All-in-fee zu 50% als Werbungskosten?

Guten Tag,

angenommen man hat ein Depot über einen Finanzplaner laufen, für das Gebühren als Servicegebühr prozentual vom Depotwert anfallen.
Der Finanzdienstleister stellt eine Bescheinigung bzw Rechnung über die im Kalenderjahr 2016 angefallene Servicegebühr aus.

In dieser Bescheinigung wird darauf hingewiesen, dass „… unserer Auffassung die Servicegebühr als externe all-in-fee zu 50% als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Rahmen der Steuererklärung ansetzbar seien“

Wenn man google zu diesem Thema bemüht, findet man zu diesem Thema leider keine Angaben, die sich mit dieser Aussage decken.

Nun meine Fragen:
Wäre es tatsächlich denkbar, dass diese Kosten als Werbungkosten angesetzt werden können?

Wo würde man diese Kosten angeben? Welche Anlage und welche Zeile? Die Werbungskosten der Anlage N beziehen sich ja nicht auf Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Hätte die Angabe überhaupt eine Auswirkung, wenn der Sparerpauschbetrag nicht ausgereizt ist?

Besten Dank für Ihre Antworten

Im der Anĺage KAP bekommst du keimen Werbungskostenabzug.