Hallo Sue,
Oje, da hast du wirklich Mist gemacht. Zu deiner Frage.
Das was du da begangen hast, ist eine Straftat. Diese nennt man „Trunkenheit im Verkehr §316 StGb“. Die Tatbestandsmerkmale (also das was man machen muss) setzen eine AAK (Atemalkoholkonzentration) von mindestens 1,1 pro Mill AAK voraus.
Sofern die Alkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 liegt ist die Sache eine Ordnungswidgkeit. Ordnungswidrigkeiten sind im Grunde kleine Gesetzesverfehlungen ohne kriminellen Hintergrund (z.B. auch falsch Parken oder seinen Hund nicht anleihnen) Eine solche „kleinere“ Trunkenheitsfahrt wäre zwar auch schlimm, aber das ist kein Straftat, sondern würde lediglich Geldstrafe von 250.- EUR (bei Ersttat) und Fahrverbot bedeuten.
Bei deiner AAK von 1,6 % ist die Sache allerdings keine Kavaliersdelikt mehr, sondern eine Strafttat. Bei der Blutprobe gibt es für die Polizeibeamten zwei verschiedene Abfüllröhrchen, die im Grunde gleich aussehen. Die einen sind zusätlich mit einem Roten Punkt auf dem Röhrchen markiert. In diesen Röhrchen befindet sich ein spezielles Pulver, dass die Blutgerinnung hemmt. Dadurch sind die Proben länger verwendbar und können auch nachträglich noch zusätzlich auf Drogen untersucht werden. Die Röhrchen mit dem zusätlichen Pulver sind aber deutlich teurer und werden deshalb von der Polizei nur bei Drogenkonsumverdacht benutzt. Drogen werden also nicht immer automatisch mitgeprüft. Allerdings macht das in deinem Fall die Sache auch nicht erheblich schlimmer, da du ja schon sehr viel Alkohol im Blut hattest.
Was kommt auf dich zu: Das genaue Strafmaß entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. der Richter. Das kommt dann sehr darauf an, ob es das erste Mal war, wie du dich gegenüber den Beamten verhalten hast, wie genau das im Straßenverkehr war, ob du andere gefährdet hast usw… In der Regel kommt es zu einer Geldstrafe. Die wird jedoch bei 1,6 % nicht klein ausfallen und kann in deinem Fall bis 1500,- EUR gehen. Auf jeden Fall bekommst du auch ein Fahrverbot von 9-12 Monaten (auch wenn du beruflich darauf angewiesen bist) und 7 Punkte in Flensburg. Ab 1,6 pro Mill wird die Sache jedoch noch etwas schlimmer. 1,6 ist nämlich genau die Grenze dafür, dass man seinen Führerschein komplett verliert. Diesen kann man dann nur in Ausnahmefällen zurück bekommen und muss einen medizinisch psychologischen Test bestehen (im Volksmund auch Idiotentest genannt). Man kann also nur hoffen, dass deine Blutprobe unter 1,6 pro Mill ausfällt. Allerdings sind die Vortestgeräte der Polizei schon ziemlich genau.
Wenn du noch fragen haben solltest, schreib einfach.
Lg, Gottesliebling