es gibt in Deutschland kein Bundesgesetz, welches ein Alkoholverbot in öffentlichen Gebäuden norminiert.
Zu deiner eigentlichen Frage; Die Gemeinde beziehunsweise die zuständige Behördenleitung hat ein Hausrecht, daher dürfen sie Schlussendlich den Alkoholkonsum in ihren Räumen verbieten. Es steht schließlich jedem frei die „Clubräume“ zu nutzen oder eben nicht. Sollte man sich jedoch dafür entscheiden diese Räumlichkeiten der Gemeinde zu nutzen, muss das unter Einhaltung der von der Gemeinde aufgestellten Regeln erfolgen.