Hilfe, eine Schwiegermutter ist alkoholkrank und seit dem freiwilligen Tod des Schwiegervaters ist es noch schlimmer geworden. Schon bevor Schwiegervater in den Tod ging hat sich die Schwiegermutter von einer deutschen Putzhilfe und dessen ägyptischen Gatten einlullen lassen. der Ehemann wusste wohl keinen Rat mehr und war zu Stolz um Hilfe zu bitten deshalb nahm es sich wohl das Leben. Jetzt hetzten die Putzhilfe und deren Mann gegen deren leibeliche Kinder. Mitlerweile haben Sie zwei Wohnungen aus dem 4 Familienhaus für sich in Anspruch genommen und reichlich Bargeld so um die 40000 Euro abkassiert. Die Schwiegermutter glaubt diesen Leuten alles und merkt gar nicht das sie von diesen Menschen betrogen wird. Jetzt hat der Bruder des Ägypters die Schwiegermutter zu einer Heirat überedet. Vermutlich wird sie diesen 35jährigen heiraten, weil er ihr so leid tut und sie glaubt er liebe sie. Da sie bereits fast 80 jahre ist eine Liebesheirat ehrer unglaubwürdig und auch sicher, da er ja wegen der Stattsbürgerschat heiraten will und vermutlich wegen dem Erbe. Er hat ihr erzählt der Coran verbietet es ihm mit ihr zu schlafen. Es gibt zwei Brüder Name Schwager 1 ist der älter Bruder dessen Frau dises beiden sind auf dreiste Art und Weise gehen Schwiegermutter vorgegangen und haben Mutter für unzurechnungsfähig erklären wollen, das ist gründlich in die Hose gegangen und nun glaubt diese natürlich um so mehr das ihre Kinder an allen Schuld sind. Das Schwager 2 der jünger und dessen Frua damit nichts zu tun hatten glaubt sie nicht, obwohl diese beiden damals in der Todesnacht von des Schwiegervaters alles Bargeld welches gefunden wurde am nächsten Tag zur Bank getragen haben und auf Schwiegermutters Konto eingezahlt haben das waren so ca. 27000 Euro. Die Beiden wollten das Geld sichern, den Schwägerin ist raffgierig und nichts ist vor ihr sicher. Da jetzt alles an Bargeld weg ist und sich die Schwägerin und der Bruder bereits einen BMW auf miese art und weise einverleibt haben. Sie haben einen Kreditvertrag gemacht in dem es heisst sie zahlen mtl. 200 Euro ab. Der Schwager 1 ist jetzt krank und kann und will nicht mehr zahlen, die Zahlungen erfolgen nicht mehr. Der Schwiegermutter fehlt bereits Schmuck, den die Schwägerin bereits einmal bei sich hatte aber wieder herausgeben musste. Nur fehlen jetzt wie gesagt Teile. Es besteht jetzt die Gefahr das es schlecht um das Hauserbe steht. Der Schwager 2 und dessen Frau möchten nur das Elternhaus und Schwiegermutter absichern und später nach dem Tod der Schwiegermutter auch mal anteilig erben. Aber wie soll man das Erbe vor solchen Menschen schützen. Was ist wenn die Schwiegermutter das Haus überschreibt z.b. an ihren neuen Mann? Wird sie dann sicher sein, wer soll sie schützen, denn die neuen Mieter und Freunde (ihre neue Familie) schottet alle ab. Und ist tatsächlich mal Besuch da können diese nie allein mit der Schwiegermutter sprechen, die neue Familie lässt sie nicht aus den Augen. Da wird sich große Sorgen um die Schwiegermutter und natürlich auch um das Haus gemacht. Die Schwiegermutter erzählte einmal das der ägyptische Mann seine Frau schlägt. Was macht er dann mit der Schwiegermutter wenn er nicht bekommt was er will. Geld ist ja jetzt nur noch die Rente da. Alles Bargeld haben diese Menschen schon erhalten. Die Schwiegermutter erzählt jetzt überall das ihre Kinder sie vor gericht gebracht hätten und das gesamte Geld der Anwalt bekommen hätte. Sie glaubt das wirklich, so stark wurde sie beeinflusst. Ist man da wirklich hilf- und machtlos. Behördlichen Beistand kann nicht erwartet werden, da die Schwägerin ja so raffig war, hat sie ja tatsächlich die Behörde auf die Schwiegermutter gehetzt und verloren. Die Schwiegermutter wurde nicht für unzurechnungsfähig erklärt. Und das ist sie ja auch nicht wirklich aber sie ist schwerst alkohlabhängig. Und gegenüber Behörden sehr unfreundlich und ordinär. Oh Gott, gibt es jemanden der Hilfe kennt oder Rat weiss. Um die fast 80jähre Frau und das HAUS, ihr Heim zu schützen?
Das kann ja kein Mensch lesen
Mach mal ein paar Absätze in deinen Text.
Antrag auf Betreuung stellen, beim zuständigen AMtsgericht, das könnte klappen und das Standesamt davon informieren, dass es sich um eine Zweckehe handelt, dann wird es normalerweise von isch aus prüfen.
Gruß Tom
Beamter
möchtest du nicht erstmal sortieren?
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