Alkoholtest verweigern?

Angenommen ich würde von der Polizei aufgehalten werde und sie würdenn von mir einen Alkoholtest verlangen, dürfte ich diesen verweigern? Weil dann könnte mein Körper ja den Alkohol wieder abbauen und ich wäre nicht mehr schuldig, oder?
Bearks

Dann rufen die den diensthabenden Richter an, der genehmigt denen das, dann wird das auch gegen deinen Willen durchgeführt.

Es kann auch ein Staatsanwalt sein. Dem müssen die Polizisten aber glaubhaft darlegen können, dass Alkohol getrunken worden sein muss! - Der entscheidet nämlich nicht über das Pusten ins Testgerät, sondern über eine Blutabnahme (körperliche Unversehrtheit, Körperverletzung…).

Pusten zu verweigern kann funktionieren, muss aber nicht!

Es gibt ein weiteres Problem dabei:

Sollte wirklich nichts getrunken worden sein, so muss man trotzdem, (zunächst) ohne Führerschein, auf das Ergebnis der Blutprobe warten.

Gruß Oberberger

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Hallo,

das ist ein ganz interessanter Fall bei Polizisten, die generell sagen: Pusten Sie mal!
Das dürfen die nämlich nur bei begründetem Tatverdacht.

Wenn du dann sagst: Nein!, hat der Polizist zwei Möglichkeiten:
Er sagt, „dann halt nicht“ → und macht sich lächerlich
Oder er zieht es durch, nimmt dich mit auf die Wache, und entnimmt zwangsweise eine Blutprobe. Hast du dann aber 0,00000000 Promille, hat er ein Problem.

Dann nennt man das nämlich „Körperverletzung im Amt“
http://dejure.org/gesetze/StGB/340.html

Darum finde ich es immer lustig, wenn ein Polizist pauschal fragt: Sind Sie mit einem Alkoholtest einverstanden?
→ NÖ!
und schon blickt man in verdutzte und ratlose Gesichter :smile:

Eva,
mit Grüßen

Warum sollten die das nicht sagen dürfen? - Sagen darf man viel…

Nein, er besorgt sich zunächst die Legitimation durch einen Richter oder Staatsanwalt! Und die Polizei wird keine Blutprobe nehmen; die dürfen das selber gar nicht…

Die Polizei hat auch dann kein Problem! Die Sache wurde ja zuvor von höherer Stelle legitimiert. Für das Legitimieren ist der Verdacht maßgeblich und nicht das Ergebnis!

Gruß Oberberger

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Das aber der Polizist keine Blutprobe entnimmt, dürfte dir gekannt sein, oder?
Und für die Anordnung der Blutprobe ist grds. das Gericht, evtl. auch die Staatsanwaltschaft zuständig.
Nur, wenn beides nicht möglich ist, darf der Polizist das anordnen.

Und sowohl den Antrag beim Richter oder StA oder die eigene Anordnung ist nur erlaubt, wenn genügend Hinweise auf Alk vorliegen - da bezweifel ich dann die Straftat, die du so in den Raum wirfst.

Hallo,

den Pustetest darfst du verweigern. Wenn die Polizei eines soliden Verdacht hat, wird sie sich einen Bluttest vom Richter oder Staatsanwalt genehmigen lassen. Allerdings muss der Beamte für seine Entscheidung dann auch gerade stehen. Wenn also keine Anzeichen für Trunkenheit offensichtlich sind, wird er es wohl eher nicht tun.

Sicher kann man sich da aber nicht sein!

Lg,
Jeanette

verwirrend

Du schreibst doch selbst: „die Anordnung ist nur erlaubt, wenn genügend Hinweise auf Alk vorliegen“ ->Stimmt!

Wieso bezweifelst du dann die Straftat, wenn eine Blutprobe angeordnet wird, wenn -wie von mir eingebracht- überhaupt keine Hinweise auf Alk vorliegen (0,00000000 Promille)?

Ich befürchte, du hast ganz offensichtlich mein Posting gar nicht verstanden.

Also auf die Wortklaubereigeschichte lasse ich mich jetzt mal nicht ein.

Nur soviel: Dein Link ist unangebracht. Da geht es nämlich um jemanden, der getrunken hat.
Was ist jedoch bei jemandem, der keinen einzigen Tropfen Alkohol getrunken hat, jedoch dennoch pusten soll? Diesen Fall habe ich eingebracht (0,00000000 Promille).
Was ist, wenn eine Blutprobe angeordnet wird, ohne jeden begründeten Verdacht, halt einfach so, nach dem Motto: der Unschuldige hat ja nichts zu verlieren?

