Álkoholtest von der Polizei? Auch Drogensreen?

Hallo

Ich bin gestern angehalten worden nachdem wohl jemand meinen fahrstil bei der Polizei gemeldet hat. Ich bin mit 1,6 promill auf die wache mitgenommen worden und musste blut abgeben.
Wird bei diesem test automatisch auch auf drogen getestet?

Ich habe nämlich gestern einen joint geraucht.
Ich isc h schäme mich so wahnsinnig dafür und sowas habe ich auch in 12 Jahren unfallfreien fahrens noch nie gemacht.

Ich bin beruflich auf meinen führerschein angewiesen. was kann mir denn jetzt im schlimmsten oder im besten fall passieren. Bitte um HIfe!

Danke

Tja, das ist eine unschöne Sache. Ein Drogentest wird nicht automatisch gemacht, es sei denn, die Beamten hätten etwas bemerkt, z.B. etwas gerochen.
Trotz allem: der Führerschein dürfte erst einmal weg sein, wenn sich das Blutprobenergebnis um die 1,6 Promille bewegt.
Im schlimmsten Fall wird der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis, der Führerschein ist der sichtbare Ausdruck des Verwaltungsaktes „Fahrerlaubnis“, entzogen. Es gibt eine Sperre, in der die Verwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt) keine neue Fahrerlaubnis ausstellen darf. Die könnte sich um 1 Jahr bewegen, aber das variiert schon mal, da kann ich mich nicht festlegen. Höchstwahrscheinlich muss dann vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis der sogenannte „Idiotentest“ gemacht werden,d.h. in jedem Fall schon jetzt anfangen, keinen Joint mehr zu rauchen. Beim MTG (Medizinisch-Technischen-Gutachten =
"Idiotentest)wird höchstwahrscheinlich auch nach Drogen geforscht, selbst länger zurückliegender Drogenkonsum wird aufgedeckt, dann ist der Führerschein ewig futsch.
Im übrigen kann ich nur raten, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, möglichst einen, der sich im Straßenverkehrsrecht auskennt. Größere Kanzleien schreiben, für was sie Spezialisten haben. Eine Geldstrafe kommt auch noch dazu. Sie wird in Tagessätzen bemessen und richtet sich nach dem Einkommen.
Ich bitte um Verständnis, dass meine Angaben unverbindlich sind, da ich nicht vorhersehen kann, wie der Staatsanwalt oder das Gericht entscheiden werden.
Aber der Kopf wird nicht abgerissen, und wenn man Scheiße gebaut hat, muss man dazu stehen und die Konsequenzen tragen. Das hat Frau Käßmann auch.
Lassen Sie sich nicht einreden, Sie könnten im Ausland einen Führerschein machen und mit diesem dann in der BRD fahren.Viele machen Reklame mit diesem „Hintertürchen“. Dann müssen Sie schon im Ausland für längere Zeit Ihren Wohnsitz nehmen. onst wird Ihr Fashren in Deutschland als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gewertet, das wird teuer.
Viel Glück,
W. Görtz

wenn du auf deinen fs angewiesen bist, solltest du wohl nicht betrunken fahren…oder???
zu dem joint würde ich einfach den schnabel halten und hoffen…ich weiß nicht, ob das automatisch mitgetestet wird…dürfte aber bei 1,6 auch nicht sooo wichtig sein…
soweit ich weiss, bist du ab 1,1 prom,ille eh den fs für 6 monate bis 5 jahr los…

gruss

Hallo Sue,
Oje, da hast du wirklich Mist gemacht. Zu deiner Frage.
Das was du da begangen hast, ist eine Straftat. Diese nennt man „Trunkenheit im Verkehr §316 StGb“. Die Tatbestandsmerkmale (also das was man machen muss) setzen eine AAK (Atemalkoholkonzentration) von mindestens 1,1 pro Mill AAK voraus.

Sofern die Alkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 liegt ist die Sache eine Ordnungswidgkeit. Ordnungswidrigkeiten sind im Grunde kleine Gesetzesverfehlungen ohne kriminellen Hintergrund (z.B. auch falsch Parken oder seinen Hund nicht anleihnen) Eine solche „kleinere“ Trunkenheitsfahrt wäre zwar auch schlimm, aber das ist kein Straftat, sondern würde lediglich Geldstrafe von 250.- EUR (bei Ersttat) und Fahrverbot bedeuten.

Bei deiner AAK von 1,6 % ist die Sache allerdings keine Kavaliersdelikt mehr, sondern eine Strafttat. Bei der Blutprobe gibt es für die Polizeibeamten zwei verschiedene Abfüllröhrchen, die im Grunde gleich aussehen. Die einen sind zusätlich mit einem Roten Punkt auf dem Röhrchen markiert. In diesen Röhrchen befindet sich ein spezielles Pulver, dass die Blutgerinnung hemmt. Dadurch sind die Proben länger verwendbar und können auch nachträglich noch zusätzlich auf Drogen untersucht werden. Die Röhrchen mit dem zusätlichen Pulver sind aber deutlich teurer und werden deshalb von der Polizei nur bei Drogenkonsumverdacht benutzt. Drogen werden also nicht immer automatisch mitgeprüft. Allerdings macht das in deinem Fall die Sache auch nicht erheblich schlimmer, da du ja schon sehr viel Alkohol im Blut hattest.

