Auf unserer Weihnachtsfeier wurde uns Alkohol verboten, obwohl die Feier nicht während der Betriebszeiten oder gar im Betrieb war, sondern in einem Restaurant in der Stadt. Zu der Zeit hatte ich sogar Urlaub. Ist so ein Verbot überhaupt wirksam?
Danke,
GrüneRose
also.
ich denke das alkoholverbot wurde vom arbeitgeber aus einem bestimmten grund ausgesprochen (schlechte erfahrungen?)
sicherlich wird diese veranstaltung als „geschlossene gesellschaft“ angesehen. dann, so denke ich , ist dies anzusehen wie eine andere veranstaltung, deren bedingungen du mit dem erwerb des tickets und dem betreten des veranstaltungsortes akzeptierst.
tust du dies nicht, kann dich der veranstalter ausschliessen.
ausserdem ist es sicherlich nicht ratsam entgegen den anweisungen des chefs zu handeln… jedenfalls nicht in solch einem bagatellfall. wenn die mehrzahl der mitarbeiter mit der regelung einverstanden ist…sowieso nicht. sonst kann man da ja diskutieren.
oder eine eigene feier organisieren.
grusz
PK
Auf unserer Weihnachtsfeier wurde uns Alkohol verboten, obwohl
die Feier nicht während der Betriebszeiten oder gar im Betrieb
war, sondern in einem Restaurant in der Stadt. Zu der Zeit
hatte ich sogar Urlaub. Ist so ein Verbot überhaupt wirksam?
Hallo !
Natürlich!! Jeder Veranstalter einer Feier kann die Bedingungen stellen, die er für richtig hält. Und diese war sehr vernünftig!! Wie arten denn sonst immer diese Feiern aus?!
gruß max
hallo,
Wie arten denn sonst immer diese Feiern aus?!
ähem … lustig!?
wenn der arbeitgeber die weihnachtsfeier mit alkoholverbot belegt wird, dann dürfte der job das ganze jahr über erst recht eine sehr trockene angelegenheit sein …
lg, pit
na, dann saufen die mitarbeiter halten heimlich mit dem mitgebrachten flachmann aufm klo, wie während der regulären arbeitszeit auch - hehe
aber pitti hat wahrscheinlich recht, wenn die bedingungen schon beim feiern so restriktiv sind ist das betriebsklima beim arbeiten bestimmt nicht sehr schön
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Hallo!
Ich habe sehr oft auch während normaler Tage ein Alkoholverbot ausgesprochen.
Am Betriebsklima hat sich dann nie etwas verändert. Ganz im Gegenteil, die Schnapsdrosseln kündigten selbst oder wurden gemieden.
Oder disqualifizierten sich durch ihr Heimlichsaufen selbst, weil sie den Rest der Belegschaft damit in die Pfanne hauten. Ein Betrieb läuft nur, wenn alle voll dabei sind. Mit „voll“ meine ich nicht, besoffen.
Gruß max
Hallo
Ich habe sehr oft auch während normaler Tage ein Alkoholverbot
ausgesprochen.
Eh, das heisst normalerweise darf man bei dir am Arbeitsplatz saufen, nur dann nicht, wenn du es mal verbietest?
Verwundert, DW.
Trinken, nicht saufen!!!
Der Arbeitsplatz war 24 Stunden täglich und 6 bis 12 Monate besetzt.
Ich weiß, schwer zu verstehen, aber macht nichts.
Gruß max
Hallo
Der Arbeitsplatz war 24 Stunden täglich und 6 bis 12 Monate
besetzt.
Hätte vielleicht vorher in die Vika schauen sollen 
Ich nehme mal an, des der Arbeitsplatz ein Schiff ist/war? Aber trotzdem, durfte man da während der Arbeitszeit/Schicht/wasauchimmer Alkohol trinken?
Hier ist sogar bei Geburtstag/Jubiläum/usw. auch nach der Arbeitszeit Alkoholverbot (was ich übrigens ok finde). Man trifft sich dann eben nach der Arbeit in der Kneipe nebenan. 
Gruß, DW.
Aber trotzdem, durfte man da während der
Arbeitszeit/Schicht/wasauchimmer Alkohol trinken?
Bier, ja. Natürlich nicht auf den Wachen oder bei der Arbeit, aber während der Pausen. Biertrinken in Maßen hat ja nichts mit Saufen zu tun. Selbst bei der Bundesmarine auf allen Einheiten bis zu den U-Booten geht es nicht ohne Bier. Bei den Amerikanern wäre das ein grund zur Entlassung.
Hier ist sogar bei Geburtstag/Jubiläum/usw. auch nach der
Arbeitszeit Alkoholverbot (was ich übrigens ok finde). Man
trifft sich dann eben nach der Arbeit in der Kneipe nebenan.
Inzwischen gibt es kaum noch Alkoholiker bzw Leute, die nicht mit Bier bzw Alkohol umgehen können. Wir haben gut gesiebt. Sind alle in Rente oder entlassen.
gruß max
Hallo.
Auf unserer Weihnachtsfeier wurde uns Alkohol verboten,
Soweit die Zeit nicht als Arbeitszeit gewertet wurde, kann der AG über Ihr Freizeitverhalten nicht bestimmen. Er kann Ihnen aus rein arbeitsrechtlichen Aspekten also den Alkoholkonsum nicht verbieten. Davon ab kann er aber eine Feier unter den Bedingungen organisieren, die er für richtig hält. Sie wiederum müssen nicht teilnehmen, wenn Ihnen die Bedingungen nicht passen.
Gruß,
LeoLo