Gruß Eva

Du darfst den Alkoholtest bei einer Straßenkontrolle (sog.blasen) verweigern, aber wenn die Beamten Hinweise haben (Geruch, Pupillenreaktion, unsicherere Gang), dürfen und werden die dich mit auf die Wache nehmen und dort einen Alkoholtest veranlassen. Im positiven Fall, musst du den dann auch zahlten (rund 70 €-100€). Und der Abbau des Alkohols wird standardmäßig zurückgerechnet, also mit reinem Gewissen - blasen. Übrigens. Wenn du mit auf die Wache kommst, und tatsächlich nüchtern bist, gibt es kein Recht, dass dich die Beamten wieder zu Deinem Auto fahren. Taxi oder Bus oder per Pedes

Tach!

Den „begründeten Verdacht“ basteln die Beamten sich ggf. schon hin.
Also kann man diese oberschlauen Ratschläge vergessen.

Wenn man zu viel getrunken hat, sollte man vielleicht eher noch versuchen, unerkannt in den nächsten Wald zu rennen und sein Auto am nächsten Tag von der Wohnung eines Bekannten aus als gestohlen melden.
Wenn man nicht getrunken hat, sollte man ins Röhrchen pusten und fertig. Spart Zeit und Ärger.

Die beste Lösung ist, auf das Trinken von Alkohol zu verzichten wenn man fährt. Das dürfte klar sein… :wink:

Gruß,
M.

Da das „Pusten“ verweigert wurde, …

… weiß niemand von den …

!

Da steht aber nun mal genau das drin!

Sorry, aber das was du da schreibst ist so ungeheuerlich, das wirft 1000 Jahre Rechtssprechung über den Haufen - da geht es um fundamentalste Rechtsgrundsätze.

Und bemerkst du denn den Zirkelschluß gar nicht, den du da bildest?

Für das Legitimieren ist der Verdacht maßgeblich

Richtig! Ein begründeter Verdacht muß da sein! Doch der entsteht doch nicht durch die „Pusten“-Verweigerung!!!
Um mich „Pusten“ zu lassen, benötigt der Polizist einen Verdacht, und diesen kriegt er dann dadurch, daß ich das „Pusten“ verweigere??? Erkenne bitte deinen Zirkelschluß.

Und niemand weiß von meinen 0,00000000 Promille, solange ich keinen Unschuldsbeweis erbringe? Ist das dein ernst??? Sorry, aber in welcher Republik lebst denn du???

Eine Analogie:
Wenn morgen ein Polizist an meine Tür klopft, und sagt: ich suche jetzt in Ihrer Wohnung nach Drogen, dann frage ich den: „Bitte wie? Wie kommen Sie denn auf den Trichter?“, und wenn er dann sagt: „Halt einfach so aus Langeweile, außerdem ist Ihre Verweigerung schon Verdacht genug“ → WAAAAAAHNSINN!

Dein Link ist unangebracht

Da geht es um jemanden, der getrunken hat und nicht weiß, ob er noch unter der Grenze ist. Da steht der Verdacht völlig außer Frage, da muß die Polizei sogar einen Test durchführen.
Aber was ist, wenn ich als Anti-Alkoholikerin in die Kontrolle komme, und mir ein völlig gelangweilter Polizist das Pust-Röhrchen automatisch unter die Nase hält? Wie bitteschön will der dann seinen Verdacht begründen??

Gruß Eva,
der das übrigens schon passiert ist :wink:

Das habe ich weder geschrieben, noch so gemeint!

Den gibt es nicht!

Nein! Um Dich pusten zu lassen, benötigt der Polizist nur Dein Einverständnis! - Den Verdacht hatte er ja sowieso, sonst würde er Dir ja nicht vorschlagen zu pusten. Ob dieser Verdacht begründet ist oder nicht, spielt an dieser Stelle „keine Geige“!

Kann der Polizist dann, diesen Verdacht einem Richter glaubhaft darlegen, so wird dieser einen legalen Bluttest anordnen! Und dieser legale Bluttest wird (im Nachhinein) auch dadurch nicht illegal, dass kein Alkohol gefunden wird.

Dein Denkfehler: Wenn man sich durch ein einfaches „NEIN“ bei der Bitte zu pusten, einem Bluttest entziehen könnte, weil er bei gefundenen 0,00 Promille zur Straftat würde, dann gäbe es keine Bluttests!

Das zu verstehen setzt allerdings schon den Willen voraus, es zu verstehen!

Dann hatte Dir der Polizist entweder geglaubt oder einfach keine Lust den Richter oder Staatsanwalt zu belästigen!

Gruß Oberberger

PS: Ich betrachte diese Diskussion nun als beendet!

Hi!

Zitiere doch bitte mal ein höchstrichterliches Urteil, welches Deine These bestätigt!

Dann erübrigt sich vermutlilch jedwege Diskussion …

VG
Guido