Was kommt auf dich zu: Das genaue Strafmaß entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. der Richter. Das kommt dann sehr darauf an, ob es das erste Mal war, wie du dich gegenüber den Beamten verhalten hast, wie genau das im Straßenverkehr war, ob du andere gefährdet hast usw… In der Regel kommt es zu einer Geldstrafe. Die wird jedoch bei 1,6 % nicht klein ausfallen und kann in deinem Fall bis 1500,- EUR gehen. Auf jeden Fall bekommst du auch ein Fahrverbot von 9-12 Monaten (auch wenn du beruflich darauf angewiesen bist) und 7 Punkte in Flensburg. Ab 1,6 pro Mill wird die Sache jedoch noch etwas schlimmer. 1,6 ist nämlich genau die Grenze dafür, dass man seinen Führerschein komplett verliert. Diesen kann man dann nur in Ausnahmefällen zurück bekommen und muss einen medizinisch psychologischen Test bestehen (im Volksmund auch Idiotentest genannt). Man kann also nur hoffen, dass deine Blutprobe unter 1,6 pro Mill ausfällt. Allerdings sind die Vortestgeräte der Polizei schon ziemlich genau.

Wenn du noch fragen haben solltest, schreib einfach.
Lg, Gottesliebling

Hallo sue 1981,

Das ist eine schlimme Geschichte;
Das mit den Drogen sollte ersteinmal nicht das größte Problem sein. Du hast eine Straftat begangen mit Deiner 1,6 Prom. Sache. Jetzt ist der Lappen weg. Es wird eine Gerichtsverhandlung folgen und Dir wird der Führerschein der Gerichtsbeschluß sehr lange ( etwa 1 Jahr ) entzogen.
Sollte das Blut ( wird in der Regel immer gemacht ) auf Drogen untersucht, kommt die Sache erschwerent dazu und Dein Strafmaß könnte sich vergrößern. Auf jeden Fall wirst Du danach noch einer MPU ( Idiotentest ) unterzogen. Und die ärztliche Untersuchung bei den Leberwerten ist nicht zu unterschätzen. Bei der MPU fällt man in der Regel beim ersten Mal durch. Ist aber nicht schlimm ( der Staat bracht halt Geld )
Ach so zu der Entziehung deines Fühererscheins kommt noch eine Geldstrafe dazu, meistens gemessen an Deinem Einkommen.
Ist alles nicht schön.

Kopf hoch
das Leben geht weiter.

Nobbi 69

Hallihallo sue!

Also helfen kann ich dir nicht wirklich, aber meinen Senf dazugeben schon :wink:
Hier wo ich arbeite wird nach Drogen nur in bestimmten verdachtsfaellen oder bei unfaellen mit personenschäden gemacht.
Bei „normalen“ besoffenen bleibt es bei der Blutalkohol Bestimmung. Kann aber woanders anders sein. Den Schein bist du aber eh fuer ne Weile los…

Viel glueck
M

hallo sue 1981
so wie ich das weiß, wird defenitiv auch wegen drogen getestet. bei einem bußgeld wirds sehr wahrscheinlich nicht bleiben. ich bin mir eigentlich sicher, dass wenn sie auf drogen testen und diese auch nachweisen können, du garantiert deinen führerschein verlierst. zumindestens musst du damit rechnen.
lg
freakyfreak

also drogen dan hättest du zwei mal blut abgeben muessen.
Bedeutet drogentest eher nein. Aber dein fuehrerschein ist weg.wielange entscheidet der richter

fahrstil bei der Polizei gemeldet hat. Ich bin mit 1,6 promill
auf die wache mitgenommen worden und musste blut abgeben.
Wird bei diesem test automatisch auch auf droge n getestet?

Ich habe nämlich gestern einen joint geraucht.
Ich isc h schäme mich so wahnsinnig dafür und sowas habe ich
auch in 12 Jahren unfallfreien fahrens noch nie gemacht.

Ich bin beruflich auf meinen führerschein angewiesen. was kann
mir denn jetzt im schlimmsten oder im besten fall passieren.
Bitte um HIfe!

Danke

Hallo!
In Baden-Würtemberg wird eine Untersuchung auf Drogen nur im Verdachtsfall mit in Auftrag gegeben. Wie das in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht sagen.

