Hallo,
weiß jemand, wie beim Versandhandel mit Alkoholika der Schutz Minderjäähriger garantiert wird bzw. aus gesetzlicher Sicht zu gewährleisten ist?
Ich habe bei einigen Versandhändlern lediglich eine Checkbox gesehen, durch dessen Anhaken man bestätigt, älter als 18 zu sein. Reicht das? Das kann doch jeder 14jährige anhaken.
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß,
Stefan
Hallo Stefan,
das Anhaken, um auf die Seite zu kommen ist nicht gesetzeswidrig. Denn es gibt auf den Shopfotos etc. keine jugendgefährdenden Inhalte (wenn es jetzt um die Abbildung der Alkoholika geht). Den Kauf selbst so abzuwickeln, um zu gewährleisten, dass kein Minderjähriger die Ware erhält ist der Knackpunkt.
Evtl. kannst du den Verkauf so gestalten, dass die Ware nur per Post-Identverfahren versendet wird oder Zahlungen nur per Kreditkarte oder über ein Verfahren getätigt werden, indem sicher gestellt ist, dass der Zahlende volljährig ist.
LG Herzblume
Hallo Herzblume,
danke für deine Antwort!
Ich hatte nicht angenommen, dass das Anhaken gesetzwidrig sein könnte. Ich hatte nur zweifelnd gefragt, ob das ausreicht, um seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, keinen Alkohol an Minderjährige abzugeben.
Man könnte das eventuell über die Zahlungsart gewährleisten, das stimmt (Postident ist mir zu aufwändig, das macht wohl kein Kunde mit). Aber außer Kreditkarte (was ja einiges an Gebühren kostet, oder?) - was geht da noch? Nachnahme? Dürfen Minderjährige wohl annehmen, oder?
Viele Grüße,
Stefan
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Hallo Herzblume,
danke für deine Antwort!
Ich hatte nicht angenommen, dass das Anhaken gesetzwidrig sein
könnte. Ich hatte nur zweifelnd gefragt, ob das ausreicht, um
seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, keinen Alkohol an
Minderjährige abzugeben.
Man könnte das eventuell über die Zahlungsart gewährleisten,
das stimmt (Postident ist mir zu aufwändig, das macht wohl
kein Kunde mit). Aber außer Kreditkarte (was ja einiges an
Gebühren kostet, oder?) - was geht da noch? Nachnahme? Dürfen
Minderjährige wohl annehmen, oder?
Viele Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,
es ist leider nicht gesetzlich festgelegt, welche Altersverifikation notwendig ist. Die Prüfung der Personalausweisnummer langt nicht, das wurde vom Landesgericht schon beschlossen.
Auch Kreditkarten können heutzutage schon Jugendliche erhalten, wenn sie das Einverständnis der Eltern haben und es nur als Guthabenkonto genutzt wird.
Bleibt dir nur noch eine geschlossene Benutzergruppe mit anständigem Antibackdoorschutz (.htaccess). Um deine Benutzer zu prüfen, müsstest du wohl (um ganz sicher zu gehen) in den sauren Apfel des Post-Ident-Verfahrens beißen.
Ob deine Kunden jedoch mitspielen ist die andere Sache. Andererseits kannst du dich damit von anderen Shops abheben, indem du dich in Sachen Jugendschutz verantwortungsvoll verhälst, ich fänds persönlich professionell. Das kann ein Pluspunkt sein für dich.
Ich leg hier mal einen Link mit in das Posting, der dir vielleicht generell in Sachen Jugendschutz weiterhelfen kann. Ich weiß jetzt aber nicht, ob das so als Link funktioniert.
http://www.jugendschutz.net/avs/avs_systeme/index.html
LG Herzblume