Alkoholproblem - Haus überschreiben lassen

Guten Tag,

besteht die Möglichkeit, sich ein Haus (50% Erbanteil als Alleinerbe) von seinem Vater(stark alkoholkrank, lässt das Haus verkommen) gegen seinen Willen überschreiben zu lassen?

Wie stehen die Chancen vor Gericht?

Danke im Vorraus.

justus

Hi,

nein, ein Erbteil fällt erst nach dem Versterben an und kann nicht vorher „erzwungen“ werden.

Die Chancen würde ich bei 0% ansetzen.

Gruß
Tina

Guten Tag.

besteht die Möglichkeit, sich ein Haus (50% Erbanteil als
Alleinerbe) von seinem Vater(stark alkoholkrank, lässt das
Haus verkommen) gegen seinen Willen überschreiben zu lassen?

Also, abgesehen davon, dass man unter bestimmten Umständen Betreuung für den Vater http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht) drin ist:

Hat man neuerdings die Pflicht, sich so zu verhalten, dass die werten Nachkommen auch möglichst viel vom zu erwartenden Erbe haben? Muss man die eigenen Sachen so behandeln, dass die lieben Kinderlein diese im unbeschädigten Zustand bekommen? Und wenn sich nach dem eigenen Tod herausstellt, dass man das nicht tat, wird man dann wieder ausgebuddelt?

Na, weißt du.

GEK

@Tina: Danke, gut zu wissen. Klingt auch ziemlich plausibel, wenn man mal genauer drüber nachdenkt. Wäre ja auch schlimm, wenn man sich ‚vorher‘ schon nehmen könnte was einem zusteht. Gerade wenn es um Häuser, Grundstücke etc. geht.

@GEK: Beeindruckend, dass du dazu fähig bist eine komplexe zwischenmenschliche Situation nach einem Dreizeiler von mir zu beurteilen. Da hast du so viel geschrieben, aber irgendwie doch nichts sagen können. (Ausser eben diesen Subtext, dass „man“ (jeder!) ja nur noch an sich selbst denkt und drauf wartet den Angehörigen endlich von der Kellerdecke schneiden zu können.) Hoffe das klappt in deinen nächsten Kommentaren (wieder) besser.

Gruß justus33

Hallo,

@GEK: Beeindruckend, dass du dazu fähig bist eine komplexe
zwischenmenschliche Situation nach einem Dreizeiler von mir zu
beurteilen.

Du hast GEKs Einschätzung in deiner Antwort gerade bestätigt:

@Tina: Danke, gut zu wissen. Klingt auch ziemlich plausibel,
wenn man mal genauer drüber nachdenkt. Wäre ja auch schlimm,
wenn man sich ‚vorher‘ schon nehmen könnte was einem zusteht.

(meine Hervorhebung)

Wieso steht einem da etwas zu?
Solange der Erblasser lebt ist er kein Erblasser, sondern einfach der Besitzer, der seinen Besitz nach Belieben vermehren oder vergeuden kann.

Außerdem hast du einen guten Hinweis von GEK auch übersehen - nämlich den Link im Falle, dass Betreuung vonnöten sein sollte.
Bevor du dich also so entrüstet von einem guten Rat abwändest, solltest du ihn genau lesen.

Gruß
Elke

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Da hängt noch etwas mehr dran. Da ist nicht nur ein alkoholkranker, armer Mensch, für den der Sohn nicht da ist, von dem er weder Hilfe noch Unterstützung erhält. ->

Das Szenario könnte man noch etwas erweitern:

Er (Witwer) wohnt neben seinem Sohn mit seiner knapp 80 jährigen, Schwiegermutter zusammen, die seit Jahren jeden Tag aufgrund seiner Trunksucht, seinen Aggressionen und einer Forderung die sie ablehnte (ich schneide sie an dieser Stelle mal mit: („Wenn du so mit mir zusammen lebst wie ich es mit deiner Tochter getan habe, dann wird es keine Probleme geben.“) Spießruten laufen muss. In JEDER Sekunde.

Selbstverständlich weiß der Sohn, dass Alkoholismus eine Krankheit ist. Regelmäßig bekommt er es seit Jahren zustande, ihn immer und immer wieder zu Gesprächsrunden, Entgiftungen, Therapien zu überreden.
Sobald diese hinter sich gebracht sind, wird sich mit einem lockeren „Ab jetzt nur noch ein Bier zum Abend!“ ins Auto geschwungen um sich Bier & Schnaps in rauhen Mengen zu organisieren.

Dem Sohn geht es nicht um irgendwelche Häuser, Grundstücke, Vermögen oder sonstige Besitztümer. Er hat alles was er braucht.

Unverständlich ist ihm, dass seine Großmutter in dem Haus das ihr vor Jahrzehnten mal gehörte, das sie mit ihrem Mann baute, nicht ihren Lebensabend genießen kann.

Gruß Justus

Hi,

wurde das Grundstück den als Schenkung „übergeben“?

Wenn ja sollte man einen Blick in den Vertrag werfen, vielleicht gibt es dort eine Klausel, wonach die Großmutter den Vertrag rückgängig machen kann; beispielsweise bei Tod der Tochter.

Gruß
Tina

@GEK: Beeindruckend, dass du dazu fähig bist eine komplexe
zwischenmenschliche Situation nach einem Dreizeiler von mir zu
beurteilen.

Ich kann mir ja schließlich nur ein Urteil über das bilden, was der Herre schreibt, und nicht über das, was er denkt, bzw. über das, was noch alles dran hängt. Vor allem dann nicht, wenn er nur drei Zeilen hinknallt. Wer ein Telegramm schickt, sollte keinen Brockhaus erwarten.

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Er hat alles was er
braucht.

Na also!

Er hat alles was er
braucht.

Na also!

Nur um den Sohn gehts ja nicht.