Eines steht auf jeden Fall fest: Der Führerschein ist weg. Ab 1,1 Promille gibt es da kein wenn und aber mehr. Nachdem andere Verkehrsteilnehmer auf Sie aufmerksam geworden sind hätte auch schon weniger gereicht, denn dass lässt auf Ausfallerscheinungen schließen. Interessant ist jetzt noch das ergebnis des Bluttests. 1,6 Promille ist nochmal eine „magische“ Grenze die über eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) entscheidet. Ab 1,6 ist nämlich die im Volksmund als Idiotentest bekannte Untersuchung fällig. Der ganze Spaß wird richtig teuer.
Im Falle einer Untersuchung auf THC gibt es auch dort Grenzwerte die mir aber leider nicht geläufig sind.
Es wäre ratsam wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen würden. Der kennt evtl noch Möglichkeiten um zumindest die Dauer des Führerscheinentzuges etwas zu verkürzen.

Hallo sue1981,

Ich bin mit 1,6 promill
auf die wache mitgenommen worden und musste blut :abgeben.
Wird bei diesem test automatisch auch auf drogen getestet?

Nein, das wird nur bei entsprechenden Anhaltspunkten durchgeführt. Wenn also kein Vortest auf Betäubungsmittel durchgeführt wurde, kannst Du davon ausgehen, dass „lediglich“ Deine Blutalkoholkonzentration festgestellt werden wird.

Ich bin beruflich auf meinen führerschein angewiesen. :was kann
mir denn jetzt im schlimmsten oder im besten fall :stuck_out_tongue:assieren.

Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe. Dies ist aber wirklich nur der schlimmste Fall (siehe dazu § 316 StGB). Der Regelfall ist der Fahrerlaubnisentzug für ca. 6 Monate und eine imposante Geldstrafe.

Hoffe, ich konnte behilflich sein

Grüße

Daniel

Hallo,

die Blutprobe wird grundsätzlich nicht auf Drogen untersucht, es sei denn, es liegen Hinweise auf Drogenkonsum vor. Das dürftest du aber bei der Kontrolle mitbekommen haben, ob also über Drogenkomsum gesprochen wurde.

Bzgl. Alkohol: Ab 1,1 Promille wird unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrzeugführer absolut fahruntüchtig ist. Das Strafmaß für Ersttäter wird in der Regel in einer Geldstafe, der Entziehung der Fahrerlaubnis und in der Verhängung einer Sperrfrist sowie dem Eintrag von sieben Punkten in Flensburg bestehen.

Viel Glück…
Heinz

Hallo!

Bei 1,6 Promile musstest du deinen Führerschein sofort vor Ort abgeben. Dein Blut wird erstmal nur auf Alkohol getestet, wobei das keine große Rolle spielt ob du Alkohol oder Drogen im Blut hattest.
Die Fahrerlaubnis wird die entzogen, du darfst keine Fahrzeuge mehr führen. Wenn der Wert von 1,6 sich bestätigt, musst du ferner zur MPU…
Und wie hoch deine Strafe sein wird, wird ein Gericht bestimmen, dass ist immer sehr unterschiedlich und abhängig von der persönlichen Verhältnissen…

Grüße
Markus

Hallo,

ihr Führerschein ist weg! Das passiert. Und wer mit 1.6 0/00 und bekifft Auto fährt sollte sich darüber auch nicht wundern. Seien Sie froh, dass sie keinen Unfall gebaut haben und jemanden verletzt oder getötet haben!

Ansonsten brauchen Sie jetzt einen Rat von einem Anwalt und nicht von einem Polizisten.

Guten Tag

Hi,
das kommt darauf an, wie sie dich einschätzten. Da du aber eine erhebliche Menge Alkohol im Blut hattest, werden die wohl kaum noch nach anderen Stoffen suchen, denke ich. Das kommt aber, wie gesagt, immer darauf an, was für ein Verdacht besteht. Wärst du gerade aus den Niederlanden gekommen und dein Auto riecht nach Gras, dann wär das natürlich eine andere Sache, klar.
Allerdings liegt es ja, soweit ich weiß, am Straßenverkehrsamt, ob du Auflagen wie ne MPU o.Ä. bekommst, falls deine Frage im Weiteren darauf hinausläuft…

Das ist nur eine Einschätzung der Sache von mir, aufgrund dem was ich weiß. Ich habe mich speziell zu deinem Anliegen leider aus Zeitgründen noch nicht großartig informiert. Wenn du weitere Fragen hast, schreib mir ruhig zurück!

Ich würde mich freuen, wenn du mir später evtl. bescheid sagen könntest, inwiefern ich richtig lag und welche Konsequenzen die Sache letztendlich mit sich brachte (in Bezug auf meine Antwort).

Eine schöne Woche wünscht,
Simon

Eine Untersuchung auf Drogen findet aus Kostengründen nur auf Antrag statt.
Folgen der Trunkenheitsfahrt: ca. 9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis (Minimum), ca. 1 Monatslohn Geldstrafe, bei Ergebnis der Blutprobe von 1,6 Promille und mehr Vorladung zur MPU (Idiotentest).

mfg.
W.