommen um den Alkohol wohl
genauer (?) festzustellen. Nun hat er die Befürchtung das man
evtl. auch „andere nicht unbedingt legale Rauchwaren“ in
seinem Blut, routinemässig feststellen wird (er ist nicht auch
noch bekifft Auto gefahren, aber einen Tag vorher hatte er
Wheed geraucht). Kann man das auch im Blut feststellen?

ja, Es gilt die Regel: bei einmaligen (bzw. sehr unregelmässigen Gebrauch) ist der Joint bis zu 7 Tage später nachweisbar. Regelmässiger Gebrauch (1-3mal in 14 Tagen) führt bis zu 6 Monate später noch zu positiven Testergebnissen.

Mike hat schon etwas zu der Wertung gesagt. mBei Drogen gibt es z. Zt. keine Grenzwerte. Da obliegt einem Gutachter die Bewertung, der wird nach der Zeugenaussage des Beamten, dem gespräch mit dem Deliquenten und dem Analyseergnis einschätzen, wie stark die Beeinträchtigung durch die Drogen gewesen sein mögen. Der Richter wird dies sein Urteil einfliessen lkassen.
Kurz und Gut: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Tschuess Marco.